Beschreibung der Beschaffung
(Art und Umfang der Bauarbeiten, Lieferungen oder Dienstleistungen bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)
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Das Amtsgericht Germersheim liegt in der Innenstadt von Germersheim. Die Gerichtsräume befinden sich aktuell in zwei mittlerweile miteinander verbundenen historischen Gebäudeteilen, welche in den Jahren 1853-1865 entstanden. Um den Dienstbetrieb auch in Zukunft gewährleisten zu können, sind umfängliche Maßnahmen notwendig, wie z.B. die durchgängige barrierefreie Erschließung durch Schaffung eines neuen Eingangs incl. Pforte, der Anbau eines Treppenhauses mit Aufzug, allgemeine Ertüchtigung des Brandschutzes und die Verbesserung der Statik der Holzbalkendecken.
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Die Energetische Optimierung und die Anforderungen des Nachhaltigen Bauens unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit sind umzusetzen.
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Da die Grundstücksgröße nur sehr geringe Ausweichmöglichkeiten auf eigenem Gelände zulässt, ist eine Interimslösung notwendig. Diese ist im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zu ermitteln. Nach Entscheidung zur geeignetsten Variante ist weiterhin beabsichtigt, die Planungsleistungen der Interimslösung zu beauftragen. In diesem Zuge werden ebenso die Entwicklung der Ablaufplanung sowie die Mitwirkung der kompletten Umsetzung beauftragt.
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BGF (Bestandsgebäude + Anbau Treppenhaus): ca. 2.160 m² Prüfung folgt
Geschätzte Baukosten (brutto): 2.600.000 EUR (KG 300), 1.200.000 EUR (KG 400)
Termine: Start 09/2023, HU-Bau 05/2024, Bauausführ. 09/"25-03/"28, Übergabe 04/2028
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Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung gem. Teil 4 Abschnitt 2 HOAI 2021, für das Gebäude des Amtsgerichtes in Germersheim.
Bei dem Gebäude ist die Technische Ausrüstung der Starkstromanlage, der Kommunikations- und informationstechnischen Anlagen rückzubauen und zu erneuern. Weiterhin sind die Technischen Anlagen mit einer Gebäudeautomation und Medientechnik zu erweitern. Der Standard KfW55 ist zu erreichen.
Das Gebäude ist mit einer Photovoltaik Anlage auszustatten, sowie soweit anzupassen, dass die Leitlinie für Elektromobilität in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz erfüllt wird.
Die Anforderungen für nachhaltiges Bauen BNB Silber sind zu erfüllen.
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Weiterhin sind folgende besondere Leistungen zu erbringen:
a) Mitwirken beim Erstellen eines Energiekonzepts in der Leistungsphase 2. Das Konzept beinhaltet insbesondere die ausführliche Prüfung alternativer Energieversorgungssysteme sowie den Einsatz regenerativer Energien bei gleichzeitiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit.
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b) Fortschreiben des Konzeptes in den Leistungsphasen 2 bis 5
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c) Fortschreiben des vorgenannten Konzepts an den realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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a) Mitwirken beim Erstellen eines Lüftungskonzepts in der Leistungsphase 2/3.
Das Konzept enthält den Nachweis der erforderlichen oder angestrebten Luftwechsel bezogen auf die Abmessung und Belegrate der Aufenthaltsräume sowie der entsprechenden Nutzungszeiten - unabhängig von der gewählten Lüftungsart (freie und/oder mechanische Belüftung) unter Berücksichtigung der Aspekte der thermischen Behaglichkeit.
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b) Fortschreiben des Konzepts an den realisierten Zustand des Gebäudes in der Leistungsphase 8
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Mitwirken beim Erstellen eines Mess- und Monitoringkonzepts in der Leistungsstufe 1.
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Mitwirken bei der Erstellung eines Nutzerhandbuchs mit allgemeinverständlich aufbereiteten Informationen für die gebäudenutzenden Personen in der Leistungsphase 8, u.a. hinsichtlich:
- Abstimmung mit federführendem Ersteller des Handbuchs zu Art und Umfang der zu liefernden Unterlagen und Integration in das Nutzerhandbuch
- einer Beschreibung der wesentlichen Konzepte des Gebäudes einschl. Erläuterung der technischen Zusammenhänge
- Nutzungs- und Bedienungshinweisen zu den wesentlichen Bauteilen und Komponenten im Einflussbereich des Nutzers
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Empfehlungen und Erklärungen für nachhaltiges Nutzen und Betreiben des Gebäudes unter Berücksichtigung des realisierten technischen Konzepts und unter den im Leitfaden Nachhaltiges Bauen Teil C Abschnitt 3.2.8 aufgeführten Aspekten der Nachhaltigkeit.
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