Der Auftrag wird aus technischen Gründen nur als Gesamtpaket an einen Auftragnehmer vergeben.
Das Vergabeverfahren wird einfach und für die Bewerber/Bieter kostenlos über das elektronische Vergabeinformationssystem subreport ELViS abgewickelt. Um an diesem Vergabeverfahren teilnehmen zu können, registrieren Sie sich bitte kostenlos unter
https://www.subreport.de.
Erste Informationen sowie Unterstützung bei der Anmeldung erhalten Sie hier:
Subreport Verlag Schawe GmbH, Buchforststr. 1-15, 51101 Köln, Tel.: +49 (0)2 21/9 85 78-23, Fax: +49 (0)2 21/9 85 78-66, E-Mail:
info@subreport.de, Internet:
www.subreport.de
Nach erfolgreicher Registrierung können die hinterlegten Vergabeunterlagen heruntergeladen werden.
Link:
https://www.subreport.de/E94643145 Ihre Registrierung gewährleistet, dass Sie alle für die Ausschreibung relevanten Informationen, wie Antworten auf Bieterfragen und Änderungen bei den Fristen oder Vergabeunterlagen automatisch an Ihre dort eingetragene E-Mail Adresse erhalten.
Sofern Sie bereit sind, an der Ausschreibung teilzunehmen, erbitten wir dazu Ihr Angebot ausschließlich in elektronischer Form. Laden Sie dies bei www. subreport.de bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe (Eingangsdatum) hoch.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform unter Menüpunkt „Nachrichten (Bieterkommunikation)” an die Vergabestelle zu richten. Anfragen per Email werden nicht beantwortet.
Nicht fristgerecht eingegangene, unvollständige und/oder formal nicht ordnungsgemäße Angebote bleiben unberücksichtigt. Fristgerecht bedeutet die Einreichung des vollständigen und unterschriebenen Angebots mit allen geforderten Unterlagen zum benannten Termin.
Fehlende oder falsche Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Fragen können via Bieterkommunikation/Nachrichten ausschließlich elektronisch und bis 7 Tage vor der Angebotsabgabefrist gestellt werden.
Die AGB von Auftragnehmer und Auftraggeber sind ausgeschlossen und finden keine Anwendung. Sie werden vollständig ersetzt durch die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)“, Fassung 2003.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen entsprechend den Leistungsphasen der HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ggf. sind Leistungen einzelner Stufen parallel zu erbringen. Die zeitliche Abarbeitung einzelner Leistungsinhalte muss die Sicherung der Vertragstermine gewährleisten. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung der Leistungen der Leistungsstufen 1 bis 6.
Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme den Auftragnehmer mit weiteren Leistungsstufen - einzeln oder im Ganzen - zu beauftragen. Beauftragungen erfolgen schriftlich durch einseitigen Abruf des Auftraggebers. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung und/oder zeitlich parallelen Bearbeitung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Aufgrund der stufenweisen Beauftragung erfolgt die Zahlung jeweils nach Abschluss einer Leistungsstufe oder dem Erreichen von gemeinsam vereinbarten Leistungszielen innerhalb einer Leistungsstufe. Es sind somit auch Abschlagsrechnungen innerhalb einer Leistungsstufe möglich.
Angebote, die von diesen Vertragsbedingungen abweichen, werden von der Auftragsvergabe ausgeschlossen.
Verhandlungen sind nicht zulässig.
Zur Wahrung des gleichen Informationsstandes aller Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften werden die anonymisierten Fragen und Antworten ausschließlich über subreport.de veröffentlicht. Es liegt in der Verantwortung des Bewerbers, sich über ergänzende Informationen in regelmäßigen Abständen zu informieren.
Eine Vor-Ort-Besichtigung ist verbindlicher Bestandteil des Angebots.
Unzulässig sind den Wettbewerb beschränkende Absprachen im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder Empfehlungen über die Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und über die zu fordernden Preise.
Das Angebot kann nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist geändert, berichtigt oder zurückgezogen werden. Vom Ablauf der Angebotsfrist an bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Das Angebot sowie alle Anlagen und die geforderten Nachweise müssen in sämtlichen Teilen in deutscher oder englischer Sprache vorliegen. Fremdsprachige Unterlagen werden nicht gewertet; es sei denn, es liegt eine beglaubigte Übersetzung bei.