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Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Autobahn GmbH des Bundes plant einen 6-streifigen Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn A 8 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Kreuz...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Autobahn GmbH des Bundes plant einen 6-streifigen Ausbau der vorhandenen Bundesautobahn A 8 zwischen der Anschlussstelle Ulm-West und dem Kreuz Elchingen. Die Ausbaustrecke hat eine Länge von 11,280 km und gliedert sich in 2
Ausbauabschnitte.
Vom Autobahnausbau sind im Zuge der A8 insgesamt 13 Bauwerke innerhalb des Baubereiches betroffen. Im Bereich des AK Ulm/Elchingen bestehen die UF als Gesamtbauwerke, die derzeit aus bis zu 4 Teil-Bauwerken (TBW) bestehen. Von den 13 Gesamtbauwerken sind 12 bestehend - 6 Überführungen (UEF), die bereits auf den 6-streifigen Ausbau ausgelegt sind und daher unverändert beibehalten werden können, sowie 6 Unterführungen (UF). Davon werden drei UF ersatzneugebaut und drei UF werden im Bereich des AK Ulm/Elchingen als Gesamtbauwerke teilweise (in TBW) verbreitet bzw. um zusätzliche TBW erweitert.
Eine Überführung wird im Bereich der AS Oberelchingen für die geplante Rad- und Gehwegverbindung zusätzlich hergestellt. Das hier behandelte Planungspaket umfasst die Planungen für Neubau einer Rad- und Gehwegüberführung im Bau-km 48+654 der A8 im Bereich der AS Oberelchingen.
Im Zuge des Ausbaus der A 8 wird die Anschlussstelle Oberelchingen (AS-Nr. 64) den Anforderungen an eine moderne, verkehrssichere und leistungsfähige Autobahnanschlussstelle angepasst. Demzufolge entfällt die derzeit bestehende Wirtschaftswegverbindung, die derzeit ohne weitere bauliche Trennung von Radfahrern und Fußgängern genutzt wird. Dabei wird der südliche Wirtschaftsweg abgehängt und ins seitliche Wirtschaftswegenetz und der nördliche Weg in das Feldwegnetz überführt. Um eine sichere Querung der A 8 für den Fußgänger und Radfahrer zu ermöglichen, soll eine Überführung über die A 8 für Rad- und Fußverkehr geplant werden.
Die Planungsaufgabe umfasst die Leistungsphasen 1, 2, 3 und 6 der Objektplanung und die Leistungsphasen 2, 3 und 6 der Tragwerksplanung für einen Neubau einer Rad- und Gehwegüberführung. Die für die Herstellung des Bauwerkes erforderliche Planung der Bauzustände, sowie der Verbauten bzw. temporären Einrichtungen sind Bestandteil des Planungsauftrags.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen des Unternehmens
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen der Objektplaner Ingenieurbauwerke
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Referenzen der Tragwerksplaner Ingenieurbauwerke
Preis (Gewichtung): 40,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 11
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
“Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)...”
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personen und 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) wird als Mindeststandard gefordert. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Eine Erklärung, dass ggf. niedrigere Haftungssummen im Auftragsfall erhöht werden, reicht aus (siehe Teilnahmeunterlagen).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- § 46 (3) 2 VgV: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen. Zum Nachweis der Fachkunde werden die Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
- § 46 (3) Nr. 10 VgV: Andere Unternehmen (Unterauftrag). Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
- § 46 (3) 1 VgV: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen. Zum Nachweis werden Angaben gemäß Teilnahmeunterlagen gefordert.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Kriterium Referenzen des Objektplaners, der die Leistung tatsächlich erbringt:
- Abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/ Master) mit...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Kriterium Referenzen des Objektplaners, der die Leistung tatsächlich erbringt:
- Abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/ Master) mit Vertiefungsrichtung/ Studienschwerpunkt, die erweiterten Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau.
- Mind. ein Ingenieur, der die Leistung tatsächlich erbringt, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Brückenbau
- Mind. zwei Referenzprojekte zur Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph 1,2,3 und 6) für Brückenbauwerk mit einer Spannweite grösser oder gleich 50,0 m in den letzten 10 Jahren.
Kriterium Referenzen des Tragwerksplaner, der die Leistung tatsächlich erbringt:
- Abgeschlossene Fachausbildung an einer TU oder FH (Diplom/ Master) mit Vertiefungsrichtung/ Studienschwerpunkt, die erweiterten Kenntnisse im Konstruktiven Ingenieurbau.
- Mind. ein Ingenieur, der die Leistung tatsächlich erbringt, mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung im Bereich Brückenbau
- Mind. zwei Referenzprojekte zur Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (Lph 2,3 und 6) für Brückenbauwerk mit einer Spannweite grösser oder gleich 50,0 m in den letzten 10 Jahren
Kriterium Referenzen des Unternehmens:
- Mind. 2 Referenzprojekte in den LPH 1,2,3 und 6 (Objektplanung)
- Mind. 2 Referenzprojekte in den LPH 2,3 und 6 für Brückenbauwerk mit einer Spannweite grösser oder gleich 50,0 m in den letzten 10 Jahren unter Berücksichtigung der RAB-Ing und ZTV-Ing.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Berufsqualifikation gem. § 75 (1) bis (3) VgV.
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Angebot einzureichen..
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-06
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-06
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): entfällt
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen...”
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB. Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30640960📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw.
Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30640960📞
E-Mail: recht@autobahn.de📧
Fax: +49 30403680811 📠
URL: https://www.autobahn.de🌏
Quelle: OJS 2023/S 174-545344 (2023-09-06)