Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich
beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit
extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
2. Eigenerklärung über die technischen Fachkräfte und Mitarbeiter, die für die Auftragsausführung geplant sind mit Angabe der Funktion und Ausbildung.
3. Studiennachweis und / oder Bescheinigung über die berufliche Befähigung des Projektleiters. Der Projektleiter muss über einen einschlägigen Ingenieurabschluss verfügen.
4. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter in den letzten fünf
Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat. Dazu werden
drei Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren gefordert.
Aus diesen Referenznachweisen muss hervorgehen, dass der Bieter
bereits vergleichbare Leistungen erbracht hat in der Herstellung von
• Gartechnik,
• Spültechnik sowie
• Kältetechnik und Kühlraumanlagen.
Die Erfüllung dieser Anforderungen kann entweder durch die
Vorlage unterschiedlicher Referenznachweise oder die Vorlage eines
Referenznachweises, der alle Kriterien erfüllt, erfolgen.
a) obligatorischen Angaben:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung;
Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des
Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der
Leistung;
b) fakultative Angaben:
stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal
ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl.
Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür
durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und
gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich
eventueller
Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der
Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur
vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner,
Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem
Leitungspersonal koordiniert wurden
Die Forderung der Nachweise und Eigenerklärungen nach Ziff. 1 bis 4
gilt sowohl für präqualifizierte und nicht präqualifizierte Bieter.
Die Vorlage dieser Nachweise und Eigenerklärungen kann wie folgt erfolgen:
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 4 genannten
Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die unter Pkt. 1 bis 4 angegebenen Nachweise /
Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 4 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das
Formblatt 124 ist erhältlich bei: Liegt den Vergabeunterlagen
bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf