Auftragsbekanntmachung (2026-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 301.00 Abbruch, Erdbau, Spezialtiefbau
Referenznummer: PR-019913
Kurze Beschreibung:
“Abbruch, Erdbau, Spezialtiefbau (LV-Nr. 301.00)”
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Bauarbeiten📦
Geschätzter Wert ohne MwSt: 751653.96 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Abbruch-, Erdbau- und Spezialtiefbauleistungen (LV-Nr. 301.00)
Wesentliche Leistungen stichwortartig:
ca. 3.750 m3...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Abbruch-, Erdbau- und Spezialtiefbauleistungen (LV-Nr. 301.00)
Wesentliche Leistungen stichwortartig:
ca. 3.750 m3 Entkernung Gebäude
ca. 2.000 m3 Abbruch Gebäude
ca. 300 m2 Trägerbohlwand
ca. 1.000 m3 Erdaushub inkl. Entsorgung
ca. 400 lfm Mikropfähle als Gründungspfähle
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Abbrucharbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Verbauarbeiten📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Pfahlrammung📦
Ort der Leistung: Dachau🏙️ Dauer
Datum des Beginns: 2026-06-22 📅
Datum des Endes: 2026-12-18 📅
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 100.00
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-05-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-05-18 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Erzdiözese München und Freising, Vergabestelle Bau, Submissionsbüro
Schrammerstr. 3
80330 München
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“(1) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeigneter Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
(1) Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter geeigneter Referenzen zu vergleichbaren Leistungen in den letzten bis zu 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, anzugeben.
Die Anforderung des Nachweises vergleichbarer Referenzen gemäß FB 124 Eigenerklärung zur Eignung gilt auch für präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu des PQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind. Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im PQ-Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen. Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden: a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). b) Durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. c) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
vorzulegen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Bescheinigungen abzugeben:
• Freistellungsbescheinigung zum...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Bescheinigungen abzugeben:
• Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen § 48b EstG
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung abzugeben über den Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung abzugeben über den Umsatz mit vergleichbaren Bauleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben (siehe Teilnahmebedingungen).
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist vorzulegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) sowie Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Siehe Vergabeunterlagen”
“1. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform der Erzdiözese München und Freising...”
1. Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern/Bietern über die Vergabeplattform der Erzdiözese München und Freising (https://eom-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/) über die Software "AI BIETERCOCKPIT" in Textform eingereicht werden. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Elektronische Vergabeplattform. Dabei ist das Tool "AI BIETERCOCKPIT" zu verwenden.
2. Eignungsnachweis
2.1 Der Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung kann wie folgt geführt werden:
a) Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen. Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
b) Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" (Formblatt 124), ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung " ist Bestandteil der Formulare des Vergabehandbuchs Bund bzw. Vergabehandbuchs Bayern und wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt. Fordert der AG Einzelnachweise nach, so sind diese innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen.
2.2 Bietergemeinschaften
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist. Diese Erklärung muss beinhalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
2.3 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6a EU Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe e) oder die berufliche Erfahrung (§ 6a EU Absatz 1 Nummer 3 Buchstaben a und b) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
2.4 Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127) auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: DE 811335517
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80534
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Erzdiözese München und Freising KdöR, Erzbischöfliches Ordinariat München, Abt. 1.2.2 Vergabestelle Bau
Nationale Registrierungsnummer: DE811510756
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Elektronische Zahlung wird verwendet
Quelle: OJS 2026/S 077-272994 (2026-04-17)