Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Allgemeine Hinweise zu III.1.1) bis III.1.3.)
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In III.1.1) bis III.1.3.) benannte Nachweise und Erklärungen sind
auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers auch von
Nachunternehmern und Mitgliedern einer Bietergemeinschaft
einzureichen.
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Der AG lässt Nachweise als Beleg für die Eignung zu, die
innerhalb einer Präqualifizierung beim Verein für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. erworben wurden.
Es gelten nur die Eignungskriterien als erfüllt, auf die sich die
Prüfung der Präqualifizierungsstelle bezieht. Bitte beachten Sie,
dass im Falle der Bezugnahme auf die Präqualifikation,
Erklärungen und Nachweise (insbesondere vergleichbare
Referenzen), die in der PQ enthalten sind, aber nicht den unter
III. 1.3. genannten Mindestanforderungen des AG entsprechen,
nicht nachgefordert werden können und daher zusätzlich zum
PQ-Zertifikat mit dem Angebot einzureichen sind. Die
Erläuterungen zur Präqualifikation gelten für alle geforderten
Erklärungen und Nachweise.
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Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung"
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
ergänzt durch geforderte Einzelnachweise und
Bescheinigungen vorzulegen.
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Im Einzelnen sind folgende Angaben zu tätigen und Nachweise
zu erbringen:
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Mit dem Angebot:
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- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage
stellt, insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
gemäß § 6e EU VOB/A. (Der AG behält sich vor, ab einem
geschätzten Auftragswert von 30.000 € exkl. USt. einen Auszug
aus dem Wettbewerbsregister für das Unternehmen, das den
Zuschlag erhalten soll, bei der zuständigen Stelle abzufordern.
)
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/
Handelsregister
- Angaben über die Mitgliedschaft bei der
Berufsgenossenschaft
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
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- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung (vgl. § 6f EU VOB/A)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
(falls beitragspflichtig) und eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (falls das FA
derartige Bescheinigungen ausstellt)
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung
über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben
wurde)
- Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug,
Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der
Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen