Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
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Zum Nachweis der fachlichen Eignung hat der Bewerber Nachweise und Erklärungen gem. § 46 Abs. 3 Nrn.1, 2, 3, 6, 8, 9, 10 VgV einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte für das Leistungsbild Projektsteuerung sind gem. § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben:
- der Projektleiter,
- der stellv. Projektleiter.
Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen.
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Es sind für den Bewerber/das Unternehmen, den Gesamt-Projektleiter und den Gesamt-Bauleiter aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Es werden alle Referenzen ab AHO Heft Nr. 9, 3. Auflage 2009 über einschlägige Dienstleistungsaufträge (Projektsteuerungsleistungen) berücksichtigt.
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Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben:
a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme,
b) Auftraggeber mit Name und Anschrift,
d) erbrachter Leistungsumfang,
e) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis), Fertigstellungstermin der Projektsteuerungsleistung,
f) Rechnungswert (Honorar, netto)
g) Schwierigkeitsgrad der Baumaßnahme,
h) Verhältnis KG 400 KG 300 nach DIN 276,
i) Art der Baumaßnahme.
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Der Bewerber hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Zahl seiner Führungskräfte in der Projektsteuerung ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV).
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Der Bewerber hat eine Erklärung beizufügen aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung er verfügt (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV).
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Der Bewerber hat die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) und anzugeben, welche Teile des Auftrages er unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt und - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu nennen (§§ 46 Abs. 3 Nr. 10, 36 VgV).
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