2320/G23 - StandortTOOL 2.0

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe;

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt mit seinen nachgeordneten Behörden die Ressortaufgaben auf den Gebieten der Mobilität von Personen, Gütern und Daten war. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt dabei auf einer Antriebswende von Kraftfahrzeugen hin zur Elektromobilität und dem Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur.
Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) gestaltet als Teil der bundeseigenen NOW GmbH, im Auftrag des BMDV, den Aufbau einer nutzerfreundlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dabei koordiniert und steuert die NLL die Bundes- und Landesaktivitäten und unterstützt Kommunen und andere Akteure bei Planung, Förderung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus. Dazu entwickelt die NLL in einem systemweiten Ansatz die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit dem Fokus auf die gegenwärtigen und künftigen Nutzenden. Die Aktivitäten der NLL basieren auf dem im Oktober 2022 durch das Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“. Der Masterplan Ladeinfrastruktur beschreibt die wichtigsten Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur (LIS) in Deutschland.
Zur deutschlandweiten einheitlichen Planung von Ladeinfrastruktur stellt die NLL die Webanwendung „StandortTOOL“ (www.standorttool.de) bereit. Die Webanwendung deckt aktuell folgende Funktionalitäten ab:
- Den Bedarf und die Verortung von Ladeinfrastruktur für Pkw deutschlandweit ausgeben
- Die Bestandsladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen
- Geförderte Ladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen
- Informationen zu Förder- und Finanzierungsprogrammen darstellen (z. B. Deutschlandnetz)
- Bestand und Bedarf von Wasserstofftankstellen anzeigen
- Bestand an Methan-Tankstellen anzeigen
Gegenstand dieses Auftrags ist die Weiterentwicklung der Funktionalität des StandortTOOL zum StandortTOOL 2.0.
In Zukunft soll die Webseite Anwendung für Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw sowie Wasserstofftankstellen (H2) finden. Der Bereich Methan entfällt. Außerdem soll die neue Version Bundesländer, Kreise und Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Vielzahl an Informationen unterstützen. Derzeit liegen Informationen, welche für die Planung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nötig sind, nicht ausreichend im adäquaten Format für Kommunen vor. Der bestehende Funktionsumfang soll daher in Funktion und Darstellung erheblich erweitert werden, um das StandortTOOL in ein StandortTOOL 2.0 zu überführen. Die Entwicklung des StandortTOOL 2.0 ist hierbei eine zentrale Maßnahme des Masterplan Ladeinfrastruktur II.
Durch das StandortTOOL 2.0 soll der öffentliche Sektor in die Lage versetzt werden, relevante Informationen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur übersichtlich und nutzerfreundlich zu erhalten. Mit den Informationen sollen laut Maßnahme 6 des Masterplan Ladeinfrastruktur II Länder, Landkreise, Gemeinden und Kommunen befähigt werden, eine eigene Planung zur Ladeinfrastruktur vornehmen zu können. Der öffentliche Sektor kann so den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor Ort gestalten und externe Akteure in Ihr Vorhaben einbinden.
Das StandortTOOL 2.0 gewährleistet hierbei ein deutschlandweit einheitliches Planungsinstrument und damit eine gemeinsame Grundlage bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Webapplikation soll auf einem Datenbank-System aufbauen, in dem Daten sowie Informationen von externen Nutzergruppen gesammelt und aufbereitet werden, um Aussagen über den aktuellen Bestand und zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur treffen zu können. Über Dashboards und eine Interaktive Web-Karte sollen die Informationen visualisiert und den Nutzenden mittels einer niederschwelligen Benutzerführung bzw. Nutzung ohne große Vorkenntnis zugänglich gemacht werden.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-05-11 Auftragsbekanntmachung
2023-06-12 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2023-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2320/G23
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt mit seinen nachgeordneten Behörden die Ressortaufgaben auf den Gebieten der Mobilität von Personen, Gütern und Daten war. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt dabei auf einer Antriebswende von Kraftfahrzeugen hin zur Elektromobilität und dem Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) gestaltet als Teil der bundeseigenen NOW GmbH, im Auftrag des BMDV, den Aufbau einer nutzerfreundlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dabei koordiniert und steuert die NLL die Bundes- und Landesaktivitäten und unterstützt Kommunen und andere Akteure bei Planung, Förderung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus. Dazu entwickelt die NLL in einem systemweiten Ansatz die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit dem Fokus auf die gegenwärtigen und künftigen Nutzenden. Die Aktivitäten der NLL basieren auf dem im Oktober 2022 durch das Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“. Der Masterplan Ladeinfrastruktur beschreibt die wichtigsten Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur (LIS) in Deutschland. Zur deutschlandweiten einheitlichen Planung von Ladeinfrastruktur stellt die NLL die Webanwendung „StandortTOOL“ (www.standorttool.de) bereit. Die Webanwendung deckt aktuell folgende Funktionalitäten ab: - Den Bedarf und die Verortung von Ladeinfrastruktur für Pkw deutschlandweit ausgeben - Die Bestandsladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen - Geförderte Ladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen - Informationen zu Förder- und Finanzierungsprogrammen darstellen (z. B. Deutschlandnetz) - Bestand und Bedarf von Wasserstofftankstellen anzeigen - Bestand an Methan-Tankstellen anzeigen Gegenstand dieses Auftrags ist die Weiterentwicklung der Funktionalität des StandortTOOL zum StandortTOOL 2.0. In Zukunft soll die Webseite Anwendung für Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw sowie Wasserstofftankstellen (H2) finden. Der Bereich Methan entfällt. Außerdem soll die neue Version Bundesländer, Kreise und Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Vielzahl an Informationen unterstützen. Derzeit liegen Informationen, welche für die Planung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nötig sind, nicht ausreichend im adäquaten Format für Kommunen vor. Der bestehende Funktionsumfang soll daher in Funktion und Darstellung erheblich erweitert werden, um das StandortTOOL in ein StandortTOOL 2.0 zu überführen. Die Entwicklung des StandortTOOL 2.0 ist hierbei eine zentrale Maßnahme des Masterplan Ladeinfrastruktur II. Durch das StandortTOOL 2.0 soll der öffentliche Sektor in die Lage versetzt werden, relevante Informationen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur übersichtlich und nutzerfreundlich zu erhalten. Mit den Informationen sollen laut Maßnahme 6 des Masterplan Ladeinfrastruktur II Länder, Landkreise, Gemeinden und Kommunen befähigt werden, eine eigene Planung zur Ladeinfrastruktur vornehmen zu können. Der öffentliche Sektor kann so den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor Ort gestalten und externe Akteure in Ihr Vorhaben einbinden. Das StandortTOOL 2.0 gewährleistet hierbei ein deutschlandweit einheitliches Planungsinstrument und damit eine gemeinsame Grundlage bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Webapplikation soll auf einem Datenbank-System aufbauen, in dem Daten sowie Informationen von externen Nutzergruppen gesammelt und aufbereitet werden, um Aussagen über den aktuellen Bestand und zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur treffen zu können. Über Dashboards und eine Interaktive Web-Karte sollen die Informationen visualisiert und den Nutzenden mittels einer niederschwelligen Benutzerführung bzw. Nutzung ohne große Vorkenntnis zugänglich gemacht werden. . Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle Vergabe;
Postanschrift: Invalidenstraße 44
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmdv.bund.de 🌏
E-Mail: servicestelle-vergabe@bmdv.bund.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518062 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518062 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 094-289595
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt mit seinen nachgeordneten Behörden die Ressortaufgaben auf den Gebieten der Mobilität von Personen, Gütern und Daten war. Ein Aufgabenschwerpunkt liegt dabei auf einer Antriebswende von Kraftfahrzeugen hin zur Elektromobilität und dem Aufbau einer geeigneten Ladeinfrastruktur.
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Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur (NLL) gestaltet als Teil der bundeseigenen NOW GmbH, im Auftrag des BMDV, den Aufbau einer nutzerfreundlichen, bedarfsgerechten und flächendeckenden Ladeinfrastruktur in Deutschland. Dabei koordiniert und steuert die NLL die Bundes- und Landesaktivitäten und unterstützt Kommunen und andere Akteure bei Planung, Förderung und Umsetzung des Ladeinfrastrukturaufbaus. Dazu entwickelt die NLL in einem systemweiten Ansatz die Anforderungen an die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland mit dem Fokus auf die gegenwärtigen und künftigen Nutzenden. Die Aktivitäten der NLL basieren auf dem im Oktober 2022 durch das Bundeskabinett beschlossenen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“. Der Masterplan Ladeinfrastruktur beschreibt die wichtigsten Maßnahmen für den Aufbau einer flächendeckenden und bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur (LIS) in Deutschland.
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Zur deutschlandweiten einheitlichen Planung von Ladeinfrastruktur stellt die NLL die Webanwendung „StandortTOOL“ (www.standorttool.de) bereit. Die Webanwendung deckt aktuell folgende Funktionalitäten ab:
- Den Bedarf und die Verortung von Ladeinfrastruktur für Pkw deutschlandweit ausgeben
- Die Bestandsladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen
- Geförderte Ladeinfrastruktur in Deutschland anzeigen
- Informationen zu Förder- und Finanzierungsprogrammen darstellen (z. B. Deutschlandnetz)
- Bestand und Bedarf von Wasserstofftankstellen anzeigen
- Bestand an Methan-Tankstellen anzeigen
Gegenstand dieses Auftrags ist die Weiterentwicklung der Funktionalität des StandortTOOL zum StandortTOOL 2.0.
In Zukunft soll die Webseite Anwendung für Ladeinfrastruktur für Pkw und Lkw sowie Wasserstofftankstellen (H2) finden. Der Bereich Methan entfällt. Außerdem soll die neue Version Bundesländer, Kreise und Kommunen beim Aufbau von Ladeinfrastruktur mit einer Vielzahl an Informationen unterstützen. Derzeit liegen Informationen, welche für die Planung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur nötig sind, nicht ausreichend im adäquaten Format für Kommunen vor. Der bestehende Funktionsumfang soll daher in Funktion und Darstellung erheblich erweitert werden, um das StandortTOOL in ein StandortTOOL 2.0 zu überführen. Die Entwicklung des StandortTOOL 2.0 ist hierbei eine zentrale Maßnahme des Masterplan Ladeinfrastruktur II.
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Durch das StandortTOOL 2.0 soll der öffentliche Sektor in die Lage versetzt werden, relevante Informationen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur übersichtlich und nutzerfreundlich zu erhalten. Mit den Informationen sollen laut Maßnahme 6 des Masterplan Ladeinfrastruktur II Länder, Landkreise, Gemeinden und Kommunen befähigt werden, eine eigene Planung zur Ladeinfrastruktur vornehmen zu können. Der öffentliche Sektor kann so den Aufbau von Ladeinfrastruktur vor Ort gestalten und externe Akteure in Ihr Vorhaben einbinden.
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Das StandortTOOL 2.0 gewährleistet hierbei ein deutschlandweit einheitliches Planungsinstrument und damit eine gemeinsame Grundlage bei der Errichtung von Ladeinfrastruktur. Die Webapplikation soll auf einem Datenbank-System aufbauen, in dem Daten sowie Informationen von externen Nutzergruppen gesammelt und aufbereitet werden, um Aussagen über den aktuellen Bestand und zukünftigen Bedarf an Ladeinfrastruktur treffen zu können. Über Dashboards und eine Interaktive Web-Karte sollen die Informationen visualisiert und den Nutzenden mittels einer niederschwelligen Benutzerführung bzw. Nutzung ohne große Vorkenntnis zugänglich gemacht werden.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Beauftragung zum StandortTOOL 2.0 umfasst folgende Inhalte, um das vorgenannte Zielbild zu erreichen:
- Konzeptionierung einer Webapplikationsarchitektur, Design & Aufbau des Frontends und Daten-bankstruktur für das StandortTOOL 2.0 insbesondere hinsichtlich der Integrationsfähigkeit in die Anwendungs- und Datenarchitektur der NOW GmbH.
- Ein Webapplikation bereitstellen, die den Anforderungen der DSGVO entspricht und die notwendigen Qualitätsparameter in Bezug auf Performanz und Verfügbarkeit aufweist (siehe hierzu Tabelle 4 und 5). Hierzu gehört die architektonische Berücksichtigung von Redundanz (Datenhaltung), Entkopplung Reporting / Erfassung, Back-up, Verschlüsslung personenbezogener Daten in Bewegung und Ruhe, Monitoring.
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- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer Datenbank-Struktur zur Infrastrukturplanung (InPla, siehe Kapitel 3.1.4) zu unterlegen, die das Einlesen von Daten seitens der NOW GmbH zulässt und deren Darstellung in Form von Dashboards und Karten ermöglicht.
- Das StandortTOOL 2.0 ist mit (einer) Datenbank(en) für Nutzendenprofile (NuPo, siehe Kapitel 3.1.4) zu unterlegen, die das Anlegen von Informationen externer Nutzende zulässt und ein voll-ständiges Revisionslog der Dateneingabe ermöglicht.
- Implementierung eines nutzerfreundlichen Contentmanagement-Systems (CMS), dass umfangreichen Zugriff auf die Inhalte (z. B. Texte, Logos) und die Pflege von Nutzerinformationen und eingelesenen Daten gewährleistet.
- Im StandortTOOL 2.0 sind Daten zur Ladeinfrastruktur Pkw und Lkw sowie H2
mit Diagrammen in Dashboards darzustellen, die den Nutzenden eine Darstellung der Informationen auf einer räumlich aggregierten Ebene erlaubt.
in einer Interaktiven Web-Karte zu visualisieren, die Einstellmöglichkeiten und das Anzeigen verschiedener Layer erlaubt, um den Nutzenden eine übersichtliche räumliche Darstellung von Informationen zu er-möglichen. Dabei werden Performanz und Geschwindigkeit bei der Bedienbarkeit der Karte erwartet.
- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer Nutzerverwaltung auszustatten, die geeignet ist, das angestrebte Rollen/Rechtekonzept für die Zielgruppe(n) zu realisieren.
- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einem Validierungssystem für die Anmeldung von Nutzergruppen auszustatten, das geeignet ist, die Zielgruppen zu identifizieren und entsprechende Rollen und Rechte zuzuordnen.
- Das StandortTOOL 2.0 ist mit einer flexiblen Reporting-Lösung auszustatten, die es den Datenverarbeitenden des AG ermöglicht, einerseits eine Reihe von vorkonfigurierten Standardreports abzurufen und andererseits selbstständig Reports für Teilmengen der vorhandenen Daten zu generieren.
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Die Erstellung des StandortTOOL 2.0 hat in agiler und iterativer Methodik zu erfolgen, mit einem regelmäßigen Austausch zwischen AN und AG (siehe Kapitel 3.8). Aufgrund der Komplexität der Umsetzung wird eine stufenweise Veröffentlichung der Webapplikation angestrebt. Die Veröffentlichungsstufen werden per Arbeitspakete definiert.
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Die Reihenfolge bei der Abarbeitung kann sich aufgrund veränderter Prioritäten im Projektverlauf unter Abstimmung aller Beteiligten ändern. Ein modularer Aufbau des StandortTOOL 2.0 wird daher hierfür vorausgesetzt. Die Veröffentlichung der Inhalte auf der Webseite erfolgt nach Testung und je nach Bedarf und Strategie des AG. Es wird erwartet, dass vor Veröffentlichung die Arbeitspakete zum Fertigstellungstermin als abgeschlossen und betriebsbereit gelten. D.h. die Funktionalitäten und Inhalte der Arbeitspakete wurden vom AN getestet, vom AG getestet und abgenommen und stehen dem AG sowie den Nutzenden betriebsbereit innerhalb der Webapplikation zur Verfügung. Der Support der Module beginnt mit der Betriebsbereitschaft und der zuvor vollzogenen Teilabnahme des jeweiligen Moduls. Nach jedem beendeten Arbeitspaket ist dem AG eine Dokumentation zu übergeben, welche v.a. Inhalte zur Erstellung und Betrieb der Webapplikation umfasst. Die Dokumentation muss den in Kapitel 4.3 beschriebenen Kriterien entsprechen.
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Der Auftrag ist in folgende Arbeitspakete (AP) gegliedert:
AP 1 Konzeption der Gesamtarchitektur und Abstimmung der Front-End-Designs
AP 2 Webseite + Pkw Ladeinfrastruktur (öffentliche zugängliche Inhalte)
AP 3 Log-in-Bereich - Kommunale Anwendung
AP 4 Lkw Ladeinfrastruktur, H2, Log-in-Bereich Verteilnetzbetreibende
AP 5 Erweiterung der Funktionalitäten nach aktuellen Anforderungen
AP 6 Projektabschluss & Support
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 000 000 EUR 💰
Dauer: 30 Monate
Zusätzliche Informationen:
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sitz des AG: BMDV, bzw. NOW Berlin hauptsächliich und gelegentlich Sitz des AN

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
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sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ).
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b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen :
EK 2 Eigenerklärung zur Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung besteht/ abgeschlossen und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird. (Formblatt F2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird (Eignungsleihe gem. § 47 VgV), sind auch die geforderten Nachweise des anderen Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. In diesem Fall hat das andere Unternehmen darüber hinaus auch eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen.
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Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall
- Vermögensschäden mindestens 500.000 € pauschal je Schadensfall
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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EK 3.1: Der Bieter hat folgende Nachweise zur beruflichen Leistungsfähigkeit zu erbringen
- Gesamtzahl der Beschäftigten
- Angaben zur Anzahl der Beschäftigten nach Leistungsbereichen:
(1) Product Owner
(2) DevOps-Entwicklung
(3) Frontend-Entwicklung
(4) Backend-Entwicklung
(5) Web-/UX-/UI-Design
EK 3.2: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Januar 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen
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- Erstellung, Hosting, Support und Betrieb von Webauftritten mit Login-Bereichen im Cloudbetrieb
- Entwicklung von Front- und Backend-Systemen
- Aufbau von Datenbanken
- Datenerfassung über die Webseite
geben.
EK 3.3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab Januar 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters in den Bereichen
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- Verwendung von responsiven Designs
- Einbindung folgender Funktionalitäten: FAQ, News-Feed, Datenschutz und Cookies
EK 3.4:Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab Januar 2018) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters im Bereich
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- Erstellung von Online-Anwendungen mit interaktiver Webkarte und Dashboards
4. Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu EK 3.1
Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Beschäftigtenzahlen:
- Mindestanforderungen an die Beschäftigtenanzahl je Leistungsbereich,
dabei muss mind. 1 Person im jeweiligen Leistungsbereich über eine
mindestens 3-jährige einschlägige Berufserfahrung verfügen:
(1) mindestens 1 Beschäftigte mit der geforderten Expertise als Product Owner
(2) mindestens 1 Beschäftigte mit der geforderten Expertise als DevOps-Entwicklung
(3) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise in derFrontend-Entwicklung
(4) mindestens 2 Beschäftigte mit der geforderten Expertise in der Backend-Entwicklung
(5) mindestens 1 Beschäftigte mit der geforderten Expertise im Web-/UI/UX-Design
Mehrfachzuordnungen einer Person zu verschiedenen Leistungsbereichen sind dabei möglich.
Zu EK 3.2
Gefordert werden Referenzen zu ausgeführten Leistungen, die dem Auftragsinhalt nahekommen oder ähneln und die in Umfang und Schwierigkeitsgrad (Komplexität) den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Durch die Referenzen müssen Erfahrungen für Webauftritte in folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
- Umsetzung (Konzeption, Implementierung, Systemeinführung etc.)
- Betrieb (Hosting, Systempflege, Support, Umsetzung Cloudanwendung etc.)
- Aufbau von Datenbanken inklusive Datenerfassung und Login-Bereich
Es gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen:
- Jeder der nachfolgenden Teilbereiche muss durch Referenzen abgedeckt werden.
- Erstellung, Hosting, Support und Betrieb von Webauftritten mit Login-Bereichen im Cloudbetrieb
- Entwicklung von Front- und Backend-Systemen
- Aufbau von Datenbanken
- Datenerfassung über die Webseite
- Bei jeder Referenz muss zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots die Umsetzung abgeschlossen sein und der Betrieb und Support über mindestens 3 Monate durchgeführt worden sein.
Zu EK 3.3:
Durch die Referenzen müssen Erfahrungen zu folgenden Bereichen nachgewiesen werden:
- Verwendung von responsiven Designs
- Einbindung der Funktionalitäten FAQ, News-Feed, Datenschutz und Cookies
- Jeder der genannten Bereiche muss durch Referenzen abgedeckt werden.
- Mindestens ein Projekt muss für einen AG im öffentlichen Sektor erbracht worden sein.
- Bei jeder der Referenzen zur Redaktion von Webauftritten muss die Aufgabe zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots über mindestens 3 Monate durchgeführt worden sein.
Zu EK 3.4:
- Entwicklung und Erstellung interaktiver Webkarten und Dashboards
- technische Umsetzung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).
- Abschluss einer AVV
Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=518062 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
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2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 09.06.2023 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten zur frei Verfügung gestellt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2023/S 094-289595 (2023-05-11)
Ergänzende Angaben (2023-06-12)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 115-359730
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 094-289595
ABl. S-Ausgabe: 115
Quelle: OJS 2023/S 115-359730 (2023-06-12)