Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot die Allgemeine Eigenerklärung zur Eignung oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) und die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= leitendes Mitglied der Bietergemeinschaft und Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind.
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eigene Erklärungen zur Eignung abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Erklärung zum Einsatz von Dritten einschl. Nachunternehmern und verbundenen Unternehmen:
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind Art und Umfang der Teilleistungen, für die sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedient werden, zu benennen.
Soweit nicht alle Angaben gemacht und beigefügt werden, sind auf Verlangen der Vergabestelle bzw. des Auftraggebers im Zeitraum zwischen dem Ablauf der Angebotsfrist und dem Ablauf der Bindefrist unverzüglich
- die Unternehmen benennen, deren Fähigkeiten sich im Auftragsfall bedient werden,
- die Verpflichtungserklärung(en) dieser Unternehmen dazu vorlegen, dass die erforderlichen Mittel dieser Unternehmen zur Verfügung stehen,
- für Unternehmen, die nach ihrem Umfang und/oder ihrer Bedeutung wesentliche Leistungsteile erbringen sollen, entsprechende Erklärungen und auf Anforderung Nachweise zur Eignung vorlegen.