Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angaben,
- ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich
geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt
worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
- ob sich das Unternehmen in der Liquidation befindet,
- dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen
wurden und keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A
vorliegen, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben
sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
ordnungsgemäß erfüllt wurde,
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft
angemeldet hat.
- Eigenerklärung VO (EU) 2022/576 - Bezug Russland
Auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten
Selbstreinigung
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das
Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt;
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in
der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und
Handelskammer.
Präqualifizierte Unternehmen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung
durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
(Präqualifikationsverzeichnis).
Nicht präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen
Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte
Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" mit folgenden Angaben
in Ziff. I.1. u. I.2. vorzulegen:
- Angaben, dass für Ihr Unternehmen keine Ausschlussgründe
gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
- Angaben zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Angaben über die Eintragung in einem Berufs-/
Handelsregister,
- Nachweis über die Anmeldung bei der für Ihr Unternehmen
zuständigen Berufsgenossenschaft.
Benannte Nachweise und Erklärungen sind auf gesondertes
Verlangen des Auftraggebers auch von Nachunternehmern und
Mitgliedern einer Bietergemeinschaft einzureichen.