Kurze Beschreibung
Polizeikommissariat Peine - Grundsanierung
Planungsleistung Technische Ausrüstung - MA gem. § 53 ff HOAI 2021
Anlagegruppen:
1.1.1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
1.1.2 Wärmeversorgungsanlagen
1.1.3 Lufttechnische Anlagen
1.1.8 Gebäudeautomation
Leistungsphase (LPH) 2 bis 8;
stufenweise Beauftragung, d.h. zunächst LS 1 entspricht LPH 2 bis 4
Das Polizeikommissariat Peine befindet sich in einem Wohngebiet nord-östlich der Peiner Innenstadt in der Schäferstraße 87.
Neben dem Verwaltungsgebäude, welches entlang der Schäferstraße liegt, gibt es auf dem Gelände des Polizeikommissariats ein ehemaliges Hausmeisterhaus, zwei Garagengebäude, eines davon unterkellert, sowie ein Betonfertigteilgebäude in dem sich die Netzersatzanlage befindet. An der süd-östlichen Ecke des Grundstückes befindet sich eine Stellplatzfläche, welche nicht von der Grundstückseinfriedung eingefasst ist.
Des Weiteren soll im Rahmen der Maßnahme auf der Liegenschaft ein Garagenneubau mit 5 Stck. Garagen für Dienstwagen entstehen.
Seit der Errichtung der Liegenschaft im Jahr 1976 sind kaum Instandhaltungs- und Investitionsmaßnahmen durchgeführt worden, sodass die Liegenschaft - vor allem das Verwaltungsgebäude - sowohl baulich als auch technisch in einem schlechten Zustand ist, was in den vergangenen Jahren immer wieder zu betrieblichen Problemen führte.
Die Grundsanierung des Polizeikommissariats Peine betrifft für die Planung und Ausführung der Versorgungstechnik schwerpunktmäßig das Verwaltungsgebäude.
Für die Baumaßnahmen wird das Gebäude freigezogen, so dass eine Durchführung der Bauarbeiten im laufenden Betrieb vermieden wird.
Ziel der Sanierung ist die Herstellung eines möglichst hohen funktionalen Nutzwertes mit angemessenem gestalterischem Anspruch, sicherheitstechnischer Aktualität und hoher energetischer Effizienz. Zu diesem Zweck sind erhebliche Eingriffe in die gesamte Bausubstanz der Liegenschaft erforderlich.
Die Kostenobergrenze für die Baumaßnahme beträgt 12.832.056 EUR brutto. Die genannten Kosten umfassen die Kostengruppen 200 bis 600 nach DIN 276-1:2008-12 .
Zusammenstellung der anrechenbaren Kosten Versorgungstechnik (brutto) in EUR (Grobkostenschätzung):
Anlagegruppe 1.1.1 (KG 410) 421.700,00 EUR
Anlagegruppe 1.1.2 (KG 420) 579.500,00 EUR
Anlagegruppe 1.1.3 (KG 430) 605.000,00 EUR
Anlagegruppe 1.1.8 (KG 480) 400.000,00 EUR
Summe: 2.006.200,00 EUR
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen:
Die Grundsanierung des Verwaltungsgebäudes umfasst im Wesentlichen die Sanierung der WC-Anlagen, Sanitärräume der Umkleide- und Duschbereiche sowie Teeküchen einschließlich des kompletten Wasser- und Abwassernetzes. Eine Umstrukturierung der Sanitärkerne, Umkleiden, Teeküchen und weiterer, an das Wasser-/Abwassernetz anzuschließender Räume ist vorzusehen.
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen:
Die im Bestand vorhandene Heizungsanlage inklusive der vorhandenen Fernwärme-leitungen werden vollständig zurückgebaut. Es ist ein ganzheitliches Konzept für die Beheizung der Liegenschaft unter Beachtung der Vorgaben der gesetzlichen Vorschriften zu planen und zu realisieren.
KG 430 Raumlufttechnische Anlagen:
Ein ganzheitliches Raumklimakonzept des Verwaltungsgebäudes gemäß Anforderungen des Raumprograms (sowie gültiger Regelwerke u.a. in Bezug auf Arbeitsschutz) sowie eine sinnvolle und realisierbare Unterbringung der Anlagentechnik auf der Liegenschaft ist zu planen.
KG 480 Gebäude- und Anlagenautomation:
Die zu planenden Anlagen der Gebäudetechnik sind über neu zu errichtende Automationseinrichtung zu steuern, regeln und überwachen. Ferner sind die Erfordernis und der Umfang der Automationstechnik mit den Vorgaben der Raumbuchblätter und den LKA-Anforderungen abzugleichen und zu planen. Eine Gebäudeleittechnik ist in die Planung mit einzubeziehen.
Nähere Informationen um Bauvorhaben können Sie der veröffentlichten Aufgabenbeschreibung unter den Teilnahmeunterlagen entnehmen.