Detailplanung, Lieferung, Umbau, Errichtung und Inbetriebnahme folgender baulicher Anlagen inkl. peripherer Bereiche: Gasverteilung, -aufbereitung und -reinigung in Baufeld Nord Oberflächen- und Pflasterarbeiten (Rückbau, Anpassung, Erweiterung und Anarbeiten an Bestand) Poller und Schutzplanke errichten, Rohrleitungsgraben, Bauwerksöffnungen herstellen und anarbeiten für neue Leitungen BHKW-Gebäude A (Standort: Betriebszentrale) in Baufeld Süd Fundamente zurückbauen, neue Fundamente herstellen, Verbau ziehen, Oberflächen- und Pflasterarbeiten (Rückbau, Anpassung, Erweiterung und Anarbeiten an Bestand), Bauwerksöffnungen herstellen und anarbeiten für neue Leitungen, Bauwerksöffnungen von Leitungen schließen, Fundament im Innenbereich abbrechen BHKW-Gebäude B (Standort: Faulungsanlage) in Baufeld Nord Fundament zurückbauen, neue Fundamente herstellen, Oberflächen- und Pflasterarbeiten (Rückbau, Anpassung, Erweiterung und Anarbeiten an Bestand), Bauwerksöffnungen herstellen und anarbeiten für neue Leitungen.
Detailplanung, Lieferung, Umbau, Errichtung und Inbetriebnahme folgender baulicher Anlagen inkl. peripherer Bereiche: Gasverteilung, -aufbereitung und -reinigung in Baufeld Nord Oberflächen- und Pflasterarbeiten (Rückbau, Anpassung, Erweiterung und Anarbeiten an Bestand) Poller und Schutzplanke errichten, Rohrleitungsgraben, Bauwerksöffnungen herstellen und anarbeiten für neue Leitungen BHKW-Gebäude A (Standort: Betriebszentrale) in Baufeld Süd Fundamente zurückbauen, neue Fundamente herstellen, Verbau ziehen, Oberflächen- und Pflasterarbeiten (Rückbau, Anpassung, Erweiterung und Anarbeiten an Bestand), Bauwerksöffnungen herstellen und anarbeiten für neue Leitungen, Bauwerksöffnungen von Leitungen schließen, Fundament im Innenbereich abbrechen BHKW-Gebäude B (Standort: Faulungsanlage) in Baufeld Nord Fundament zurückbauen, neue Fundamente herstellen, Oberflächen- und Pflasterarbeiten (Rückbau, Anpassung, Erweiterung und Anarbeiten an Bestand), Bauwerksöffnungen herstellen und anarbeiten für neue Leitungen.
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Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Kläranlagen📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das LOS 31 "Bautechnik" beinhaltet im Wesentlichen die Detailplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der bautechnischen Komponenten, die bei der...”
Beschreibung der Beschaffung
Das LOS 31 "Bautechnik" beinhaltet im Wesentlichen die Detailplanung, Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der bautechnischen Komponenten, die bei der Erweiterung der Gasaufbereitung um einen Raseneisenerzfilter und bei der Erneuerung der Gasverwertung (BHKW-Anlage) der Kläranlage Osnabrück-Eversburg anfallen. Für die bautechnischen Umbau- und Erneuerungsmaßnahmen ist es erforderlich die beiden Bestandsbauwerke der Standorte A und B für die neue Installation vorzubereiten. Diese Vorbereitung beinhalt im Wesentlichen Abbrucharbeiten von Fundamenten im Außenbereich (z. B. Rückkühler, Abgasschornstein) und im Innenbereich (BHKW-Fundament), Oberflächen- und Pflasterarbeiten sowie die Herstellung und oder den Verschluss von Kernbohrungen und Wandöffnungen. Weiterhin sind Oberflächen und Pflasterarbeiten im Bereich des neuen Raseneisenerzfilters durchzuführen sowie den Anfahrschutz des Filters herzustellen. Die für den Anschluss des Filter erforderlichen Kernbohrungen und Wandöffnungen in zwei Bestandsgebäuden sowie ein Rohrgraben sind ebenfalls herzustellen. Gasaufbereitung: Die bestehende Gasaufbereitung erfolgt über zwei bestehende Aktivkohlefilter im Bauwerk [Nr. 19.5] Gasfilter soll mit einen neuen Raseneisenerzfilter (Filtervolumen: 10 m³) im Außenbereich vor dem Gebäude [Nr. 19.3] Gasverteiler ergänzt werden. Der neue Filter wird in einem Sicherheitsabstand von ? 6 m zum [Nr. 19.2] Gasspeicher aufgestellt und über Rammschutzpoller zur Betriebsstraße hin geschützt. Der Raseneisenerzfilter wird mit Pfählen gegründet. Die Gründung erfolgt in einem vorgelagerten Bauabschnitt. Gasverwertung: Das Konzept zur Verwertung von Faulgas und zur Erzeugung von elektrischer und thermischer Energie auf der Kläranlage mittels vier BHKW-Module bleibt bestehen. Die neuen BHKW-Module werden analog zum Bestand für den Betrieb mit Klär-/Faulgas und Erdgas ausgerüstet und an das jeweilige Netz angeschlossen. Die elektrische Anund Einbindung sowie Steuerung der BHKW-Module werden ebenfalls analog zum Bestand ausgeführt. Am Standort B (Faulung), [Nr. 20B] BHKW-Gebäude B, werden die bestehenden beiden BHKW-Module (je 250 kWel) durch zwei neue BHKW-Module (je ca. 333 kWel) ersetzt. Analog zum Bestand erfolgt eine getrennte Aufstellung der Abgaswärmetauscher außerhalb der Module. Die beiden bestehenden Abgasschornsteine am Treppenturm der Faulung bleiben bestehen. Die gemeinsame Abluftführung der Module im Gebäudeinneren wird künftig getrennt ausgeführt. Die drei Doppelflügeltore des Standorts werden vollständig erneuert. Die vorhandenen Gemischnotkühler (vertikale Aufstellung) werden durch leitungsstärkere und geräuschärmere Aggregate (horizontale Aufstellung) auf der Gebäuderückseite ersetzt. Das Bestandsfundament ist zurückzubauen und durch zwei neue Fundamente mit angepasster Pflasterfläche zu ersetzen. Für zuführende Leitung und die Abluftführung sind Wandöffnungen und Kernbohrungen herzustellen. Zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die beiden stillgelegten Frisch- und Altölanlagen im Kellergeschoss des Maschinengebäudes werden im Rahmen der Erneuerung der Gasverwertung wieder in Betrieb genommen und in die BHKW-Anlagensteuerung eingebunden. Am Standort A (Betriebszentrale), [Nr. 20A] BHKW-Gebäude A, werden ebenfalls die bestehenden beiden BHKW-Module (je 250 kWel) durch zwei neue BHKW-Module (je ca. 333 kWel) ersetzt. Die Aufstellung der Abgaswärmetauscher erfolgt getrennt außerhalb der Module. Der bestehende und altersbedingt abgängige 13 m hohe Abgasschornstein mit zwei innenliegenden Abgaszügen auf der nordwestlichen Gebäuderückseite wird durch einen neuen 20 m hohen Abgasschornstein mit zwei innenliegenden Abgaszügen auf der nordöstlichen Gebäudeseite ersetzt. Das Fundament des alten Abgasschornsteins wird durch LOS 31 zurückgebaut. Der neue Abgasschornstein wird mit Pfählen gegründet. Die Gründung erfolgt in einem vorgelagerten Bauabschnitt. Der alte und der neue BHKW-Abgasschornstein wird durch LOS 32 zurückgebaut bzw. errichtet. Die vorhandenen Gemischnotkühler (vertikale Aufstellung) werden durch leitungsstärkere und geräuschärmere Aggregate (horizontale Aufstellung) auf der Gebäuderückseite ersetzt. Das Bestandsfundament ist zurückzubauen und durch ein neues Fundament mit angepasster Pflasterfläche zu ersetzen. Zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen sind nicht erforderlich. Die beiden stillgelegten Frisch- und Altölanlagen im Erdgeschoss des BHKW-Gebäudes werden wieder in Betrieb genommen und in die BHKW-Anlagensteuerung eingebunden. Bauablauf: Der Bauablauf erfolgt im Wesentlichen in folgenden Schritten: 1. Schritt: Erneuerung der BHKW-Module an Standort B 2. Schritt: Erneuerung der BHKW-Module an Standort A Neubau Raseneisenerzfilter Parallel erfolgt die Ausführung von LOS 32 "Maschinentechnik" und LOS 33 EMSR-Technik"
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-17 11:00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Eigenerklärung zur Eintragung im Handelsregister und zu Eintragungen in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Nachweis über eine Haftpflichtversicherung (Nachweis durch Deckungsbestätigung oder Bestätigung der Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung gewährt wird oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Die Versicherung muss Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR je Schadensereignis sowie Sachschäden in Höhe von mindestens 2.000.000 EUR je Schadensereignis abdecken.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Erklärung über den Jahresumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Nachweis durch Formblatt 124 oder Verweis auf direkt abrufbare PQ-Eintragung). MINDESTANFORDERUNG: Jahresumsatz aus Bauleistungen und anderen Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mindestens 600.000 EUR (netto) pro Jahr im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
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Geforderte Kautionen und Garantien:
“vgl. Vertragsbedingungen”
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
“vgl. Vertragsbedingungen”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Quelle: OJS 2026/S 086-308109 (2026-04-30)