603 - Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK

NRW.Bank AöR

Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-11-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-10-02.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-10-02 Auftragsbekanntmachung
2023-10-30 Ergänzende Angaben
2024-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-10-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Bürokräften
Referenznummer: 603-004128-00-101-79520
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Bürokräften 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: NRW.BANK AöR
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.nrwbank.de 🌏
E-Mail: einkauf@nrwbank.de 📧
Fax: +49 21191741-1746 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJLP/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJLP 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-02 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-10-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 193-603036
ABl. S-Ausgabe: 193
Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt. 2. Soweit das Angebot der Auftragnehmerin für mindestens drei der im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung vorgelegten Kurzlebensläufe nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungssystem jeweils mindestens 5,0 Wertungspunkte erzielt hat (ungewichtet), besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin für drei dieser Leiharbeitnehmer über den Zeitraum der festgelegten Tranche 1, nicht jedoch vor Erteilung des Zuschlages zur Rahmenvereinbarung. Im Weiteren besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin aus der Rahmenvereinbarung. Die Entleiherin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent an Personentagen abzunehmen. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen, und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 (im Weiteren: "Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 (im Weiteren: "Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Im Weiteren ergibt sich die Leistungszeit für die beauftragen Leistungen aus den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern durch die Verleiherin an die Entleiherin als Entleiherin für den Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung.
Mehr anzeigen
2. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin.
Mehr anzeigen
3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 ("Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 ("Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Außerhalb dieser Tranchen finden keine Einzelabrufe statt.
Mehr anzeigen
4. Die termingerechte Ausführung der Leistungsausführung mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung.
5. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 2.154 Personentage (zu je 7,6 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 2440 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten).
Mehr anzeigen
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Diese Laufzeit verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit die Rahmenvereinbarung nicht von der Entleiherin gekündigt wird, höchstens aber auf insgesamt drei Jahre ab Zuschlagserteilung (Höchstlaufzeit).
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt.
Mehr anzeigen
2. Soweit das Angebot der Auftragnehmerin für mindestens drei der im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung vorgelegten Kurzlebensläufe nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungssystem jeweils mindestens 5,0 Wertungspunkte erzielt hat (ungewichtet), besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin für drei dieser Leiharbeitnehmer über den Zeitraum der festgelegten Tranche 1, nicht jedoch vor Erteilung des Zuschlages zur Rahmenvereinbarung. Im Weiteren besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin aus der Rahmenvereinbarung. Die Entleiherin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent an Personentagen abzunehmen.
Mehr anzeigen
3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen, und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 (im Weiteren: "Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 (im Weiteren: "Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Im Weiteren ergibt sich die Leistungszeit für die beauftragen Leistungen aus den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen.
Mehr anzeigen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
NRW.BANK AöR Kavalleriestraße 22 40213 Düsseldorf Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung an den Standorten der Entleiherin in Düsseldorf oder Münster zu erbringen. Die Auftragnehmerin und Verleiherin ist für jeden von ihr eingesetzten Leiharbeitnehmer berechtigt, einmalig in der Anlage 14: Personalkonzept der Verleiherin (Vordrucke 08) festzulegen, ob der Leiharbeitnehmer in Düsseldorf oder in Münster tätig werden wird.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bieter müssen je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied). Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.
Mehr anzeigen
Der Nachweis der Erlaubnis muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindestbedingungen:
Die Verleiherin muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland gem. § 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sein. Die Erlaubnis muss unbefristet sein oder sich zumindest über die maximale Gesamtlaufzeit dieser Rahmenvereinbarung von 36 Monaten ab Zuschlagserteilung erstrecken.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Bieter sowie Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen eine Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Rahmenvereinbarung für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.
Mehr anzeigen
Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist der Vordruck 03 nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mindeststandards:
Der Umsatz des Bieters bzw. aller Mitglieder der Bietergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages muss in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung jeweils pro Geschäftsjahr mindestens 750.000 EUR netto betragen haben. Tätigkeitsbereich des Auftrages im vorstehenden Sinne ist die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern.
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erforderlich ist die Angabe von geeigneten Referenzen der Bieter / Mitglieder der Bietergemeinschaft über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 01.10.2020 bis zum 01.10.2023 erbrachten wesentlichen Leistungen mit Angabe des Erbringungszeitraumes sowie des Empfängers (Referenzkunde mit bezeichnetem Ansprechpartner sowie dessen Telefonnummer oder E-Mail-Anschrift). Anonymisierte Angaben sind nicht zulässig. Nicht vollständige Angaben zu einer Referenz werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen, die unvollständige oder unerfüllte Angaben zu einer Referenz betreffen würden, finden nicht statt.
Mehr anzeigen
Die Angabe muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck 03 erfolgen. Bei Bietergemeinschaften ist nur einmal für alle Mitglieder zusammen vorzulegen. Soweit ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft mehr Referenzen angeben will als der Vordruck hierfür Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt eingereicht werden. § 50 VgV bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Mindeststandards:
Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzen, die jeweils die nachfolgenden Mindestbedingungen erfüllen und im Hinblick hierauf aussagekräftig zu erläutern sind:
- vorübergehende Überlassung von mindestens zwei Leiharbeitnehmern
- und zwar für einen Überlassungszeitraum von durchgängig mindestens drei Monaten im Zeitraum vom 10.10.2020 bis zum 01.10.2023 (ohne Leistungsunterbrechung)
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Zwischen der Verleiherin und den von ihr überlassenen Leiharbeitnehmern wird ein Arbeitsverhältnis begründet und besteht dieses Arbeitsverhältnis während des gesamten Zeitraums der Überlassung fort (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG; sog. "Verbot der Kettenüberlassung").
Mehr anzeigen
2. Zwischen der Entleiherin und den Leiharbeitnehmern werden keine vertraglichen Beziehungen, insbesondere kein Arbeitsverhältnis, begründet.
3. Es ist nicht gestattet, Einzelaufträge an Nachunternehmer zu vergeben, soweit der Nachunternehmereinsatz gegen das Verbot der Kettenüberlassung nach (§ 1 Abs. 1 Satz 3 AÜG) verstößt. Im Weiteren ist der Nachunternehmereinsatz zulässig.
4. Die Verleiherin stellt die Einhaltung der Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten insbesondere durch die Ermittlung der jeweiligen Vorbeschäftigungszeiten der Leiharbeitnehmer sowie durch die Überwachung der Überlassungszeiten sicher.
5. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, zur Sicherung möglicher Ersatzansprüche aus und im Zusammenhang mit dieser Rahmenvereinbarung eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen abzuschließen bzw. aufrechtzuerhalten:
Mehr anzeigen
a. für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR
b. für Vermögensschäden: 0,5 Mio. EUR
6. Im Weitern wird auf die Vertragsbedingungen verwiesen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-11-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:01
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 49
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Internetadresse: www.nrwbank.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYH5DJLP/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Mit jedem Angebot zwingend einzureichende Unterlagen
a) Vordruck 01 Angebotsvordruck
b) Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
c) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
d) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
e) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
f) Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
g) Vordruck 07 Preisblatt
h) Vordruck 08 Personalkonzept der Verleiherin (5 Kurzlebensläufe der für die Durchführung der Rahmenvereinbarung vorgesehenen 5 Leiharbeitnehmer gemäß Vordruck 08)
i) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (insbesondere der gültigen Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland)
j) Handelsregisterauszug
2. Ergänzend mit jedem Angebot für eine Bietergemeinschaft einzureichen (für jedes Mitglied)
a) Vordruck 02 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung (nur 1x für die Gemeinschaft)
b) Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
c) Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
d) Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
e) Handelsregisterauszug
f) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (insbesondere der gültigen Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern in der Bundesrepublik Deutschland)
3. Ergänzend mit jedem Angebot bei Nachunternehmern / Eignungsleihe einzureichen (für jeden Nachunternehmer)
a) Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe
b) Vordruck 05a Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer/Eignungsleiher (spätestens vor Zuschlag)
d) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (sofern erforderlich, spätestens vor Zuschlag)
d) Handelsregisterauszug
e) Nachweis der erlaubten Berufsausübung (nur bei erlaubnispflichtigen Berufen)
4. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.
Mehr anzeigen
5. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.
Mehr anzeigen
6. Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in dem von ihm eingereichten Angebot kenntlich zu machen. Es ist unzulässig, den das Angebot ohne nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären.
7. Die Entleiherin behält sich vor, im Einzelfall Bieterpräsentationen durchzuführen, die nicht bewertet werden, sondern lediglich zur Verifizierung der eingereichten Kurzlebensläufe dienen. Diesen Präsentationen finden digital zu abgestimmten Terminen statt. An den Präsentationen müssen, soweit aus der Sicht der Entleiherin erforderlich, die im Angebot benannten Leiharbeitnehmer teilnehmen. Entsprechende Ladungen zu Präsentationsterminen bleiben vorbehalten.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DJLP

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 193-603036 (2023-10-02)
Ergänzende Angaben (2023-10-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-10-30 📅
Einreichungsfrist: 2023-11-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 212-669367
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 193-603036
ABl. S-Ausgabe: 212
Quelle: OJS 2023/S 212-669367 (2023-10-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: 603 - Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Bürokräften 📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Sonstige Beschränkungen am Erfüllungsort: Ort im betreffenden Land
Beschreibung
Interne Kennung: #1
Beschreibung der Beschaffung:
1. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern durch die Verleiherin an die Entleiherin als Entleiherin für den Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. 2. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 ("Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 ("Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Außerhalb dieser Tranchen finden keine Einzelabrufe statt. 4. Die termingerechte Ausführung der Leistungsausführung mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. 5. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 2.154 Personentage (zu je 7,6 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 2440 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten).
Mehr anzeigen
Zusätzliche Informationen:
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt. 2. Soweit das Angebot der Auftragnehmerin für mindestens drei der im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung vorgelegten Kurzlebensläufe nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungssystem jeweils mindestens 5,0 Wertungspunkte erzielt hat (ungewichtet), besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin für drei dieser Leiharbeitnehmer über den Zeitraum der festgelegten Tranche 1, nicht jedoch vor Erteilung des Zuschlages zur Rahmenvereinbarung. Im Weiteren besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin aus der Rahmenvereinbarung. Die Entleiherin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent an Personentagen abzunehmen. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen, und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 (im Weiteren: "Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 (im Weiteren: "Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Im Weiteren ergibt sich die Leistungszeit für die beauftragen Leistungen aus den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen.
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte 📦
Postanschrift: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Münster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 30.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21.0
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 49.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)

Auftragsvergabe
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Alle Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte wurden zurückgezogen oder als unzulässig abgelehnt.
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: NRW.BANK AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Einkauf & Vergabestelle
E-Mail: einkauf@nrwbank.de 📧
Telefon: +49 21191741-1746 📞
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
Kommunikation
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 603036-2023
Objekt
Art des Vertrags: Dienstleistungen

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DXFA
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Region: Köln, Kreisfreie Stadt 🏙️
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221147-3045 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2024-01-10+01:00 📅
Quelle: OJS 2024/S 008-017954 (2024-01-10)