Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot:
-Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. a) VOB/A).
-Angaben zu Arbeitskräften, insbesondere eine Erklärung darüber, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. g) VOB/A).
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. b) VOB/A).,
-Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. i) VOB/A).
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
-Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Beschreibung der Maßnahmen zur Qualtiätssicherung des Unternehmens
- Angabe des Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystems, das dem Unternehmen zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht
-Erklärung, aus der hervor geht, über welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe des zu benenndenden Verantwortlichen des Kolonnenführers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING).
- Angabe des zu benenndenden Verantwortlichen des ausführenden Personals gemäß den ZTV-ING durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik Verein e.V. (SIVV Schein)
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Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
-Bescheinigungen zu vergleichbaren Leistungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an ein den Vergabeunterlagen beigefügtes Muster (vgl. 3103 HVA B-StB Referenzbescheinigung 08-19)
-Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
- Nachweis der Qualifikation des Kolonnenführers gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten, Teil 4 Stahlbau, Stahlverbundbau, Abschnitt 3 Korrosionsschutz von Stahlbauten" (ZTV-ING). Dies ist bei inländischen Bietern durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirates des Bundesverbandes Korrosionsschutz e.V. (KOR-Schein), bei ausländischen Bietern durch einen gleichwertigen Qualifikationsnachweis zu belegen.
- Nachweis der Qualifikation des ausführenden Personals gemäß den ZTV-ING durch eine Bescheinigung des Ausbildungsbeirats "Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Beton- und Bautechnik Verein e.V. (SIVV Schein). Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Qualifikationsnachweise verlangt.
-Nachweis des Gütezeichens RAL-GZ 628 für die Herstellung von Verkehrszeichen
- Nachweis des Herstellers von vertikalen Verkehrszeichen für die geforderten Produkteigenschaften über eine Zertifizierung entsprechend der Rechtsverordnung zur CE Kennzeichenverwendung (gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richt-linien für vertikale Verkehrszeichen"
- Nachweis der im Rahmen des konkreten Beschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten "Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland", veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme
auf die von der BASt veröffentlichte "Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme in Deutschland".
-Entsprechende Nachweise bzgl. der verfügbaren Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung für die Ausführung des Auftrags (falls erforderlich)
-Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmen