Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten.
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Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022, an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung der Daten für den ISA.
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Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beauftragenden Dienstleistungen dienen der operativen Unterstützung der Betreiber bei der Nacherfassung sowie Digitalisierung und Georeferenzierung von Daten zu Infrastrukturobjekten an Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie der Konvertierung der Daten in das vom ISA geforderte Format. Dazu soll die auf Basis der Open Source Software Talend Open Studio entwickelte und bereits bei den Straßenbauverwaltungen zur Konvertierung von OKSTRA-Daten zu INSPIRE-Daten eingesetzte Anwendung O2I-Tool weiterentwickelt werden. Dieser „Konverter“ wird über die Projektlaufzeit hinaus auf Dauer bei den Betreibern eingesetzt werden (soweit Bedarf besteht und diese Aufgabe nicht z. B. direkt von Fachsystemen wie den Straßeninformationsbanken oder der Bauwerksdatenbank übernommen wird).
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Die im Rahmen der Dienstleistung erfassten und erzeugten digitalen und georeferenzierten Daten sollen neben der Belieferung des ISA auch für interne Prozesse bei den Betreibern zur Verfügung stehen und in entsprechende IT-Systeme importiert werden können. Auf Dauer sollen die Betreiber die Belieferung des ISA, der eine jährliche Aktualisierung der Daten vorsieht, eigenständig vornehmen. Hierzu werden im Zuge des Projektes bundeseinheitliche Prozesse abgestimmt.
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Die zu vergebende Leistung ist in 1 Fachlos und 6 Gebietslose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2311/StB27 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen 6 Gebietslose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt
„Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2311/StB27“ zu erreichen.
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Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:
- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Gebietslos 4 -Bundesstraßen in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die Autobahnen in der Zuständigkeit der Niederlassungen Südwest und West der Autobahn GmbH des Bundes
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-10-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-09-21.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2311/StB27 Nacherfassung von Netzinfrastrukturdaten an Bundesfernstraßen (Autobahnen und Bundesstraßen)- Gebietslos 4
2311/StB27 Gebietslos 4”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Kurze Beschreibung:
“Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im...”
Kurze Beschreibung
Der Infrastrukturatlas (ISA) der Bundesnetzagentur ist das zentrale Informations- und Planungstool für den Gigabit-Ausbau in Deutschland und ist im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt. Er enthält Lagedaten zu Infrastrukturen von Netzbetreibern. Diese können Unternehmen, aber auch Bund, Ländern, Kreisen und Kommunen im Rahmen des Gigabit-Ausbaus zur Verfügung gestellt werden. Damit ist der ISA nicht öffentlich zugänglich, sondern wird nur berechtigten Nutzern mit zeitlich und örtlich begrenztem Zugriff auf Antrag zur Verfügung gestellt. Durch den ISA wird die Planung von Gigabit-Ausbauprojekten vereinfacht und beschleunigt. Die Mitnutzung bereits vorhandener Einrichtungen senkt zudem die Ausbaukosten.
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Nach §77a, Abs. 2 TKG sind alle relevanten digitalen Daten, welche geeignet sind, Informationslücken in der Netzinfrastruktur zu schließen und damit dem Breitbandausbau zu dienen, zu liefern und zu veröffentlichen. Die Betreiber der relevanten Netzinfrastrukturen sind verpflichtet die Daten entsprechend den Festlegungen in den Daten-lieferungsbedingungen des ISA, aktueller Stand aus August 2022, an die BNetzA zu liefern. Diese Verpflichtung betrifft auch die Bundesfernstraßen, also die Bundesstraßen und die Bundesautobahnen. Der Betrieb der Bundesfernstraßen liegt in der Zuständigkeit der Auftragsverwaltungen der Länder sowie der Autobahn GmbH des Bundes (im Folgenden kurz Betreiber genannt). In ihrer Zuständigkeit liegt die operative Bereitstellung der Daten für den ISA.
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Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens zu beauftragenden Dienstleistungen dienen der operativen Unterstützung der Betreiber bei der Nacherfassung sowie Digitalisierung und Georeferenzierung von Daten zu Infrastrukturobjekten an Bundesautobahnen und Bundesstraßen sowie der Konvertierung der Daten in das vom ISA geforderte Format. Dazu soll die auf Basis der Open Source Software Talend Open Studio entwickelte und bereits bei den Straßenbauverwaltungen zur Konvertierung von OKSTRA-Daten zu INSPIRE-Daten eingesetzte Anwendung O2I-Tool weiterentwickelt werden. Dieser „Konverter“ wird über die Projektlaufzeit hinaus auf Dauer bei den Betreibern eingesetzt werden (soweit Bedarf besteht und diese Aufgabe nicht z. B. direkt von Fachsystemen wie den Straßeninformationsbanken oder der Bauwerksdatenbank übernommen wird).
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Die im Rahmen der Dienstleistung erfassten und erzeugten digitalen und georeferenzierten Daten sollen neben der Belieferung des ISA auch für interne Prozesse bei den Betreibern zur Verfügung stehen und in entsprechende IT-Systeme importiert werden können. Auf Dauer sollen die Betreiber die Belieferung des ISA, der eine jährliche Aktualisierung der Daten vorsieht, eigenständig vornehmen. Hierzu werden im Zuge des Projektes bundeseinheitliche Prozesse abgestimmt.
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Die zu vergebende Leistung ist in 1 Fachlos und 6 Gebietslose aufgeteilt, wobei sich Bieter auf alle Lose bewerben können. Aus technischen Gründen der einzusetzenden e-Vergabe-Plattform des Bundes erfolgt die Veröffentlichung dieses Vergabeverfahrens dergestalt losweise, dass für die einzelnen Lose jeweils ähnliche Verfahren angelegt werden und für diese automatisiert eigene Bekanntmachungen und Bekanntmachungsnummern generiert werden. Nichtsdestotrotz handelt es sich bei allen Bekanntmachungen mit der Referenznummer 2311/StB27 um ein einziges zusammengehöriges Vergabeverfahren. Die Verfahren für die übrigen 6 Gebietslose sind auf der e-Vergabe-Plattform über den Menüpunkt
„Ausschreibungssuche“ und Eingabe des Suchbegriffs „2311/StB27“ zu erreichen.
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Abweichend zu den nachfolgenden Angaben im Abschnitt II.1.6) gilt daher:
- Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
- Angebote sind möglich für alle Lose bzw. die maximale Anzahl an Losen: 7
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Die vorliegende Bekanntmachung betrifft das Gebietslos 4 -Bundesstraßen in den Ländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die Autobahnen in der Zuständigkeit der Niederlassungen Südwest und West der Autobahn GmbH des Bundes
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermessungsarbeiten📦
Ort der Leistung: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“LOSE 1 bis 6 (Gebietslose)
Es werden 6 Gebietslose definiert, in deren räumlichen Bereich jeweils für das Bundesfernstraßennetz (Bundesstraßen und...”
Beschreibung der Beschaffung
LOSE 1 bis 6 (Gebietslose)
Es werden 6 Gebietslose definiert, in deren räumlichen Bereich jeweils für das Bundesfernstraßennetz (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) Geodaten für die im ISA vorgesehenen Infrastrukturobjektarten auf Basis vorhandener digitaler und analoger Datenquellen zu erzeugen sind. Zudem ist zu dokumentieren für welche Infrastrukturobjektarten und räumlichen Bereiche keine digitalen oder analogen Datenquellen existieren und somit eine Vor-Ort-Erhebung (Einmessung) notwendig wird, um bestehende Datenlücken zu schließen.
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Die folgenden Aufgaben sind wahrzunehmen:
- Erzeugung von vektoriellen Geodaten (Vektordaten) auf Basis
a. von vorhandenen CAD-Bestandsplänen (vgl. AP 2)
b. von vorhandenen maßstäblichen Lageplänen, die als Rasterdaten vorliegen, z.B. im PDF- oder TIFF-Format (vgl. AP 3)
c. von Orthofotos, soweit die Infrastrukturobjekte dort erkennbar sind (vgl. AP 4)
d. von vorhandenen analogen maßstäblichen Lageplänen (vgl. AP 5) und/oder unmaßstäblichen Einmessungsskizzen z.B. mit manueller Konstruktion anhand von Stationierungs- und Kilometrierungsmaßen inkl. seitlichem Abstandmaß von der Straßenachse/Fahrbahnrand
- Anreicherung der Geodaten um fachliche Attribute aus verschiedensten analogen und digitalen Datenquellen (vgl. AP 2 bis AP 6)
- Sonstige Leistungen wie die Ermittlung des weiteren Nacherfassungsbedarfs oder die Klärung von Widersprüchen bzgl. der 3D-Lage von Objekten, die sich ggf. aus vorhandenen Bestandsunterlagen ergeben
Die in den oben beschriebenen Aufgaben erzeugten Daten sind in einem vom Auftragnehmer bereitgestellten GIS-System zu verwalten und den Betreibern als GIS-Datensatz mit allen erfassten Attributen zur Verfügung zu stellen.
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Höchstmenge der Rahmenvereinbarung:
9062 Erfassungseinheiten, 30 Tage Vor-Ort Erfassungen, 1200 Stunden Beratungsleistungen
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 bis AP 6
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept organisatorische Schnittstellen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Der Vertrag kann einmal um bis zu 12 Monate für die Erledigung von...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet nach 4 Jahren. Der Vertrag kann einmal um bis zu 12 Monate für die Erledigung von Nacharbeiten verlängert werden.
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
“Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine...”
Zusätzliche Informationen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes, einschließlich eines Mindestjahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereiches des Auftrags aus den vergangenen drei Jahren
Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Erfassung und Verarbeitung von Geodaten für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.2) sofern diese Angaben verfügbar sind
“Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden...”
Eignungskriterium 2.1: Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall.
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Eignungskriterium 2.2: Nachweis eines Mindestjahresumsatzes
Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Erfassung und Verarbeitung von Geodaten in GIS-Systemen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
LOS 1 in Höhe von mindestens 1,8 Mio. EUR/ Jahr.
LOS 2 in Höhe von mindestens 1,0 Mio. EUR/ Jahr.
LOS 3 in Höhe von mindestens 1,4 Mio. EUR/ Jahr.
LOS 4 in Höhe von mindestens 1,1 Mio. EUR/ Jahr.
LOS 5 in Höhe von mindestens 1,6 Mio. EUR/ Jahr.
LOS 6 in Höhe von mindestens 1,5 Mio. EUR/ Jahr.
Der Auftraggeber wird die erneute Eignungsprüfung gemäß § 45 Abs. 3 S. 2 VgV vornehmen, sofern ein Bieter den Zuschlag für mehrere Lose erhalten soll.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Erfassung und Verarbeitung von Geodaten
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Erfassung und Verarbeitung von Geodaten
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- Anzahl der Zuwendungsempfänger
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Erfassung und Verarbeitung von Geodaten
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Erfassung und Verarbeitung von Geodaten
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
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Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind mindestens 3 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen in folgenden Schwerpunkten
- Digitalisierung und Georeferenzierung von digitalen und analogen Planunterlagen im Bereich Straßenbau und Telekommunikation und/oder
- Erzeugung von GIS-Datenbeständen und/oder
- Vor-Ort-Erfassung von Linien- und Punktgeometrien, insbesondere Einmessung von Kabelinfrastrukturen mittels oberflächennaher Ortung, z.B. über Marker
belegen.
Alle Schwerpunkte müssen insgesamt nachgewiesen werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
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Es ist vorgesehen, die Projektleitung und deren Vertretung vor Aufnahme ihrer Tätigkeit wirksam auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten gemäß des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz vom 2. März 1974, BGBl. I S. 469, 547, geändert durch Gesetz vom 15. August 1974, BGBl. I S. 1942, VerpflG) in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nr. 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu verpflichten. Die benannten Personen haben gem. § 1 VerpflG die über die Verpflichtung geführte Niederschrift zu unterzeichnen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Beschreibung
Im Falle von Rahmenvereinbarungen ist eine Begründung für eine Laufzeit von mehr als 8 Jahren vorzulegen:
“Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Für die Erledigung von Nacharbeiten kann die Vertragslaufzeit um bis zu weitere 12 Monatev erlängert werden.” Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-20 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-23
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen...”
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 185-578291 (2023-09-21)