Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(1) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann entsprechend Ziffer III.1.1) wie folgt geführt werden:
a) durch die Eintragung im Rahmen eines Präqualifikationssystems. Bieter müssen keine Unterlagen beibringen, sofern und soweit die zuschlagerteilende Stelle die Unterlagen über eine für den öffentlichen Auftraggeber kostenfreie Datenbank innerhalb der Europäischen Union, insbesondere im Rahmen eines Präqualifikationssystems, erhalten kann.
b) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 LD (Eigenerklärungen zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen). Vom Bieter ist das Formblatt 124 LD (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen) des VHB (Stand 2019) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen u.a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens drei Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen. Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Zusätzlich zur Präqualifikation oder der Eigenerklärung gem. Formblatt 124 LD ist das Formblatt „Ergänzende Angaben zu Formblatt 124 LD/Unternehmensdarstellung“ ausgefüllt zusammen mit dem Angebot einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
(2) Beruft sich der Bieter auf die berufliche oder technische Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer III.1.1) Absatz 3. Eine Berufung auf die berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (Referenzen, technische Fachkräfte, Studiennachweise, Bescheinigungen über die berufliche Befähigung) ist nur möglich, wenn und soweit diese Unternehmen diejenigen Leistungsteile (als Unterauftragnehmer) ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
(3) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer III.1.1) Absatz 4. Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Absatz 1 (Arbeitskräfte, Referenzen) für die von ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
(4) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf besonderes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
- 1) Genehmigung zum Umgang mit offenen und umschlossenen radioaktiven Stoffen
(Stellung von beruflich strahlenexponierten Personen Kat. A oder B)
- 2) Genehmigung „Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen“ des AN
gemäß § 25 Abs. 1 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG).
- 3) Führerschein für Fahrer Flurförderzeuge und Nachweise über die Durchführung der
jährlichen Pflichtunterweisung für Flurförderzeuge
- 4) Fahrausweis für die Führung von Krananlagen und Nachweise über die Durchführung der
jährlichen Pflichtunterweisung für Krananlagen.