Beschreibung der Beschaffung
Die 250. Vergleichende Prüfung "Resilienz und Nachhaltigkeit: Landkreise" richtet sich nach dem Gesetz zur Regelung der überörtlichen Prüfung kommunaler Körperschaften in Hessen (ÜPKKG) vom 22. Dezember 1993 (GVBl. I S. 708).
Die Prüfung soll aufzeigen, wie die Landkreise auf die Herausforderungen der Gegenwart und Zukunft vorbereitet sind (Resilienz). Dabei wird ein besonderer Schwerpunkt auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen und der eingesetzten Haushaltsmittel gelegt.
Prüfungsinhalte sind Vorkehrungen für besondere Gefahren- und Krisenlagen (zum Beispiel Cyberattacken/IT-Sicherheit, Starkregen mit Hochwasser, Dürre mit Waldbrandgefahr, terroristische Anschläge). Dabei soll auch betrachtet werden, wie die Kritischen Infrastrukturen (nach der BSI-Kritisverordnung, z.B. Energieversorger, Krankenhäuser, Informationstechnik und Telekommunikation) der Landkreise geschützt sind.
Der Auftragnehmer wird die Konzepte für den Umgang mit besonderen Gefahren- und Krisenlagen beleuchten, die IT-Sicherheit der kritischen Infrastruktur beurteilen sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Risikoreduktion bei besonderen Gefahrenlagen bewerten.
Dabei soll auch die Organisation und Einsatzbereitschaft des Katastrophen- und Zivilschutzes (Alarm- und Einsatzpläne, Lager, personelle Besetzung, ABC-Vorkehrungen/Bunker, Zusammenarbeit zwischen den Hilfsorganisationen), mit der Vorsorge verbundene Kosten und etwaige Ergebnisverbesserungspotenziale ermittelt werden.
Am Ende steht die vergleichende Einschätzung, ob die Kommunen auf die besonderen Gefahrenlagen vorbereitet sind und wieviel Mittel sie dafür einsetzen. Ziel sollte sein, zu prüfen, ob mit vergleichsweise geringem Mitteleinsatz ein hohes Vorsorgeniveau erreicht werden kann. Dabei ist neben dem eigenen Mitteleinsatz auch die Auskömmlichkeit der Bundes- und Landesmittel zu beurteilen.
Desweiteren ist zu betrachten, welche Rolle die Landkreise bei der Integration von Flüchtlingen und Migranten spielen, wie das Zusammenspiel mit den anderen Trägern und staatlichen Ebenen funktioniert, welche Mittel eingesetzt wurden und inwieweit die Ausländerbehörden angemessen personell und finanziell ausgestattet sind.
Auch hier sind Empfehlungen zu geben und Ergebnisverbesserungspotenziale abzuleiten.
Der Auftragnehmer wird zudem Feststellungen zur Haushaltsstabilität treffen, die formale Behandlung der Jahresabschlüsse prüfen, die Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen untersuchen und die Nachschau vornehmen. Einzelheiten ergeben sich aus dem Merkblatt. Dabei sind der Haushalt, das unterjährige Berichtswesen sowie der Jahresabschluss auf die Existenz und Geeignetheit von Nachhaltigkeitszielen und -kennzahlen zu untersuchen. Besondere Aspekte bei der Haushaltsanalyse im Hinblick auf Nachhaltigkeit sind außerdem das Forderungsmanagement, die Rücklagenverwaltung und Anlagensteuerung sowie ein Tax Compliance Management System. Bei der Risikovorbeugung der Körperschaften zur Vermeidung doloser Handlungen ist außerdem zu prüfen, ob die Landkreise ein Kontrollsystem für die Ausreichung von Zuschüssen (v.a. an freie Träger) eingerichtet haben und wie die Zuschussvergabe gesteuert und kontrolliert wird.
Prüfungsgegenstand: 8 Landkreise, die vergleichend zu prüfen sind. Diese werden im Verhandlungsverfahren aus folgenden 9 Landkreisen ausgewählt: Landkreis Groß-Gerau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Landkreis Marburg-Biedenkopf, Landkreis Offenbach, Rheingau-Taunus-Kreis, Werra-Meißner-Kreis, Wetteraukreis
Prüfungszeitraum ist die Zeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023.