Maßgebend für die Prüfung sind die vollständig ausgefüllten und fristgerecht im Datenbereich der Vergabeplattform übertragenen geforderten Unterlagen/Teilnahmeantrag. Bei nicht deutschsprachigen Dokumenten ist zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung in die Verfahrenssprache(deutsch) beizufügen. Fragen zum Verfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen. Damit Sie immer über Änderungen beim Vergabeverfahren informiert sind, ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform zu empfehlen. Bei Teilnahme des vorbefassten Büros erfolgt die Berücksichtigung § 7 VgV.