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Ort der Leistung: Hessen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: INNOVATION HUB 110
Polizei Hessen
Stichlingstraße 1
60327 Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung: Mindestabnahmemenge: 1
optionale Abnahmemenge: 2
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70,00
Preis (Gewichtung): 30,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Eigenerklärung zum "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Eigenerklärung gemäß §§ 123 und 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Eigenerklärung zum "EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine (beigefügter Vordruck)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck)
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck). Der Aufftraggeber behätl sich vor, eine Begutachtung der Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des Bieters durchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsmaßnahmen/Qualitätssicherungssystemen". Darin ist anzugeben, welche Gütesicherungsmaßnahmen wärhend der Produktion, welche Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden. Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer zu zahlen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-26
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-09-26
13:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an...”
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben,hat er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter in die engere Wahl für die Zuschlagsentscheidung gezogen, behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151/126603📞
Fax: +49 6151/125816 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Quelle: OJS 2023/S 164-519382 (2023-08-23)