Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Folgende Nachweise sind durch den Bewerber mit dem Angebot einzureichen:
Bestätigung des Versicherers des Bewerbers/ der Bewerbergemeinschaft über das Bestehen einer Betriebshaftpflicht mit Haftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von mindestens 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden zzgl. Folgeschäden und für Vermögensschäden vorliegt.
Sofern keine Haftpflichtversicherungsdeckung in angegebener Höhe besteht, hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft durch Nachweis/verbindliche Zusage des Versicherers zu erklären, dass im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der Haftungssumme erfolgt.
Ein aktueller, vollständiger Handelsregisterauszug oder ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedsstaat der EU (nicht älter als 3 Monate vom Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gerechnet) ist vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die rückstandslose Beitragsentrichtung oder ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedsstaat der EU (nicht älter als 3 Monate vom Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gerechnet) ist vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft als
dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Eine aktuelle Bescheinigung des für den Bewerber zuständigen Finanzamtes über die ordnungsgemäße Entrichtung der Steuern und Abgaben oder ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedsstaat der EU (nicht älter als 3 Monate vom Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gerechnet) ist vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Eine aktuelle Bescheinigung der Krankenkasse über die rückstandslose Beitragsentrichtung oder ein vergleichbares Dokument aus einem Mitgliedsstaat der EU (nicht älter als 3 Monate vom Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags gerechnet) ist vom Bewerber / von der Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft sind dem Teilnahmeantrag als Nachweis Eigenerklärungen dahingehend beizufügen, dass:
- gegen ihn keine Ausschlussgründe der §§ 123 und 124 des Gesetztes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBI. I S. 1151) geändert worden ist, vorliegen.
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- die verantwortlichen Personen keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Zuverlässigkeit der Bewerber in Frage stellen,
- sämtliche Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und
Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG) erfüllt werden,
- im Auftragsfall für alle Geschäftsvorgänge (Korrespondenzen, Konzepte, Beratungen, Schulungen, Dokumentationen, Handbücher, etc.) die deutsche Sprache verwendet wird,
- mindestens ein bevollmächtigter Ansprechpartner, der während der betriebsüblichen Bürozeiten (07:00 Uhr - 17:00 Uhr) erreichbar ist und zeitnah Entscheidungen treffen kann.