Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 3: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen.
Es sind Referenzen vorzulegen, die gutachterliche oder beratende Tätigkeiten zu
a) klimapolitischen Fragen im Verkehr
b) energiepolitischen Fragen im Verkehr (Energiewende und Energieeffizienz) belegen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Referenzaufträge müssen für oberste Bundes- oder Landesbehörden, nachgeordnete Bundesbehörden oder Spitzen-/Dachverbände erbracht worden sein. Die Referenzdarstellung muss ebenfalls Aufschluss über Anwendung von modellgestützter Quantifizierung im Rahmen der Auftragserbringung geben.
Es sind je Teilbereich (a) und (b) mindestens zwei (2) Referenzen vorzulegen. Alle Teilbereiche können sowohl kumuliert als auch durch die Vorlage verschiedener Einzelreferenzen nachgewiesen werden.
Mindestens eine (1) Referenz je Teilbereich bzw. eine (1) Referenz, sofern alle Teilbereiche kumuliert nachgewiesen werden, muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe abgeschlossen sein.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F3):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Referenz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen, die erzielten Ergebnisse und angewandte modellgestützte Quantifizierung)
- Aus Sicht des Bieters sind/ist folgende/r Teilbereich/e betroffen:
a) klimapolitischen Fragen im Verkehr
b) energiepolitischen Fragen im Verkehr (Energiewende und Energieeffizienz)
2. Erläuterung, warum dieses Referenzprojekt aus Sicht des Bieters Erfahrungen belegt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevant sind. Hierbei sind auf die unter Ziff. 1. beschriebenen Leistungen/Tätigkeiten einzugehen.
***
zu Besondere Bedingung: Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
(Formblatt F 4-Sanktion VO 2022/576)