Beschreibung der Beschaffung
Die 247. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler
Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Der Auftragnehmer wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinden für jedes Jahr des Prüfungszeitraums untersuchen und Feststellungen
zur Haushaltsstabilität treffen. Für die Haushaltsjahre 2020, 2021 und 2022 sind die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen. Aufbauend
auf den Feststellungen zur Haushaltslage der einzelnen Jahre ist die Haushaltslage im Prüfungszeitraum insgesamt einzuordnen. Der Auftragnehmer wird
die Ursachen für die Haushaltslage feststellen und Vorschläge entwickeln, mit welchen Methoden und Konsolidierungsmaßnahmen ein ausgeglichener
Haushalt erreicht oder weiterhin gesichert werden kann. Aus den Prüfungsfeststellungen sind Empfehlungen abzuleiten und - soweit möglich -
Ergebnisverbesserungspotenziale darzustellen. Der Auftragnehmer wird die formale Behandlung der Jahresabschlüsse und ggfs. der Gesamtabschlüsse
prüfen, die Risikovorbeugung zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen.
In der Prüfung wird die Gebührenkalkulation in einzelnen Gebührenhaushalten untersucht. Daraus ableitend sind Anforderungen an eine ordnungsgemäße
Gebührenkalkulation nach dem Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) zu definieren.
Ferner wird in die Prüfung eine Auswahl der internationalen Nachhaltigkeits- und Entwicklungsziele der internationalen Agenda 2030 (SDG) zur
Haushaltssteuerung und Umsetzung einbezogen.
Über die Haushaltsanalyse hinaus untersucht und analysiert der Auftragnehmer die Umsetzung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen (§ 12 GemHVO), die
angewandten Methoden der Investitionsrechnung und die Abbildung der Folgekosten durch Investitionsmaßnahmen im Haushalt. Weiterhin werden in
dieser Prüfung die kommunalen Forderungen und das Forderungsmanagement der Kommunen untersucht.
Der Auftragnehmer untersucht und analysiert auch den Stand der Umsetzung der Digitalisierung und des Onlinezugangsgesetzes sowie den Stand zur
Neuregelung der Umsatzbesteuerung nach § 2b UStG.
Soweit möglich sind konkrete Handlungsempfehlungen für die Körperschaften abzuleiten.
Die Prüfung orientiert sich an den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen. Einzelheiten und weitere Prüfungsinhalte ergeben sich aus dem
Prüfungshandbuch sowie dem Merkblatt.
Prüfungsgegenstand: 16 Städte/Gemeinden, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 18
Städten/Gemeinden ausgewählt: Brachttal, Echzell, Flieden, Grävenwiesbach, Grebenstein, Großenlüder, Großkrotzenburg, Mainhausen, Modautal,
Naumburg, Neuberg, Rabenau, Schlangenbad, Sinntal, Waldems, Walluf, Weilrod, Zwingenberg.
Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1.1.2019 bis 31.12.2023