Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
2. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter in den letzten ZEHN Kalenderjahren, vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Dazu werden drei Referenznachweise aus unterschiedlichen Kalenderjahren mit folgenden obligatorischen und fakultativen Angaben gefordert.
AUS DIESEN REFERENZNACHWEISEN MUSS HERVORGEHEN, DASS DER BIETER BEREITS VERGLEICHBARE LEISTUNGEN ERBRACHT HAT, D.H. ES IST
- EIN REFERENZNACHWEIS FÜR HALLENÜBERDACHUNG ALS HOLZKONSTRUKTION, SPANNWEITE >= 40 M,
SOWIE
- EIN REFERENZNACHWEIS HALLENKONSTRUKTION ALS HOLZBAU MIND. 500.000,00 € GESAMTBRUTTOAUFTRAGSSUMME
EINZUREICHEN. DIE ERFÜLLUNG DIESER ANFORDERUNGEN KANN ENTWEDER DURCH DIE VORLAGE UNTERSCHIEDLICHER REFERENZNACHWEISE ODER DIE VORLAGE EINES REFERENZNACHWEISES, DER ALLE KRITERIEN ERFÜLLT, ERFOLGEN. DAS GILT SOWOHL FÜR PRÄQUALIFIZIERTE ALS AUCH FÜR NICHT PRÄQUALIFIZIERTE BIETER.
a) obligatorischen Angaben: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
b) fakultative Angaben: stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurde
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 2 genannten Eigenerklärungen /Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die unter Pkt. 2 angegebenen Nachweise/ Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 2 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf