Auftragsbekanntmachung (2023-10-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Überlassung von Bürokräften
Referenznummer: 603-004128-00-101-79520
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überlassung von Bürokräften📦
Zusätzlicher CPV-Code: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
“1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der...”
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt.
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Quelle: OJS 2023/S 193-603036 (2023-10-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2024-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 603 - Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der NRW.BANK
Produkte/Dienstleistungen: Überlassung von Bürokräften📦
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 0 EUR 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“1. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern durch die Verleiherin an die...”
Beschreibung der Beschaffung
1. Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern durch die Verleiherin an die Entleiherin als Entleiherin für den Bereich der öffentlichen Wohnraumförderung auf Grundlage des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung. 2. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrags zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 ("Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 ("Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Außerhalb dieser Tranchen finden keine Einzelabrufe statt. 4. Die termingerechte Ausführung der Leistungsausführung mit der im Angebot zugesagten Qualifikation und Erfahrung ist wesentliche Grundlage der Rahmenvereinbarung. 5. Die geschätzte Abnahmemenge beläuft sich auf 2.154 Personentage (zu je 7,6 Zeitstunden). Es wird eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 2440 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten).
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Zusätzliche Informationen:
“1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der...”
Zusätzliche Informationen
1. Die Rahmenvereinbarung besteht mit einem Unternehmen. Die Entleiherin ruft die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge (Personentage der Leiharbeitnehmer) unter Verwendung der Anlage 15: Muster "Einzelauftrag zu der Rahmenvereinbarung über die Überlassung von Leiharbeitnehmern für die öffentliche Wohnraumförderung der Entleiherin" durch einseitige Erklärung in Schriftform ab. Dabei dürfen - innerhalb der festgelegten Tranchen - jeweils bis zu 5 Leiharbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) gleichzeitig abgerufen werden, die spätestens innerhalb von zwei Wochen ab Abruf für die Durchführung des jeweiligen Einzelauftrages zur Verfügung stehen müssen. Das Auswahlermessen liegt insoweit bei der Entleiherin. Außerhalb der festgelegten Tranchen findet kein Leiharbeitnehmer-Einsatz nach dieser Rahmenvereinbarung statt. 2. Soweit das Angebot der Auftragnehmerin für mindestens drei der im Vergabeverfahren zu dieser Rahmenvereinbarung vorgelegten Kurzlebensläufe nach dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungssystem jeweils mindestens 5,0 Wertungspunkte erzielt hat (ungewichtet), besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin für drei dieser Leiharbeitnehmer über den Zeitraum der festgelegten Tranche 1, nicht jedoch vor Erteilung des Zuschlages zur Rahmenvereinbarung. Im Weiteren besteht keine Mindestabnahmeverpflichtung der Entleiherin aus der Rahmenvereinbarung. Die Entleiherin ist insbesondere nicht dazu verpflichtet, aus der Rahmenvereinbarung ein bestimmtes Kontingent an Personentagen abzunehmen. 3. Der Einsatz der Leiharbeitnehmer erfolgt in zwei Tranchen, und zwar vom 01.11.2023 bis 30.06.2024 (im Weiteren: "Tranche 1") sowie vom 01.11.2024 bis 30.06.2025 (im Weiteren: "Tranche 2"). Im Falle einer Verlängerung der Rahmenvereinbarung schließt sich eine dritte Tranche vom 01.11.2025 bis 30.06.2026 an. Im Weiteren ergibt sich die Leistungszeit für die beauftragen Leistungen aus den auf der Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträgen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅ Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber ✅
Auftragsvergabe Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: NRW.BANK AöR
Nationale Registrierungsnummer: DE223501401
Postanschrift: Kavalleriestraße 22
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: einkauf@nrwbank.de📧
Telefon: +49 21191741-1746📞 Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Wirtschaft und Finanzen
“Bekanntmachungs-ID: CXPNYH5DXFA” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland C/O Bezirksregierung Köln
Nationale Registrierungsnummer: 05315-03002-81
Postanschrift: Zeughausstraße 2 - 10
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vkrheinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
Telefon: +49 221147-3045📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2024/S 008-017954 (2024-01-10)