Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 bzw. III.106 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) und die Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 127 / L127 / III.27) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234 bzw. III.109).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Falls eine Unterauftragsvergabe an Dritte (§ 36 VgV) erfolgt, ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235). Vor der Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) ist einzureichen. Außerdem ist vor Zuschlagserteilung nachzuweisen, dass keine Ausschlussgründe gem. § 123, § 124 GWB für den Unterauftragnehmer vorliegen, z. B. durch die Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235 bzw. III.107).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236 bzw. III.108) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124 bzw. III.106) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.