Der Neubau des Rebstockbades in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel. Das Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Die weit gefächerten Bedürfnisse bei einem Badbesuch von sportlichen Aspekten über eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden bis hin zu gesundheits- und wellnessorientierten Angeboten - sollen sich im Profil des neuen Rebstockbades widerspiegeln. Über die Außenwirkung des Gebäudes hinaus ist vor allem die Attraktivität des Bades für die zukünftigen Nutzer vorrangiges Projektziel. Weitere zentrale Projektziele sind der energie- und ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betriebweise des Rebstockbades. Dies soll durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-14.
Auftragsbekanntmachung (2023-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
Kurze Beschreibung:
Der Neubau des Rebstockbades in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel. Das Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Die weit gefächerten Bedürfnisse bei einem Badbesuch von sportlichen Aspekten über eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden bis hin zu gesundheits- und wellnessorientierten Angeboten - sollen sich im Profil des neuen Rebstockbades widerspiegeln. Über die Außenwirkung des Gebäudes hinaus ist vor allem die Attraktivität des Bades für die zukünftigen Nutzer vorrangiges Projektziel. Weitere zentrale Projektziele sind der energie- und ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betriebweise des Rebstockbades. Dies soll durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sichergestellt werden.
Der Neubau des Rebstockbades in Frankfurt am Main ist das wichtigste Schwimmbadprojekt im Rahmen des Bäderkonzeptes Frankfurt 2025 und hat, neben seiner Funktion zur regionalen Versorgung der Stadt Frankfurt am Main, eine überregionale Strahlkraft in das Rhein-Main-Gebiet zum Ziel. Das Rebstockbad soll ein Vorzeigeprojekt in der Bäderlandschaft werden. Die weit gefächerten Bedürfnisse bei einem Badbesuch von sportlichen Aspekten über eine Möglichkeit zur Freizeitgestaltung mit Familie und Freunden bis hin zu gesundheits- und wellnessorientierten Angeboten - sollen sich im Profil des neuen Rebstockbades widerspiegeln. Über die Außenwirkung des Gebäudes hinaus ist vor allem die Attraktivität des Bades für die zukünftigen Nutzer vorrangiges Projektziel. Weitere zentrale Projektziele sind der energie- und ressourcenschonende, ökologische sowie ökonomische Bau- und Betriebweise des Rebstockbades. Dies soll durch eine effiziente, dauerhafte, nachhaltige, wartungsarme und pflegeleichte Konstruktion sichergestellt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
• Auszug Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monaten)
• Unbedenklichkeitsbesch. tarifliche Sozialkasse
• Unbedenklichkeitsbesch. Bau-BG
• Freistellungsbescheinigung nach §48 EStG
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
• Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
• Angaben zu Anzahl Mitarbeitern und Ausbildungsstand
Technische und berufliche Fähigkeiten:
• Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
• Mind. 3 Referenzen gem. FB 444, nicht älter als 5 Jahre mit Auftragssummen ab 250.000 EUR brutto
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-11-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen beim RP Darmstadt
Postanschrift: Hilpertstraße 31
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWVB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
b) Der Antrag ist unzulässig, soweit – der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehen unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. §134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2023/S 158-500285 (2023-08-14)