Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement gemäß Krankenhauszukunftsgesetz Fördertatbestand 2 (KHZG FTB 2)
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-08-14.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: 700-11 Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement
Produkte/Dienstleistungen: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement gemäß...”
Kurze Beschreibung
Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement gemäß Krankenhauszukunftsgesetz Fördertatbestand 2 (KHZG FTB 2)
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Ort der Leistung: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Ausschreibung umfasst die Lieferung, Implementierung, produktive Inbetriebnahme und Betrieb einer Software zum digitalen Entlass- und Überleitungsmanagement im UKA gemäß der Anforderungen und Muss-Kriterien des KHZG FTB 2 (§19 Abs. 1 Satz 2 KHSFV). Die Implementierung beinhaltet eine Anbindung an das bestehende Krankenhausinformationssystem (KIS) sowie eine Integration in die IT-Landschaft des UKA. Das digitale Entlass- und Überleitungsmanagement ermöglicht es dem UKA, termingerecht einen passenden Nachversorger für die Patientinnen und Patienten zu finden. Zudem dient es der Informationsweitergabe von Behandlungsdaten an die Nachversorger, wie z.B. Rehabilitations- und Pflegeeinrichtungen sowie Hilfsmittellieferanten. Durch den Einsatz digitaler Technologien wird der administrative Kommunikationsaufwand reduziert und der Überleitungsprozess beschleunigt. Folgende konkrete Funktionen sollen unter anderem ermöglicht werden: Strukturierter Datenaustausch zwischen Leistungserbringern und Nachsorgern, Meldung und Abfrage freier Kapazitäten der Nachsorger und Speicherung der Patientendaten in der elektronischen Patientenakte.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 36
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre (36 Monate). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit des Vertrags beträgt 3 Jahre (36 Monate). Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Unter Laufzeit des Vertrags wird die Laufzeit des Service- und Wartungsvertrags verstanden.
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Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Sind mehr als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers, sodass im Ergebnis die drei Teilnehmer mit der höchsten...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind mehr als 3 geeignete Teilnehmer vorhanden, erfolgt eine Auswahlentscheidung des Auftraggebers, sodass im Ergebnis die drei Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zum Angebot aufgefordert werden (§ 17 Abs. 4 VgV). Bei Punktegleichheit wird der Bewerber zum Angebot aufgefordert, welcher das größte Netzwerk an Pflege- und Rehabilitationseinrichtungen vorweisen kann (vgl. Anlage 7 Eignungskriterien E2.2 und E2.3).
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Informationen über die Fonds der Europäischen Union: NextGenerationEU
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Nachweis der Eintragung im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternhemen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Grunde (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Aktueller Handelsregisterauszug nicht älter als 6 Monate
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Nachweis einer bestehenden...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit mind. 1 Miox. Haftungssumme für Sach- und Vermögensschäden bzw. Nachweis darüber, dass im Falle eines Vertragsschlusses eine solche abgeschlossen wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Durchschnittlicher Umsatz bezogen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115
Durchschnittlicher Umsatz bezogen auf vergleichbare Leistungen (Überleitungsplattformen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
Durchschnittliche Beschäftigtenzahl im relevanten Bereich (Überleitungsplattformen) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022).
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Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=277115”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-09-15
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-09-25 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
URL: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die
behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
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Quelle: OJS 2023/S 158-500469 (2023-08-14)