Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3 Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein bestätigter Jahresabschluss vorliegt. In den 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, für die Umsätze anzugeben sind, muss in jedem Geschäftsjahr ein Mindestumsatz, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, IN HÖHE VON 5.500.000,00 EUR ERZIELT WORDEN SEIN. Die Anforderungen gelten für präqualifizierte Unternehmen und nicht präqualifizierte Unternehmen, welche das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen haben.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/ Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist. Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der Betrieb nicht beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes. soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt sowie
c) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten Eigenerklärungen/ Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf