Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit werden mit dem Angebot gefordert:
1. Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den
letzten 3 Abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er
Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen. Es müssen entsprechende Umsätze in mind. 3
Geschäftsjahren erzielt worden sein. Sofern das Geschäftsjahr
dem Kalenderjahr entspricht, können auch Umsätze bezogen
auf das Kalenderjahr angegeben werden, auch wenn noch kein
bestätigter Jahresabschluss vorliegt. In den 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahren, für die Umsätze anzugeben sind, muss IN JEDEM GESCHÄFTSJAHR EIN MINDESTUMSATZ, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, IN HÖHE VON 1.500.000,00 EUR erzielt worden sein.
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels
Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in
Liquidation befindet. Andernfalls Eigenerklärung, dass ein
Insolvenzplan rechtskräftigt betätigt wurde und dieser auf
Verlangen vorgelegt wird.
3. Nachweis, dass der Bewerber/Bieter seine Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur
gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat, durch:
a) Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Tariflichen Sozialkasse, sofern der Betrieb beitragspflichtig ist.
Andernfalls ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass der
Betrieb nicht beitragspflichtig ist,
b) Vorlage einer Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
Der Nachweis der unter Ziff. 1 bis 3 genannten
Eigenerklärungen/Nachweise kann wie folgt erfolgen:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem.
Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die
engere Wahl, sind die unter Pkt. 3 angegebenen Nachweise/
Bescheinigungen innerhalb der gesetzten angemessenen Frist
nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur
Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer
Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im
Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und
Bescheinigungen gemäß dem Pkt. 1 bis 3 auch für diese
anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 ist erhältlich bei:
Liegt den Vergabeunterlagen bei und ist zusätzlich verfügbar
unter:
https://www.sib.sachsen.de/download/VVV/Eigenerkla_rung_zur_Eignung_-_Formblatt_124_VHB_Bauleistungen.pdf