Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link
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A) Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter im Bereich Betriebsorganisationsplanung in den vergangenen 3 Jahren (2020, 2021, 2022) anzugeben. Als Mitarbeiter zählen alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Die durchschnittliche Anzahl der vollzeitbeschäftigten Mitarbeiter wird bewertet, wie folgt:
Durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter:
Durchschnittlich Vollzeitbeschäftigte = 0 – 3 Mitarbeiter = 0 Punkte
Durchschnittlich Vollzeitbeschäftigte = 4 Mitarbeiter = 1 Punkt
Durchschnittlich Vollzeitbeschäftigte = 10 Mitarbeiter = 5 Punkte
Durchschnittlich Vollzeitbeschäftigte = zw. 4 u. 9 Mitarbeiter = Bepunktung gemäß Interpolation
EINFÜHRENDE HINWEISE zu allen nachfolgenden Referenzen, die für jede Referenz zwingend zu beachten bzw. zu erfüllen sind:
•Referenzen sind nur zulässig, wenn die betreffende, durch den Bewerber im Rahmen der Referenz erbrachte Leistung abgeschlossen ist. D.h. die Bauausführung UND die betriebsorganisatorische Beratungsleistung SOWIE die Nutzungsaufnahme müssen abgeschlossen sein. Der Abschluss der Leistung darf nicht länger zurückliegen als der 01.01.2015 (Die Frist gem. § 46 Abs. 3 Pkt. 1 VgV muss ausgedehnt werden, da die in der EU Jährlich fertiggestellten und in Betrieb genommenen Kliniken der Maximalversorgung nicht so zahlreich sind, dass eine Anwendung ohne Erweiterung des zeitlichen Betrachtungszeitraums erfolgversprechend wäre).
•Die für die Referenz zentralen Inhalte müssen tatsächlich Anwendung gefunden haben. D.h. die Referenzen müssen Praxis-erprobt sein. Theoretische Konzepte dürfen nicht als Referenzen angeführt werden.
•Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung der Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Seiten gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen).
•Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
•Es dürfen nicht mehr als vier Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als vier Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.
•Bei der Führung des Nachweises, dass die gemäß der nachstehenden Referenzen geforderten Kriterien durch den Bewerber erfüllt werden können, ist es zulässig, dass der gemäß angegebener Referenz behandelte Leistungsgegenstand mehrfach angeführt wird. D.h. Es kann anhand desselben Krankenhauses / Klinikums nachgewiesen werden, dass die unterschiedlichen Referenzen vorgewiesen werden können und die damit verbundenen Kriterien erfüllt sind. Es muss jedoch eine eindeutige Zuordnung zu den Referenzen erfolgen. Soll heißen, dass die Referenzen zu nummerieren sind und in diesem Zuge die Erfüllung der je Referenz geforderten Kriterien nachgewiesen bzw. herausgearbeitet werden muss.
B) Referenz 1 (max. 25 Punkte)
Durch Vorlage von Auszügen aus der betreffenden Planung weist der Bewerber nach, dass er eine betriebsorganisatorische Inbetriebnahmeplanung erstellt hat für…
- ein Krankenhaus der Maximalversorgung/ eine Universitätsklinik (Ja = 25 Punkte) bzw.
- ein Krankenhaus der Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung oder der Grundversorgung (Ja = 15 Punkte).
Hierzu sind der Leistungsgegenstand (Name Krankenhaus/ Klinik) zu nennen und die Grundzüge der Inbetriebnahmeplanung schriftlich darzulegen, sofern diese nicht bereits aus vorgelegten Auszügen aus der Planung ersichtlich sind.
C) Referenz 2 (max. 25 Punkte)
Durch Vorlage von Auszügen aus der betreffenden Planung weist der Bewerber nach, dass er eine Umzugsplanung erstellt hat für…
- ein Krankenhaus der Maximalversorgung/ eine Universitätsklinik (Ja = 10 Punkte) bzw.
- ein Krankenhaus der Regelversorgung, der Schwerpunktversorgung oder der Grundversorgung (Ja = 5 Punkte).
Die Umzugsplanung umfasst und berücksichtigt dabei nachweislich…
- sowohl die Prozesse von Patienten- und Güterumzügen (Ja = 8 Punkte) als auch
- die terminlichen Anforderungen aus den für die Nutzungsaufnahme erforderlichen Validierungs- und Zertifizierungsprozessen (Ja = 7 Punkte).
Hierzu sind der Leistungsgegenstand (Name Krankenhaus/ Klinik) zu nennen und die Grundzüge der Umzugsplanung schriftlich darzulegen, sofern diese nicht bereits aus vorgelegten Auszügen aus der Planung ersichtlich sind.
D) Referenz 3 (max. 20 Punkte)
Durch Vorlage von Auszügen aus der betreffenden Planung weist der Bewerber nach, dass er eine Umzugsplanung erstellt hat,…
- die mit der Nutzerschaft abgestimmte Regelungen umfasst, welche auf eine durchgehende Aufrechterhaltung des klinischen Betriebs ausgerichtet sind (Ja = 10 Punkte)
- und dabei auch Notfallpläne umfasst (Ja = 10 Punkte).
Hierzu sind der Leistungsgegenstand (Name Krankenhaus/ Klinik) zu nennen und die betreffenden Spezifika der Umzugsplanung schriftlich darzulegen, sofern diese nicht bereits aus vorgelegten Auszügen aus der Planung ersichtlich sind.
E) Referenz 4 (max. 20 Punkte)
Durch Vorlage von Auszügen aus der betreffenden Planung weist der Bewerber nach, dass er eine Umzugsplanung erstellt hat,…
- die den Umzug von Laborbereichen umfasst hat, welche Good Manufacturing Practice (GMP) – konform qualifiziert sind (Ja = 20 Punkte) bzw.
- die den Umzug von Laborbereichen (nicht GMP-konform) umfasst hat (Ja = 10 Punkte).
Hierzu sind der Leistungsgegenstand (Name Krankenhaus/ Klinik) zu nennen und die betreffenden Spezifika der Umzugsplanung bzw. die betreffenden Labor-Bereiche schriftlich zu erläutern, sofern diese nicht bereits aus vorgelegten Auszügen aus der Planung ersichtlich sind.