Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die entsprechenden Teilnahmekriterien sind ebenfalls innerhalb von Negometrix unter dem Reiter "Fragebögen"
-> 1. Teilnahmewettbewerb -> "1.2. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister" zu finden. Dort
finden Sie eine etwas ausführlichere Beschreibung wie auch die im Folgenden referenzierter Formblätter zum
Nachweis. Die Teilnahmebedingungen lauten wie folgt:
- Einreichung eines Dokuments, aus dem die vollständigen Informationen des Bieters hervorgehen. Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied die entsprechenden Informationen einzureichen. Zu den Informationen gehören vor allem: vollständiger Name, gesetzliche Vertreter, vollständige Adresse, Internetadresse, Ansprechpartner inkl. Telefonnummer und E-Mailadresse. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder bei ausländischen Unternehmen vergleichbare Informationen (nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Einreichung des Teilnahmeantrags). Bei einer Bewerbergemeinschaft hat jedes Mitglied den entsprechenden Auszug aus dem Handelsregister einzureichen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt
- Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gem. §§123, 124 GWB nicht vorliegen. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied des Konsortiums abzugeben. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt.
Hintergrundinformationen zu diesen Gesetzestexten sind dem Formblatt als Anhang beigefügt.
- Darstellung der Unternehmensorganisation:
Unternehmenspräsentation oder Beschreibung des Unternehmens
Geschäftsfelder (falls weitere vorhanden)
Standorte
Mitarbeiteranzahl sowie Mitarbeiteranzahl bezogen auf die Leistungen der vorliegende Ausschreibung
Bei einer Bewerbergemeinschaft bezieht sich diese Darstellung nicht auf jedes einzelne Unternehmen, sondern auf die Organisation innerhalb des entsprechenden Konsortiums
- Erklärung bzw. Auflistung der aus Sicht des Bewerbers vorhandenen Hauptleistungen bei denen beabsichtigt wird, Subunternehmer einzusetzen. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt
- Im Falle einer Konsortialbildung ist der Konsortialführer als Kontaktstelle für den Auftraggeber und als Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Auch nach evtl. Auftragsvergabe wird nur der einmal benannte Konsortialführer als Kontaktstelle und Vertreter des Konsortiums akzeptiert. Ein Wechsel des Konsortialführers wird nicht akzeptiert. Im Falle, dass sich verschiedene Bieter zu einem Konsortium zusammenschließen, wird seitens des Auftraggebers nur eine gesamtschuldnerische Haftung des Konsortiums akzeptiert. Es ist eine gemeinsame Erklärung aller Konsortialmitglieder abzugeben, aus der hervorgeht, dass alle Mitglieder des Konsortiums als Gesamtschuldner haften. Bitte verwenden Sie das bereitgestellte Formblatt
- Laden Sie hier einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§150a Gewerbeordnung) hoch. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft muss jedes Mitglied die Frage beantworten bzw. das entsprechenden Dokument hochladen
- Bitte laden Sie an dieser Stelle die ausgefüllte Eigenerklärung hoch.
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