62-2026-061-EA - Machbarkeitsstudie Modul 1 - BEW-Förderung für ein Wärmenetzsystem und vertiefende Planungsleistungen im zweiten Entwicklungsabschnitt in der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne
Im Zuge der Entwicklung des Areals der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne in Regensburg wird eine Modul 1 Bearbeitung (nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - BEW) zur Planung eines Wärmenetzes ausgeschrieben. Ziel ist die Realisierung des zweiten Entwicklungsabschnitts sowie die Kopplung mit dem ersten Abschnitt i.S. einer integrierte und nachhaltigen Wärmeversorgung des Gesamtquartiers. Die Planung prüft technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit mit dem Ziel der Umsetzung im Rahmen von Modul 2 der BEW. Der Leistungsumfang umfasst: Erstellung der Machbarkeitsstudie inkl. Planung nach LPH 1-4 der HOAI, technisches Konzept, sowie Koordinationsleistungen bei positivem Zuwendungsbescheid. Zusätzlich sind für die energetische Quartiersentwicklung Planungen außerhalb der Förderkulisse zu erbringen, v.a. Elektro- und PV-Planung. Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Regensburg.
Auftragsbekanntmachung (2026-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 62-2026-061-EA - Machbarkeitsstudie Modul 1 - BEW-Förderung für ein Wärmenetzsystem und vertiefende Planungsleistungen im zweiten Entwicklungsabschnitt in der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne
Referenznummer: 62-2026-061-EA
Kurze Beschreibung:
Im Zuge der Entwicklung des Areals der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne in Regensburg wird eine Modul 1 Bearbeitung (nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - BEW) zur Planung eines Wärmenetzes ausgeschrieben. Ziel ist die Realisierung des zweiten Entwicklungsabschnitts sowie die Kopplung mit dem ersten Abschnitt i.S. einer integrierte und nachhaltigen Wärmeversorgung des Gesamtquartiers.
Die Planung prüft technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit mit dem Ziel der Umsetzung im Rahmen von Modul 2 der BEW. Der Leistungsumfang umfasst: Erstellung der Machbarkeitsstudie inkl. Planung nach LPH 1-4 der HOAI, technisches Konzept, sowie Koordinationsleistungen bei positivem Zuwendungsbescheid.
Zusätzlich sind für die energetische Quartiersentwicklung Planungen außerhalb der Förderkulisse zu erbringen, v.a. Elektro- und PV-Planung. Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Regensburg.
Im Zuge der Entwicklung des Areals der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne in Regensburg wird eine Modul 1 Bearbeitung (nach der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - BEW) zur Planung eines Wärmenetzes ausgeschrieben. Ziel ist die Realisierung des zweiten Entwicklungsabschnitts sowie die Kopplung mit dem ersten Abschnitt i.S. einer integrierte und nachhaltigen Wärmeversorgung des Gesamtquartiers.
Die Planung prüft technische und wirtschaftliche Umsetzbarkeit mit dem Ziel der Umsetzung im Rahmen von Modul 2 der BEW. Der Leistungsumfang umfasst: Erstellung der Machbarkeitsstudie inkl. Planung nach LPH 1-4 der HOAI, technisches Konzept, sowie Koordinationsleistungen bei positivem Zuwendungsbescheid.
Zusätzlich sind für die energetische Quartiersentwicklung Planungen außerhalb der Förderkulisse zu erbringen, v.a. Elektro- und PV-Planung. Die Bearbeitung erfolgt in Abstimmung mit der Stadt Regensburg.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Beschreibung
Interne Kennung: 62-2026-061-EA
Titel: 62-2026-061-EA - Machbarkeitsstudie Modul 1 - BEW-Förderung und vertiefende Planungsleistungen für ein Wärmenetzsystem im zweiten Entwicklungsabschnitt in der ehem. Prinz-Leopold-Kaserne
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet ✅
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Postleitzahl: 93053
Stadt: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Dauer: 9 Monate
Maximale Verlängerungen: 4
Weitere Informationen zur Verlängerung:
Eine optionale Verlängerung der Projektlaufzeit für Modul 1 um bis zu 12 Monaten ist bei begründeter Notwendigkeit möglich und muss durch den Auftragnehmer bei der Förderstelle beantragt werden. Das Vorgehen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und bedarf dessen Zustimmung.
Optionale Leistung: Erstellen und Einreichen Förderantrag Modul 2: Optionale Verlängerung um bis zu weiteren 12 Monaten für die optionale Erstellung und Einreichung des Förderantrags Modul 2.
Optionale Leistung: Koordinationsleistungen Modul 2: Optionale Verlängerung um bis zu weiteren 4 Jahre plus optionale Verlängerung um weitere 2 Jahre für Koordinationsleistungen für Modul 2.
Eine optionale Verlängerung der Projektlaufzeit für Modul 1 um bis zu 12 Monaten ist bei begründeter Notwendigkeit möglich und muss durch den Auftragnehmer bei der Förderstelle beantragt werden. Das Vorgehen ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und bedarf dessen Zustimmung.
Optionale Leistung: Erstellen und Einreichen Förderantrag Modul 2: Optionale Verlängerung um bis zu weiteren 12 Monaten für die optionale Erstellung und Einreichung des Förderantrags Modul 2.
Optionale Leistung: Koordinationsleistungen Modul 2: Optionale Verlängerung um bis zu weiteren 4 Jahre plus optionale Verlängerung um weitere 2 Jahre für Koordinationsleistungen für Modul 2.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung des Modul 1 der BEW-Förderung im 2. Entwicklungsabschnitt der Prinz-Leopold-Kaserne wird nur dann erteilt, wenn und soweit das BAFA den Antrag bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat.
Die Stadt Regensburg behält sich vor, den Auftrag hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung nicht zu erteilen sowie die Vergabe aufzuheben, sobald und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung des Modul 1 der BEW-Förderung im 2. Entwicklungsabschnitt der Prinz-Leopold-Kaserne nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt.
Die Stadt Regensburg erteilt also den Auftrag nur dann, wenn sie einen positiven Fördermittelbescheid vom BAFA für die Umsetzung des Modul 1 im 2. Entwicklungsabschnitt der PLK bekommt.
Für Modul 1 ist eine minimale Bearbeitungszeit von 9 Monaten vorgesehen. Abhängig vom Eingang des Zuwendungsbescheids kann die Bearbeitungszeit für Modul 1 9 bis 12 Monate betragen.
Der Auftrag hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung des Modul 1 der BEW-Förderung im 2. Entwicklungsabschnitt der Prinz-Leopold-Kaserne wird nur dann erteilt, wenn und soweit das BAFA den Antrag bewilligt und die Förderung gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat.
Die Stadt Regensburg behält sich vor, den Auftrag hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung nicht zu erteilen sowie die Vergabe aufzuheben, sobald und soweit das BAFA den Antrag zur Förderung des Modul 1 der BEW-Förderung im 2. Entwicklungsabschnitt der Prinz-Leopold-Kaserne nicht bewilligt, sondern ablehnt und die Förderung nicht gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt.
Die Stadt Regensburg erteilt also den Auftrag nur dann, wenn sie einen positiven Fördermittelbescheid vom BAFA für die Umsetzung des Modul 1 im 2. Entwicklungsabschnitt der PLK bekommt.
Für Modul 1 ist eine minimale Bearbeitungszeit von 9 Monaten vorgesehen. Abhängig vom Eingang des Zuwendungsbescheids kann die Bearbeitungszeit für Modul 1 9 bis 12 Monate betragen.
Vergabekriterien
Preis ✅
Preis (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Die Qualität ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind in den Vergabeunterlagen (62-2026-061-EA_A04_Leistungsbeschreibung) aufgeführt:
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/296526
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren ✅
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-06-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-06-08 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Nur Vertreter des Auftraggebers
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur oder Siegel (im Sinne der Verordnung (EU) Nr 910/2014) erforderlich
Die Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, muss eine bestimmte Rechtsform aufweisen ✅
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben
Eröffnungstermin: 2026-06-08 10:00:00 📅
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Die elektronische Bestellung wird verwendet ✅
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-06-08 09:59:00 📅
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien –
siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=296526
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben
(siehe Teilnahmebedingungen).
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei
gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
- Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben
(siehe Teilnahmebedingungen).
Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien –
siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=296526
Die Anforderung des Nachweises geforderter Referenzen
gemäß III.106.1 Eigenerklärung zur Eignung (R1 bis R8) gilt auch für
präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu
des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise
entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen
betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot
übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben
(siehe Teilnahmebedingungen).
Es sind acht Referenzen (Referenzblätter A08 R1 bis R8) mit folgenden Mindestanforderungen mit dem Angebot nachzuweisen. Innerhalb dieses Zeitraum müssen die Referenzen R1 bis R8 erfolgreich abgeschlossen sein bzw. muss die Übergabe es Objekts erfolgt sein: 01.01.2019 – 01.04.2026 (die Referenzen müssen vollständig abgeschlossen sein).
Referenz R1 - Umsetzung Modul 1 BEW (Untersuchungsraum mind. 1 MW) – 1. Referenzprojekt:
Mindestanforderung an die Referenz: Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen: Erstellung oder fachliche Gesamtbearbeitung einer Machbarkeitsstudie inkl. vertiefender Planungsleistungen (angelehnt an LPH 2-4) mit folgenden Anforderungen:
- erfolgreich abgeschlossenes Projekt, in dem die Leistungen im Rahmen von Modul 1 des BAFA-Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. des Vorgängerprogramms „Wärmenetze 4.0“ erbracht wurden.
- Der Untersuchungsraum muss eine Heizleistung von mind. 1 MW umfasst haben.
Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Projekt, wenn eine Machbarkeitsstudie erstellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde.
Das Referenzprojekt R1 darf nicht mit dem Referenzprojekt R2 übereinstimmen.
Referenz R2 - Umsetzung Modul 1 BEW (Untersuchungsraum mind. 1 MW) – 2. Referenzprojekt:
Mindestanforderung an die Referenz: Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen: Erstellung oder fachliche Gesamtbearbeitung einer Machbarkeitsstudie inkl. vertiefender Planungsleistungen (angelehnt an LPH 2-4) mit folgenden Anforderungen:
- erfolgreich abgeschlossenes Projekt, in dem die Leistungen im Rahmen von Modul 1 des BAFA-Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. des Vorgängerprogramms „Wärmenetze 4.0“ erbracht wurden.
- Der Untersuchungsraum muss eine Heizleistung von mind. 1 MW umfasst haben.
Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Projekt, wenn eine Machbarkeitsstudie erstellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde.
Das Referenzprojekt R2 darf nicht mit dem Referenzprojekt R1 übereinstimmen.
Referenz R3 - Förderanträge Modul 2 BEW – 1. Referenzprojekt
Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen:
- erfolgreich eingereichter Förderantrag für Modul 2 im BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. im Vorgängerprogramm „Wärmenetze 4.0“, der einen positiven Förderbescheid erhalten hat.
Eine Referenz ist auch dann zulässig, wenn der Bieter nachweislich mit der Antragstellung beauftragt und maßgeblich an der erfolgreichen Antragstellung beteiligt war.
Das Referenzprojekt R3 darf nicht mit dem Referenzprojekt R4 übereinstimmen.
Referenz R4 - Förderanträge Modul 2 BEW – 2. Referenzprojekt
Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen:
- erfolgreich eingereichter Förderantrag für Modul 2 im BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. im Vorgängerprogramm „Wärmenetze 4.0“, der einen positiven Förderbescheid erhalten hat.
Eine Referenz ist auch dann zulässig, wenn der Bieter nachweislich mit der Antragstellung beauftragt und maßgeblich an der erfolgreichen Antragstellung beteiligt war.
Das Referenzprojekt R4 darf nicht mit dem Referenzprojekt R3 übereinstimmen.
Referenz R5 – Geothermieplanung mit mind. 30 Sonden
Referenzprojekt Geothermieplanung mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planung eines Geothermiesondenfelds, bestehend aus mindestens 30 Sonden bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Referenz R6 – Abwasserbasierte Wärmeversorgung mit mind. 100 kW Leistung
Referenzprojekt Abwasserbasierte Wärmeversorgung mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planung einer abwasserbasierten Wärmeversorgung mit einer thermischen Leistung von mind. 100 kW bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Referenz R7 – Planung einer Energiezentrale mit mind. 75 % EE Anteil
Referenzprojekt Planung einer Energiezentrale mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planung einer Energiezentrale mit mind. 500 kW Leistung (thermisch) bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4)
- Wärmeversorgung der Energiezentrale mit einem Anteil von mind. 75 % regenerativen Energien (In den 75 % regenerativen Energien dürfen keine Anteile Biomasse, Biogas, Biomethan oder Biokraftstoffe enthalten sein. Ein Nachweis des regenerativen Anteils durch Abwärme aus
Prozessen mit Biomasse, Biogas, Biomethan oder Biokraftstoffen ist ebenfalls nicht zulässig).
- Energiezentrale muss aus einer oder mehreren Wärmepumpen und mind. einem weiteren, unabhängigen Wärmeerzeuger bestehen.
Referenz R8 – Planung einer Elektroanlage
Referenzprojekt Planung einer Elektroanlage bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4) mit folgenden Mindestanforderungen:
- mind. 4 MW Anschlussleistung,
- mind. 10 kV MS Spannungsbereich,
- mind. 100 m Leistungslänge,
- mind. eines MS/NS-Transformators
Die Anforderung des Nachweises geforderter Referenzen
gemäß III.106.1 Eigenerklärung zur Eignung (R1 bis R8) gilt auch für
präqualifizierte Bieter. Präqualifizierte Bieter können sich dazu
des AVPQ-Verzeichnisses bedienen, soweit dort Nachweise
entsprechend vergleichbarer Referenzen hinterlegt sind.
Präqualifizierte Bieter sollten prüfen, ob die im AVPQ Verzeichnis hinterlegten Nachweise vergleichbare Referenzen
betreffen und die Hinterlegung ggf. entsprechend anpassen.
Alternativ können die Referenzen auch mit dem Angebot
übermittelt werden.
Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in
Anspruch, müssen diese gemeinsam für die
Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist
gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben
(siehe Teilnahmebedingungen).
Es sind acht Referenzen (Referenzblätter A08 R1 bis R8) mit folgenden Mindestanforderungen mit dem Angebot nachzuweisen. Innerhalb dieses Zeitraum müssen die Referenzen R1 bis R8 erfolgreich abgeschlossen sein bzw. muss die Übergabe es Objekts erfolgt sein: 01.01.2019 – 01.04.2026 (die Referenzen müssen vollständig abgeschlossen sein).
Referenz R1 - Umsetzung Modul 1 BEW (Untersuchungsraum mind. 1 MW) – 1. Referenzprojekt:
Mindestanforderung an die Referenz: Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen: Erstellung oder fachliche Gesamtbearbeitung einer Machbarkeitsstudie inkl. vertiefender Planungsleistungen (angelehnt an LPH 2-4) mit folgenden Anforderungen:
- erfolgreich abgeschlossenes Projekt, in dem die Leistungen im Rahmen von Modul 1 des BAFA-Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. des Vorgängerprogramms „Wärmenetze 4.0“ erbracht wurden.
- Der Untersuchungsraum muss eine Heizleistung von mind. 1 MW umfasst haben.
Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Projekt, wenn eine Machbarkeitsstudie erstellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde.
Das Referenzprojekt R1 darf nicht mit dem Referenzprojekt R2 übereinstimmen.
Referenz R2 - Umsetzung Modul 1 BEW (Untersuchungsraum mind. 1 MW) – 2. Referenzprojekt:
Mindestanforderung an die Referenz: Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen: Erstellung oder fachliche Gesamtbearbeitung einer Machbarkeitsstudie inkl. vertiefender Planungsleistungen (angelehnt an LPH 2-4) mit folgenden Anforderungen:
- erfolgreich abgeschlossenes Projekt, in dem die Leistungen im Rahmen von Modul 1 des BAFA-Förderprogramms „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. des Vorgängerprogramms „Wärmenetze 4.0“ erbracht wurden.
- Der Untersuchungsraum muss eine Heizleistung von mind. 1 MW umfasst haben.
Als erfolgreich abgeschlossen gilt ein Projekt, wenn eine Machbarkeitsstudie erstellt und vom Auftraggeber abgenommen wurde.
Das Referenzprojekt R2 darf nicht mit dem Referenzprojekt R1 übereinstimmen.
Referenz R3 - Förderanträge Modul 2 BEW – 1. Referenzprojekt
Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen:
- erfolgreich eingereichter Förderantrag für Modul 2 im BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. im Vorgängerprogramm „Wärmenetze 4.0“, der einen positiven Förderbescheid erhalten hat.
Eine Referenz ist auch dann zulässig, wenn der Bieter nachweislich mit der Antragstellung beauftragt und maßgeblich an der erfolgreichen Antragstellung beteiligt war.
Das Referenzprojekt R3 darf nicht mit dem Referenzprojekt R4 übereinstimmen.
Referenz R4 - Förderanträge Modul 2 BEW – 2. Referenzprojekt
Referenzprojekt mit folgenden Mindestanforderungen:
- erfolgreich eingereichter Förderantrag für Modul 2 im BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW)“ bzw. im Vorgängerprogramm „Wärmenetze 4.0“, der einen positiven Förderbescheid erhalten hat.
Eine Referenz ist auch dann zulässig, wenn der Bieter nachweislich mit der Antragstellung beauftragt und maßgeblich an der erfolgreichen Antragstellung beteiligt war.
Das Referenzprojekt R4 darf nicht mit dem Referenzprojekt R3 übereinstimmen.
Referenz R5 – Geothermieplanung mit mind. 30 Sonden
Referenzprojekt Geothermieplanung mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planung eines Geothermiesondenfelds, bestehend aus mindestens 30 Sonden bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Referenz R6 – Abwasserbasierte Wärmeversorgung mit mind. 100 kW Leistung
Referenzprojekt Abwasserbasierte Wärmeversorgung mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planung einer abwasserbasierten Wärmeversorgung mit einer thermischen Leistung von mind. 100 kW bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4).
Referenz R7 – Planung einer Energiezentrale mit mind. 75 % EE Anteil
Referenzprojekt Planung einer Energiezentrale mit folgenden Mindestanforderungen:
- Planung einer Energiezentrale mit mind. 500 kW Leistung (thermisch) bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4)
- Wärmeversorgung der Energiezentrale mit einem Anteil von mind. 75 % regenerativen Energien (In den 75 % regenerativen Energien dürfen keine Anteile Biomasse, Biogas, Biomethan oder Biokraftstoffe enthalten sein. Ein Nachweis des regenerativen Anteils durch Abwärme aus
Prozessen mit Biomasse, Biogas, Biomethan oder Biokraftstoffen ist ebenfalls nicht zulässig).
- Energiezentrale muss aus einer oder mehreren Wärmepumpen und mind. einem weiteren, unabhängigen Wärmeerzeuger bestehen.
Referenz R8 – Planung einer Elektroanlage
Referenzprojekt Planung einer Elektroanlage bis einschließlich der Genehmigungsplanung (LPH 1-4) mit folgenden Mindestanforderungen:
- mind. 4 MW Anschlussleistung,
- mind. 10 kV MS Spannungsbereich,
- mind. 100 m Leistungslänge,
- mind. eines MS/NS-Transformators
Eignungskriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien –
siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=296526
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000€ EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000€ EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 3.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eignungskriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eignungskriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien –
siehe:
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=296526
Weiter werden folgende Anforderungen an das Bearbeitungsteam gestellt (siehe Formblatt A09 in den Vergabeunterlagen):
Projektleiter / Verantwortlicher:
Facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Stellvertreter:
facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Mitarbeiter:
facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Mitarbeiter:
facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Weiter werden folgende Anforderungen an das Bearbeitungsteam gestellt (siehe Formblatt A09 in den Vergabeunterlagen):
Projektleiter / Verantwortlicher:
Facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 10 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Stellvertreter:
facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Mitarbeiter:
facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Mitarbeiter:
facheinschlägiger Hochschulabschluss und
mind. 3 Jahre Berufserfahrung in der Energiebranche. Kompetenzen in
Wärmenetzplanung, MSR oder
Elektroplanung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine
Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im
Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die
Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder
gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,
124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach
§§ 123 bis 126 GWB.
Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,
124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung
oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den
letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe
von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro
belegt worden ist.
Es können weitere Ausschlussgründe in den
Vergabeunterlagen genannt sein.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug
Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern
über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen
bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Der Bieter hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen
Bezug zu Russland hat. Dafür ist die “Eigenerklärung Bezug
Russland“ (FB 127/L127/III.127) auszufüllen und als Teil des
Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für
Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem.
den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern
über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw.
iTWOtender) in Textform eingereicht werden.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich
über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen
bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Nationale Registrierungsnummer: 09-0630053-66
Abteilung: Nachprüfungsstelle
Postanschrift: Promenade 27
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Region: Ansbach, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Nachprüfungsstelle
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981531277📞
Fax: +49 981531837 📠
URL: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Regensburg - Vergabeamt
Nationale Registrierungsnummer: 09-9003625-22.1
Abteilung: Vergabeamt
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Postleitzahl: 93047
Postort: Regensburg
Region: Regensburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Kontaktperson: Vergabeamt
E-Mail: vergabestelle@regensburg.de📧
Telefon: +49 9415075629📞
Fax: +49 9415074629 📠
URL: https://www.regensburg.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten
Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der
Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-04-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 083-293039 (2026-04-27)