Beschreibung der Beschaffung
Das Standortauswahlgesetz (StandAG) regelt die einzelnen Verfahrensschritte für eine ergebnisoffene, wissenschaftsbasierte, transparente Suche und Auswahl eines Standortes für die sichere Endlagerung von hochradioaktiven Abfällen. Ziel ist es, den Standort für ein Endlager mit der bestmöglichen Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren festzulegen. Das Ergebnis soll von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen und von den Betroffenen toleriert werden können.
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) beaufsichtigt die Suche nach diesem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und ist Träger der Öffentlichkeitsbeteiligung. Es schafft die Grundlagen und Randbedingungen dafür, wie Bürger:innen als „Mitgestalter des Verfahrens“ (StandAG § 5 Abs. 1) in die Standortsuche eingebunden werden. Da die Standortauswahl als selbsthinterfragendes und lernendes Verfahren konzipiert ist, legt das StandAG einerseits weitreichende gesetzliche Mindestanforderungen für die Beteiligung fest, die andererseits im Laufe des Verfahrens weiterentwickelt werden.
Im Verlauf des Standortauswahlverfahrens (StandAV) ist es für das BASE von zentraler Bedeutung, Einstellungen und Bedarfe der Bevölkerung zu erheben. Regelmäßig wiederholte, repräsentative Bevölkerungsumfragen sollen ein fundiertes Verständnis der vorherrschenden Haltungen, Meinungen und Wissensstände in Bezug auf die Endlagersuche schaffen. Dies umfasst auch institutionelle Aspekte (Wissen über Zuständigkeiten und Aufgabenteilung, Vertrauen in die umsetzenden Institutionen u. ä.) sowie die Fragen, auf welche Weise sich die Menschen über den Prozess der Endlagersuche informieren und welche Erwartungen in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung bestehen.
Hierzu beauftragte das BASE bereits im Jahr 2020 das Forschungsvorhaben EWident (Endlagersuche in Deutschland: Wissen, Einstellungen und Bedarfe; wiederholte repräsentative Erhebung, FKZ 4719F00201), im Rahmen dessen in zwei Zeiträumen repräsentative Erhebungen durchgeführt wurden.
Die wiederholte Durchführung der Befragung soll es erlauben zu untersuchen, inwiefern es Veränderungen im Verlauf des Standortauswahlverfahrens in Bezug auf die oben genannten Aspekte gibt.
Aufgabe des ausgeschriebenen Forschungsvorhabens ist es, ein Konzept für die Fortführung dieser langfristig angelegten, repräsentativen Erhebung zu erarbeiten, zwei Befragungen (voraussichtlich viertes Quartal 2023 und viertes Quartal 2025) durchzuführen und die erhobenen Daten auszuwerten.