Auftragsbekanntmachung (2023-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Boden- und Fliesenarbeiten
Referenznummer: 444
Kurze Beschreibung:
“Gewerk: 1070-001 Fliesenarbeiten” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Boden- und Fliesenarbeiten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Verlegen von Bodenfliesen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Tirschenreuth🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Auftragsvergabe
Ein Auftrag/Los wird vergeben ✅
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 444-1070-001
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-19 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 12
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Marmorwerk Stegenwaldhaus GmbH
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE814956161
Postanschrift: Leupoldsgrüner Str. 6
Postleitzahl: 95152
Postort: Selbitz
Region: Hof, Landkreis🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@ms-naturstein.de📧
Telefon: +499280 9810 0📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landratsamt Tirschenreuth
Nationale Registrierungsnummer: 09377154
Postanschrift: Mähringer Str. 7
Postleitzahl: 95643
Postort: Tirschenreuth
Region: Tirschenreuth🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: c.brunner@bpm-gmbh.de📧
Telefon: +49 85619290921📞
Fax: +49 8583960110 📠
URL: https://www.kreis-tir.de/🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: USt-IdNr: DE811335517
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage
nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2024/S 025-074240 (2024-02-02)