Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestanforderungen an die Unternehmensreferenz::
Los 1
-Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens eine Objektplanung Verkehrsanlagen (VA) gemäß § 47, Lph. 8 und 9 i. V. m. Anlage 13 HOAI 2021 im Zuge von Bundesautobahnen für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen in Betonbauweise, erbracht haben, die jeweilige Referenzbeschreibung ist dem Angebot beizufügen.
-Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens eine Örtliche Bauüberwachung (BÜ) als Besondere Leis-tung gemäß § 3 Abs. 3. i. V. m. Anlage 13 HOAI 2021 im Zuge von Bundesautobahnen für die Instand-setzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen in Betonbauweise, erbracht ha-ben, die jeweilige Referenzbeschreibung ist dem Angebot beizufügen.
Los 2
-Der Bieter (Unternehmen) muss mindestens eine Leistung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutz-koordinationen (SiGeKo) beim Bau von Verkehrsanlagen erbracht haben, die Referenzbeschreibung ist dem Angebot beizufügen.
Mindestanforderungen an die berufliche Befähigung der
technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen und für die
Qualität der Leistung verantwortlich sind:
Los 1
Es müssen 1 BOL für Verkehrsanlagen und 1 ständiger Vertreter beide mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig und 3 BÜ für Verkehrsanlagen und einen ständigen Vertreter alle mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden sein.
-für BOL für Verkehrsanlagen und/oder ständigen Vertreter Qualifikationsnachweis für die Baustellensi-cherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen)
-für BÜ für Verkehrsanlagen Qualifikationsnachweis für die Baustellensicherung nach MVAS (Schulungsgruppe B, C, D oder E, für Arbeitsstellen längerer Dauer an Autobahnen) für mindestens zwei BÜ (nicht Stellvertreter)
Bei der Benennung des vorgesehenen Personals für die einzelnen Fachbereiche können Mitarbeiter mehrfach benannt werden. Folgende mehrfach Benennung sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots:
Funktion: Nicht zulässige mehrfach Benennung:
BOL stellv. BOL, BÜ1, BÜ2, BÜ3, stellv. BÜ
stellv. BOL BOL, BÜ1, BÜ2, BÜ3
BÜ1 BOL, stellv. BOL, BÜ2, BÜ3, stellv. BÜ
BÜ2 BOL, stellv. BOL, BÜ1, BÜ3, stellv. BÜ
BÜ3 BOL, stellv. BOL, BÜ1, BÜ2, stellv. BÜ
stellv. BÜ BOL, BÜ1, BÜ2, BÜ3
-In Unterlage C05 (Liste Projektverantwortliche) wird außerdem noch die Angabe eines Koordinators der Gesamtmaßnahme und seines Stellvertreters gefordert. Hierbei handelt es sich um Ansprechpartner für die Gesamtleistung. An diese Ansprechpartner werden keine Anforderungen gestellt. Eine Perso-nengleichheit mit anderen Projektbeteiligten ist möglich.
Los 2
Es müssen 1 SiGeKo und 1 ständiger Vertreter beide mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig bei-de mit der Qualifikation Ingenieur oder gleichwertig angestellt oder für die Vertragsausführung gebunden sein.
-für SiGeKo und/oder ständigen Vertreter Qualifikationsnachweis SiGeKo-Lehrgang gemäß RAB 30, An-lage C für den SiGeKo
Mindestanforderungen an die Persönliche Referenz:
Los 1
-BOL und Vertreter: jeweils mindestens 1 Objektplanungsleistung für Verkehrsanlagen, Lph. 8 Bauoberlei-tung im Zuge von Bundesfernstraßen für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen
-BÜ und Vertreter: jeweils mindestens 1 Örtliche Bauüberwachung im Zuge von Bundesfernstraßen für die Instandsetzung, den Um- oder Ausbau bzw. den Neubau von Verkehrsanlagen
-Eine der Referenzen (BOL oder BÜ aber nicht Stellvertreter BOL oder Stellvertreter BÜ) muss in Betonbauweise gewesen sein.
Los 2
-SiGeKo und Vertreter: jeweils mindestens 1 Leistung für die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordina-tion (SiGeKo) beim Bau von Verkehrsanlagen auf Bundesfernstraßen
Mindeststandard zu Qualitätssicherung für Los 1 und Los 2:
Qualitätssicherung analog DIN EN ISO 9001 bzw. betriebsinternes QMS-System, dass den Regelungen der DIN EN ISO 9001 entspricht.
Mindestanzahl für die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten abgeschlossenen drei Jahren. Mindestanzahl im Mittel der letzten 3 Jahre:
Los 1
2 Ing. als BOL
5 Ing. als BÜ
Los 2
2 Ing. als SiGeKo
Mindeststandards zu den Leistungen anderer Unternehmen:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm
benannten Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123
Abs.1, Nr. 1 bis 10 GWB sowie § 123 Abs. 4, Nr. 1 GWB
vorliegen