Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Eigenerklärungen sind zum Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen abzugeben:
• Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen für mindestens 3 Aufträge im Bereich der Errichtung, der Sanierung oder des Umbaus von Gebäuden des Publikumsverkehrs in den letzten 5 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich nach dem Datum der letzten Rechnungsstellung im jeweiligen Verfahren einerseits und dem Abgabeschluss für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren andererseits.
Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz
o den Neubau eines Schulgebäudes oder eines gleichwertigen für den Publikumsverkehr bestimmten Gebäudes
o die Durchführung der Bauleitung im Referenzprojekt
o die Erbringung von Generalplanungsleistungen
umfassen.
Die oben genannten Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz nachgewiesen werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens 3 Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
• Eigenerklärung über die erforderliche Personalqualifikation der Beschäftigten des Bewerbers. Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeiter verfügen.
• Eigenerklärung zu Korruption und Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
• Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 € für Sach- und über 3.000.000 € für Personenschäden je Schadensfall abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
• Eigenerklärung Scientology
• Eigenerklärung Russlandbezug
• Eigenerklärung Mindestlohngesetz
Folgende Erklärungen sind nur abzugeben, wenn der jeweilige Tatbestand erfüllt ist:
• Erklärung im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft
• Erklärung im Fall der Weitergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Zuverlässigkeit für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in Form einer entsprechenden Erklärung nachzuweisen. Bedient sich der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/ oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen, muss er in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er eine entsprechende Erklärung abgibt. Art und Umfang der Mittel müssen in der Erklärung dargestellt werden. Die geforderten Erklärungen sind grundsätzlich mit dem Teilnahmeantrag abzugeben. Der Auftraggeber behält sich allerdings vor, (soweit vergaberechtlich zulässig) die geforderten Erklärungen nachzufordern, die dann spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vom Bieter vorzulegen sind. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, kann das Angebot ausgeschlossen werden.
Auf Verlangen sind ferner insbesondere folgende Nachweise zur Eignungsprüfung zu erbringen:
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherer (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft)
• Auszug Handelsregister
• Auszug Handwerksrolle oder Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO NRW
• Anzahl / Qualifikation der Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre und zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe
(ggf. gegliedert nach Berufsgruppen)
• Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualifikation der Beschäftigten des Bewerbers Angaben über erbrachte
Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (inkl. Auftraggeber mit Namen, Ansprechpartner und Telefon-Nr.)
• Bestätigung des Versicherungsgebers zur Berufshaftpflichtversicherung
Die Anforderung weiterer Eignungsnachweise bleibt vorbehalten.