Mit der eFTI-VO 2020/1056 werden die EU-Mitgliedstaaten (MS) und ihre Kontrollbehörden europaweit verkehrsträgerübergreifend verpflichtet, Transport-informationen digital zu akzeptieren, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Ab ca. Februar 2026 (ggf. Juni 2026) müssen die Kontrollbehörden in der Lage sein, die Transportinformationen von den Unternehmen über ein digitales Plattform- und Gatewaysystem zu akzeptieren.
Im CEF-Projekt eFTI4EU entwickeln 9 Mitgliedsstaaten gemeinsam eine europaweit kompatible Umgebung, um diese digitalen Kontrollen zu ermöglichen (Estland, Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Portugal, Österreich, Lettland). Hierzu gehören gemeinsame IT-Entwicklungsleistungen, die Abstimmung kompatibler Systeme und Abläufe, die Anbindung der Behörden über Gateways, die Planung und Durchführung von grenzüberschreitenden digitalen Tests sowie Pilotprojekten. Deutschland übernimmt die Verantwortung für die Erarbeitung und Zulieferung der Arbeitsergebnisse des gesamten workpackages „WP 1“, beteiligt sich mit eigenen IT-Entwicklungsbeiträgen und engagiert sich aktiv über den gesamten Zeitraum bei der Umsetzung, u.a. im Steuerungskomitee für das Gesamtprojekt (EET).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“2347/G14 Unterstützung bei der Durchführung des CEF-Projekts eF-TI4EU - LOS 1
2347/G14”
Produkte/Dienstleistungen: Hilfs- und Nebentätigkeiten im Bereich Verkehr; Reisebürodienste📦
Kurze Beschreibung:
“Mit der eFTI-VO 2020/1056 werden die EU-Mitgliedstaaten (MS) und ihre Kontrollbehörden europaweit verkehrsträgerübergreifend verpflichtet,...”
Kurze Beschreibung
Mit der eFTI-VO 2020/1056 werden die EU-Mitgliedstaaten (MS) und ihre Kontrollbehörden europaweit verkehrsträgerübergreifend verpflichtet, Transport-informationen digital zu akzeptieren, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen. Ab ca. Februar 2026 (ggf. Juni 2026) müssen die Kontrollbehörden in der Lage sein, die Transportinformationen von den Unternehmen über ein digitales Plattform- und Gatewaysystem zu akzeptieren.
Im CEF-Projekt eFTI4EU entwickeln 9 Mitgliedsstaaten gemeinsam eine europaweit kompatible Umgebung, um diese digitalen Kontrollen zu ermöglichen (Estland, Deutschland, Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Portugal, Österreich, Lettland). Hierzu gehören gemeinsame IT-Entwicklungsleistungen, die Abstimmung kompatibler Systeme und Abläufe, die Anbindung der Behörden über Gateways, die Planung und Durchführung von grenzüberschreitenden digitalen Tests sowie Pilotprojekten. Deutschland übernimmt die Verantwortung für die Erarbeitung und Zulieferung der Arbeitsergebnisse des gesamten workpackages „WP 1“, beteiligt sich mit eigenen IT-Entwicklungsbeiträgen und engagiert sich aktiv über den gesamten Zeitraum bei der Umsetzung, u.a. im Steuerungskomitee für das Gesamtprojekt (EET).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vorbereitung von Beförderungspapieren📦
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der AN ist verantwortlich für die Erarbeitung aller Ergebnisse im Zusammenhang mit Workpackage 1 (WP1) des CEF-Projekts EFTI4EU.
WP 1 ist das gemeinsame...”
Beschreibung der Beschaffung
Der AN ist verantwortlich für die Erarbeitung aller Ergebnisse im Zusammenhang mit Workpackage 1 (WP1) des CEF-Projekts EFTI4EU.
WP 1 ist das gemeinsame Arbeitspaket zur Harmonisierung für die teilnehmenden Mitgliedstaaten (MS), um
-mit Hilfe von länderspezifischen Fahrplänen unter anderem bestehende Digital-strukturen, die Anforderungen an die jeweilige nationale eFTI-Einführung, den finan-ziellen und technischen Ressourcenbedarf und die Anforderungen an den langfristi-gen Betrieb der eFTI-Austauschumgebung zu ermitteln (die deutsche Situation wird im Rahmen eines separaten Forschungsprojekts (Fkz. VB970448) ermittelt);
-die von der EU-Kommission eingeführten Delegated Acts und Implementing Acts mit Blick auf ein funktionierendes Gesamtsystem zu analysieren (außer DEU) und gemeinsam in harmonisierte technische Spezifikationen zu übersetzen, um so den MS Spezifikationen, z.B. für die Entwicklung eines eFTI-Gates zur Verfügung zu stel-len;
-Koordinierung der Zuarbeiten zur Entwicklung nationaler und grenzüberschrei-tender Teststrategien zur Erprobung des eFTI-Austauschumfelds; Koordinierung, (Fe-derführung für Teststrategien: BALM);
-eine abgestimmte Strategie für eine grenzüberschreitende Open-Source-Referenzimplementierung eines eFTI-Gates zu entwickeln; (unter Berücksichtigung vorhandener der Forschungsergebnisse);
-ein Governance-Modell zu entwickeln und europäisch abzustimmen, das allge-meine Regeln für eFTI-Gates und die Pflege der Spezifikationen beschreibt.
-die Koordinierung der Arbeiten (Los 1 und Los 2) erfolgt durch den Auftragnehmer des Los 1
-Unterstützung bei der Kommunikation zur Verbreitung des Praxiseinsatzes der eFTI-Umgebung durch Veranstaltungen mit Stakeholdern (Übersetzungsleistungen Flyer, Vorträge) im Workpackage 3
-Unterstützung beim Projektmanagement (Berichtspflichten, Reporting) Workpackage 4
Einzelheiten sind den elektronisch zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Preis (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:
a)Der Auftrag...”
Beschreibung der Optionen
Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen:
a)Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Än-derung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. (5) dieses Vertrages
b)Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN schriftlich darzulegen und zu dokumentie-ren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwar-teten Aufwand verursachen werden und eine projektinterne Kompensation durch Minderaufwände bei anderen Arbeitspaketen im Rahmen der ordnungsgemäßen Leistungser-bringung nicht möglich ist und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.
c)Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung und Dar-legung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung getätigten Aufwände (Personal-, Reise-, Sachkosten) gemäß der vereinbarten Kalkulation und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangel-freie Erfüllung voraussichtlich erforderlichen Mehrbedarfes. Sofern der AG dem ermittel-ten Mehraufwand zustimmt, wird die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergren-ze aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt / Angebotsschreiben an-gebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.
Mehr anzeigen Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Proposal number: 101122891
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine...”
Zusätzliche Informationen
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im
Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)
oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und
die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu
Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften
des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende
Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich
informieren.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 -...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich
mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.
ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
“Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen-...”
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 3 Jahren.
Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):
- Kurztitel des Referenzprojektes
- Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt
- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich
- Leistungszeitraum (Jahr)
- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)
- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)
- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:
Schwerpunkt / Teilbereich
2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)
Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Digitale Systeme zur Übermittlung von Transportinformationen zu. Gütern
Eignungskriterium 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Management von internationalen Projekten
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt:Digitale Systeme zur Übermittlung von Transportinformationen zu. Gütern
Gefordert werden vergleichbare...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt:Digitale Systeme zur Übermittlung von Transportinformationen zu. Gütern
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der
- Logistikprozessen mit Bezug zur digitalen Übermittlung von Frachtbeförderungsinformationen belegen.
.
zu Eignungskriterium 3.2: Bereich/ Themenschwerpunkt: Management von internationalen Projekten
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt nachzuweisen, die Erfahrungen im Management von internationalen Projekten mit den Schwerpunkten
- Konzeptionierung und/ oder
- Entwicklung
von Kommunikations- oder Datenaustauschplattformen belegen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Vergabe des Auftrags unterliegt einer hinreichend begründeten Dringlichkeit, da das CEF-Komitee das Projekt am 21.6.2023 zur Förderung ausgewählt hat....”
Beschleunigtes Verfahren
Die Vergabe des Auftrags unterliegt einer hinreichend begründeten Dringlichkeit, da das CEF-Komitee das Projekt am 21.6.2023 zur Förderung ausgewählt hat. Deutschland übernimmt die Verantwortung für die Erarbeitung und Zulieferung der Arbeitsergebnisse des gesamten workpackages „WP 1“. Damit verbunden ist u.a. Koordinierung der Zuarbeiten der Mitgliedsstaaten. Das internationale Pilotprojekt ist inzwischen in den anderen Mitgliedsstaaten gestartet, so dass bereits schon jetzt Anforderungen und Zuarbeiten von den MS eingehen, die gesteuert und begleitet werden müssen. Um der mit den anderen Mitgliedsstaaten getroffenen Vereinbarung über die Arbeitsteilung nachkommen zu können, liegt eine objektive Eilbedürftigkeit vor, die eine beschleunigte Vergabe notwendig macht.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-25
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-10-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-25
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen...”
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 152-484834 (2023-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-10-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 426 092 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2023/S 152-484834
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2347/G14
Titel: 2347/G14 Unterstützung bei der Durchführung des CEF-Projekts eF-TI4EU - LOS 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-09-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: AlbrechtConsult GmbH
Postort: Aachen
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 426 092 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 426 092 💰
Quelle: OJS 2023/S 201-632257 (2023-10-13)