81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in der Peripherie (Output 4)
Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).
Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-05-11.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in...”
Titel
81295331-Unterstützung bei der grenzüberschreitenden Verwaltung des Nationalparkkoplexes BSB Yamoussa (Output 1) und Formalisiserung der Mikrozonierungen in der Peripherie (Output 4)
81295331
Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).
Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen.
Kurzbeschreibung Projekt
Die nachhaltige Entwicklung des Umfeldes des grenzüberschreitenden Nationalparkkomplexes "BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad wird durch das Projekt "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" im Auftrag des deutschen Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung durch die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit unterstützt. Politischer Träger ist die Zentralafrikanische Waldkommission (COMIFAC). Ziel des Projektes ist es die lokale Entwicklung der Peripherie und die Operationalisierung des bi-nationalen Abkommens des Schutzgebietskomplexes BSB Yamoussa zum Schutz der Nationalparks Bouba Ndjida und Sena Oura zu fördern. Das Modul arbeitet mit der organisierten lokalen Bevölkerung in den Randzonen der Parks als Zielgruppe. Mittler*innen sind Fach- und Führungskräfte (i) des Exekutivsekretariates der COMIFAC, (ii) der Parkverwaltungen und Ministerien, (iii) Mitarbeiter*innen von lokalen Radiostationen, Grundschullehrer*innen. Das Ziel soll durch die (i) Unterstützung von ausgewählten Elementen des binationalen Abkommens, (ii) die Umsetzung der Parkmanagementpläne für die Peripherie, (iii) die Förderung von Maßnahmen zur Umwelterziehung und (iv) durch die Mikrozonierung des Parkumfeldes erreicht werden. Das Projekt arbeitet eng mit dem gleichnamigen KfW-Vorhaben zusammen, das die Förderung der Nationalparks selbst und nicht der Peripherie zum Ziel hat. Die Wirkungen des Vorhabens sollen daran gemessen werden, dass keine neuen Agrarflächen in den Nationalparks entstehen, die Zielgruppenorganisationen einen Kodex zur Einhaltung von schutzgebietskonformen Verhaltensweisen unterstützen, Teile der Anrainerbevölkerung ein zusätzliches nachhaltiges Einkommen erzielen kann und die Umwelterziehung eine positive Auswirkung auf die Einstellung der Schüler*innen gegenüber den Parks hat. Das Projekt, das auf Vorgängermodulen aufbaut, hat eine Laufzeit von 3 Jahren (11/2022 - 10/2025) und arbeitet an den beiden Standorten Garoua (Kamerun) und Pala (Tschad).
Kurzbeschreibung der zu erbringenden Leistung
Im Rahmen des TZ-Moduls "Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa" in Kamerun und im Tschad sind vier Arbeitspakete ausgeschrieben, die zur Zielerreichung des Projektes beitragen. Das Arbeitspaket 1 des Auftragnehmers zielt darauf ab, dass ausgewählte Elemente des bi-nationalen Abkommens einschließlich der spezifischen Protokolle für die grenzüberschreitende Verwaltung des bi-nationalen Schutzgebiets Yamoussa in der Durchführung unterstützt werden. Wichtige im Abkommen vorgesehene Strukturen (CBSA, CBPE) werden weiter bei Aufbau, Strukturierung, Umsetzung, Moderation und Monitoring ihrer Organisationsstruktur und ihrer Aktionspläne beraten. Das 2. Arbeitspaket zielt darauf ab, dass die bi-nationale Geomatikzelle durch fachliche Beratung und Schulungen in die Lage versetzt wird, Aufträge (z. B. die Erstellung thematischer Karten, Drohnenflüge einschl. Auswertung) mit regionalem Bezug auszuführen. In Arbeitspaket 3 wird durch den Auftragnehmer die Formalisiserung der Mikro-Zonierungen in den Jagdzonen in der Peripherie des Nationalparks Bouba Ndjida und in der Pufferzone des Nationalpark Sena Oura unterstützt. Hierzu wird die regionale Forstbehörde fachlich bei der partizipativen (Administration, Jagdpächter*innen, traditionelle Autoritäten, Bevölkerung) und gendersensiblen Erarbeitung neuer Mikro-Zonierungen in Jagdzonen beraten. Die Jagdpächter*innen unterstützen den Prozess unentgeltlich, da die Zonierung in ihrem Interesse liegt. Durch politisches Lobbying und die Erarbeitung von Pilotansätzen werden darüber hinaus neue Bewirtschaftungsansätze für nicht mehr nutzbare Jagdzonen eingeführt. Diese sollen einerseits einen Schutzstatus beibehalten, andererseits aber als Ausgleichsflächen im Falle einer Verschärfung der Nutzungsregeln in den Parks (Verbannung der Transhumanz aus den Parks) zur Verfügung stehen. Arbeitspaket 4 des Auftragnehmers zielt darauf ab, auf 10 Flächen im Umfeld beider Parks agroforstliche Aufforstungen zu initiieren. Dazu sind Baumschulen im Tschad anzulegen/weiterzuführen und eine agroforstliche Beratung anzubieten. Als Personal ist vom Auftragnehmer ein*e internationale*r Teamleiter*in mit Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Biologie, Forstwissenschaft, Umweltwissenschaft, Geographie und umfangreicher internationaler Berufserfahrung zu stellen, die sowohl Regionalerfahrung in Zentralafrika als auch Führungserfahrung beinhaltet. Darüber hinaus erfordert der Auftrag die Stellung einer nationalen Fachkraft für geografische Informationssysteme und Drohnen mit einem Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Geographie sowie einer/m Forst Ingenieur*in mit Universitätsabschluss (Diplom/Master) in Forstwirtschaft. Beide nationalen Fachkräfte müssen umfangreiche Berufserfahrung in Zentralafrika/Kamerun aufweisen. Der Standort des Teams ist Garoua/Kamerun. Eine enge Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit dem GIZ-Team vor Ort ist erforderlich. Der Auftrag hat eine Dauer von 2 Jahren und ist ggf. verlängerbar.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Maximale Anzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswertung des Teilnahmewettbewerbs erfolgt unter den Bewerbern, die nicht nach
§§123 ff. GWB ausgeschlossen wurden und fachkundig sowie leistungsfähig sind,
anhand der nachstehenden Kriterien:
1. Fachliche Erfahrung
- Grenzüberschreitendes Schutzgebietsmanagement (10 %)
- Anwendung von Geografischen Informationssysteme und Einsatz von Drohnen (10 %)
- Agroforstwirtschaft und Betrieb von Baumschulen (10 %)
- partizipative Landnutzungsplanung (10 %)
- Aufforstungen (10%)
2. Regionale Erfahrung
- Regionale Erfahrungen in der Region Afrika (30 %)
3. Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit
- Erfahrung in der Entwicklungszusammenarbeit (mindestens 50% ODA-finanziert) (20 %)
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an...”
Beschreibung der Optionen
Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Eigenerklärung: Name des Unternehmens und Anschrift, Steuer ID, Eintragung ins Handelsregister oder gleichwertigem Register nach den Rechtsvorschriften des Herkunftslands
2. Keine Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB, § 22 LkSG
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft und/oder Erklärung Nachunternehmer (falls zutreffend)
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
“1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des...”
1. Durchschnittlicher Jahresumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren in EUR (Bei Ausschreibungen, die innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende des letzten Geschäftsjahres von der GIZ veröffentlicht werden, kann das viertletzte Geschäftsjahr herangezogen werden.), mindestens: 600.000 EUR
2. Beschäftigtenzahl zum 31.12. des letzten Kalenderjahres, mindestens 10 Personen
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete ländliche Entwicklung/Biodiversität und mindestens 2 Referenzen in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Grundlage der fachlichen Bewertung sind nur Referenzprojekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 300.000 EUR
2. Mindestens 3 Referenzprojekte im Fachgebiete ländliche Entwicklung/Biodiversität und mindestens 2 Referenzen in der Region Afrika in den letzten 3 Jahren.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-06-13
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2023-07-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y8HU”
Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6Y8HU
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2023/S 094-289133 (2023-05-11)