Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
• Allgemeine Hinweise zu erforderlichen Informationen und Dokumenten:
In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind auf
gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern
und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.
Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die innerhalb des
Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer-
und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PQ-VOB) erworben wurden.
Es gelten nur die Kriterien als erfüllt, auf die sich die Prüfung der
Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie, dass im Falle der
Bezugnahme auf die Präqualifikation, Nachweise und Erklärungen
(insbesondere vergleichbare Referenzen), die im AVPQ/PQ-VOB
enthalten sind, aber nicht den Mindestanforderungen des AG
entsprechen, nicht nachgefordert werden können. Entsprechende
Nachweise sind zusätzlich zum Zertifikat mit dem Angebot einzureichen.
Die Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der
Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die
ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" oder eine Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und Bescheinigungen vorzulegen.
Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise zu
erbringen.
• Mit dem Angebot (gem. C04 Eigenerklärung zur Eignung):
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde,
die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. (Der AG behält sich vor, ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug aus dem
Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (vgl. § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB)
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB)
- Angaben über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (vgl. § 44 Abs. 1 VgV)
• Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
(§ 42 VgV i. V. m. § 125 GWB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (falls beitragspflichtig) und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise