A 860 Stadttunnel Freiburg - 03 Fachbeitrag Klimaschutz

Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest

A 860 Stadttunnel Freiburg - 03 Fachbeitrag Klimaschutz

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-28 Auftragsbekanntmachung
2023-07-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: A.03502.10.017
Kurze Beschreibung: A 860 Stadttunnel Freiburg - 03 Fachbeitrag Klimaschutz
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Postanschrift: Augsburger Straße 748
Postleitzahl: 70329
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: https://www.autobahn.de 🌏
E-Mail: vergabe.suedwest@autobahn.de 📧
URL der Dokumente: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187c1fc59fb-2ee183e180b6ed21 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.autobahn.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 086-264855
ABl. S-Ausgabe: 86
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A 860 Stadttunnel Freiburg - Landschaftsplanerische Leistungen:
- Fachbeitrag Klimaschutz
Die Autobahn GmbH des Bundes, bzw. ehemals das Regierungspräsidium Freiburg, plant den Bau des Stadttunnel Freiburgs im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A 860.
Die Ortsdurchfahrt in Freiburg ist Bestandteil der West-Ost-Achse der B 31 zwischen der BAB A 5 im Rheintal und der BAB A 81 bei Geisingen sowie weiter auf der B 311 bis nach Ulm und zur BAB A 8 an der Donau. Neben der BAB A 8 Karlsruhe - Stuttgart ist sie damit die wichtigste West-Ost-Verbindung im Süden Baden-Württembergs. Um der Verkehrsbedeutung der B 31 gerecht zu werden und gleichzeitig eine große Entlastung der Bewohner Freiburgs herbeizuführen, plant die Straßenbauverwaltung seit August 2010 den "Stadt-tunnel Freiburg". Dieser soll westlich der Kronenbrücke beginnen und an den bestehenden Schützenalleetunnel anschließen (Länge ca. 2,0 km). Für das Planfeststellungsverfahren wird die Erstellung diverser umwelt- und
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naturschutzfachlicher Unterlagen notwendig. Diese landschaftsplanerischen Unterlagen werden hiermit ausgeschrieben und sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben.
Gegenstand dieser Vergabe ist ein Fachbeitrag Klimaschutz. Darüber hinaus werden folgende weiter landschaftsplanerische Leistungen in jeweils eigenen Vergabeverfahren ausgeschrieben: Faunistische Leistungen, Artenschutzbeitrag, Mooskartierung und Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung; Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie; UVP-Bericht.
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Dauer: 18 Monate
Beschreibung der Optionen:
Einzelne optionale Leistungen, zu den Einzelheiten siehe Anlage B-03 (Leistungsbeschreibung).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Autobahn GmbH des Bundes - NL Südwest
Augsburger Straße 748
70329 Stuttgart
Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Ein Bewerber oder ein Bieter ist von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren wegen Unzuverlässigkeit auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zu zurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist. A) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
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B) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
C) § 262 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
D) § 265 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder Haushalte richtet, die von der EG in ihrem Auftrag verwaltet werden,
E) § 334 StGB (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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F) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr),
G) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
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Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt [§ 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB].
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- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet [§ 124 Abs. 2 GWB],
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- dass der Bewerber nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass nachweislich im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit keine schweren Verfehlungen begangen wurden [§ 124 Abs. 3 GWB],
- dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde [§ 123 Abs. 4 GWB].
Näheres siehe Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb.
Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch die Erklärung des Bewerbers zu III.2.3) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung ihrer oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Berufshaftpflicht (§ 45 (4) Nr. 2 VgV): Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 Mio. € und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1 Mio. € gegeben ist mit dem Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind in Form einer Liste mit Angabe des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts. Referenzen sind nur gültig, wenn jeweils ein
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Entwurfsstadium vorliegt und bereits durch den Vorhabenträger geprüft wurde.
Mindeststandards:
Qualifikation der verantwortlichen Personen (§ 46 (3) Nr. 2 VgV):
- Nachweis über eine/n FachplanerIn mit mind. 5-jähriger Berufserfahrung in der Landschaftsplanung sowie einschlägiger Tätigkeit im Bereich Klimaschutz und Straßenbau.
- Nachweis über eine/n technische/n ZeichnerIn (oder vergleichbare Qualifikation) mit mind. 2-jähriger Berufserfahrung im Bereich GIS-Anwendung.
Referenzprojekte (§ 46 (3) Nr. 1 VgV):
- Nachweis über die Bewertung des Schutzgutes Klima im Rahmen einer UVS bzw. UVP-Berichtes in mind. zwei Straßenbauprojekten (Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn, Bundes- oder Landesstraße),
- Nachweis über die Erstellung von mind. zwei Landschaftspflegerischen Begleitplänen für Straßenbauprojekte (Neu- oder Umbauvorhaben an einer Autobahn, Bundes- oder Landesstraße).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Erklärungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 bis 10 und § 123 (4) Nr. 1 sowie § 124 (1) Nr. 2 GWB sind im Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" soweit keine EEE abgegeben wird, mit dem Teilnahmeantrag abzugeben.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-05-31 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Autobahn GmbH des Bundes
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://www.autobahn.de 🌏
Dokumente URL: https://vergabe.autobahn.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187c1fc59fb-2ee183e180b6ed21 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Teilnahmeunterlagen zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
Bei elektronischem Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) mit Signatur ist der Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung) wie vorgegeben digital zu signieren und zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Einreichungsfrist über die Vergabeplattform (https://vergabe.deges.de und https://bietercockpit.de) einzureichen.
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Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung / Ausfüllung der vorbereiteten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag zwingend einzureichen:
- Teilnahmeantrag (Interessensbestätigung)
- Eigenerklärung zur Eignung inkl. der geforderten Nachweise und Eigenerklärungen: Versicherungsnachweis als gesonderte Anlage, Eigenerklärung zu innerhalb der letzten 5 Jahre erbrachten vergleichbaren Leistungen (Referenzen).
- Eintragung in Berufs- oder Handelsregister. Angaben zu §§ 123 bis 125 GWB.
- Erklärung zur Gewährleistung der Qualität (Zertifikatsnachweis als gesonderte Anlage). Angaben zu Personen mit Funktion, beruflicher Qualifikation und Berufserfahrung. Studiennachweise und sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeit zu den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen und Führungskräften als gesonderte Anlage.
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Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag, soweit zutreffend, einzureichen:
- Erklärung Bewerbergemeinschaft
- Verzeichnis Nachunternehmerleistungen
- EU-Verzeichnis der Unterauftragnehmer
- Verzeichnis anderer Unternehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen:
- Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer
- Verpflichtungserklärung Eignungsleihe

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Autobahn GmbH des Bundes
Postanschrift: Heidestraße 15
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Telefon: +49 30640960 📞
E-Mail: recht@autobahn.de 📧
Fax: +49 30403680811 📠
Internetadresse: https://www.autobahn.de 🌏
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2023/S 086-264855 (2023-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-07-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-07-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-07-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 137-437656
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 086-264855
ABl. S-Ausgabe: 137

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
A 860 Stadttunnel Freiburg - Landschaftsplanerische Leistungen: - Fachbeitrag Klimaschutz Die Autobahn GmbH des Bundes, bzw. ehemals das Regierungspräsidium Freiburg, plant den Bau des Stadttunnel Freiburgs im Zuge der Bundesautobahn (BAB) A 860. Die Ortsdurchfahrt in Freiburg ist Bestandteil der West-Ost-Achse der B 31 zwischen der BAB A 5 im Rheintal und der BAB A 81 bei Geisingen sowie weiter auf der B 311 bis nach Ulm und zur BAB A 8 an der Donau. Neben der BAB A 8 Karlsruhe - Stuttgart ist sie damit die wichtigste West-Ost-Verbindung im Süden Baden-Württembergs. Um der Verkehrsbedeutung der B 31 gerecht zu werden und gleichzeitig eine große Entlastung der Bewohner Freiburgs herbeizuführen, plant die Straßenbauverwaltung seit August 2010 den "Stadt-tunnel Freiburg". Dieser soll westlich der Kronenbrücke beginnen und an den bestehenden Schützenalleetunnel anschließen (Länge ca. 2,0 km). Für das Planfeststellungsverfahren wird die Erstellung diverser umwelt- und naturschutzfachlicher Unterlagen notwendig. Diese landschaftsplanerischen Unterlagen werden hiermit ausgeschrieben und sind in den Ausschreibungsunterlagen detailliert beschrieben. Gegenstand dieser Vergabe ist ein Fachbeitrag Klimaschutz. Darüber hinaus werden folgende weiter landschaftsplanerische Leistungen in jeweils eigenen Vergabeverfahren ausgeschrieben: Faunistische Leistungen, Artenschutzbeitrag, Mooskartierung und Natura 2000-Verträglichkeitsprüfung; Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie; UVP-Bericht.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-13 📅
Name: BERNARD Gruppe ZT GmbH
Postanschrift: Bahnhofstraße 19
Postort: Hall in Tirol
Postleitzahl: 6060
Land: Österreich 🇦🇹
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2023/S 137-437656 (2023-07-14)