Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung mit Angaben und Nachweisen zu technischen Fachkräften, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Mindeststandard:
Der Bieter muss Fachkräfte mit mindestens folgender Befähigung nachweisen:
Bauoberleiter/in, BOL (1 Person):
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Dipl.-Ing.) im Bereich Bauingenieurwesens mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung als Ingenieur/in
• Fachkundige, deutsche Sprachkenntnisse (C1) - in Wort und Schrift
• Anzahl der fachrelevanten Berufsjahre in der Bauoberleitung mit Schwerpunkt Brückenbau ≥ 12 Jahre
• Mindestens ein (1) vergleichbares Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens zehn Jahren: Abgeschlossenes Referenzprojekt des Mitarbeiters in der Bauoberleitung von Straßenbrücken aus den letzten höchstens 10 Jahren mit Beginn nach 01/2016 mit einem Projektvolumen von mindestens 10 Mio. Euro brutto
Mitarbeiter BÜ 1 = Bauüberwacher/in (Ing.) Nr. 1
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Dipl.-Ing.) im Bereich Bauingenieurwesens mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung als Ingenieur/in
• Fachkundige, deutsche Sprachkenntnisse (C1) - in Wort und Schrift
• Anzahl der fachrelevanten Berufsjahre Bau-überwachung mit Schwerpunkt Brückenbau und Straßenbau ≥ 8 Jahre
• Mindestens ein (1) vergleichbares Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens zehn Jahren: Abgeschlossenes Referenzprojekt des Mitarbeiters in der Bauüberwachung von Straßenbrücken und Straßenverkehrsanlagen aus den letzten höchstens 10 Jahren mit Beginn nach 01/2016 mit einem Projektvolumen von mindestens 10 Mio. Euro brutto
Mitarbeiter BÜ 2 = Bauüberwacher/in (Ing.) Nr. 2
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Dipl.-Ing.) im Bereich Bauingenieurwesens mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung als Ingenieur/in
• Fachkundige, deutsche Sprachkenntnisse (C1) - in Wort und Schrift
• Anzahl der fachrelevanten Berufsjahre Bauüberwachung mit Schwerpunkt konstruktiver Ingenieurbau ≥ 3 Jahre
• Mindestens ein (1) vergleichbares Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens zehn Jahren: Abgeschlossenes Referenzprojekt des Mitarbeiters in der Bauüberwachung von Straßenbrücken aus den letzten höchstens 10 Jahren mit Beginn nach 01/2016 mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. Euro brutto
Fertigungsüberwacher/in, FÜ (1 Person)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Dipl.-Ing.) im Bereich Bauingenieurwesens mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung als Ingenieur/in
• Abgeschlossene Weiterbildung zum Schweiß-fachingenieur/in und Beschichtungsinspektor/in
Fortbildung gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3, Anhang E, E 2.2 und E 2.3 (Überwachung der Korrosionsschutzarbeiten); auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers ist die Teilnahmebestätigung über die Absolvierung der Fortbildungsmaßnahme vorzulegen
• Fachkundige, deutsche Sprachkenntnisse (C1) - in Wort und Schrift
• Anzahl der fachrelevanten Berufsjahre als Schweißfachingenieur/in und Beschichtungsinspektor/in ≥ 3 Jahre
• Mindestens ein (1) vergleichbares Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens zehn Jahren: Abgeschlossenes Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens 10 Jahren mit Beginn nach 01/2016 im Bereich der Fertigungsüberwachung von Stahlkonstruktionen und zur Überwachung von Korrosionsschutzarbeiten von Stahlbaukonstruktionen
Planprüfer/in, PP (1 Person)
• Abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Master, Dipl.-Ing.) im Bereich Bauinge-nieurwesens mit der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung als Ingenieur/in
• Fachkundige, deutsche Sprachkenntnisse (C1) - in Wort und Schrift
• Anzahl der fachrelevanten Berufsjahre Bauin-genieur/in mit Schwerpunkt Brückenbau ≥ 3 Jahrere
• Mindestens ein (1) vergleichbares Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens zehn Jahren: Abgeschlossenes Referenzprojekt des Mitarbeiters aus den letzten höchstens 10 Jahren mit Beginn nach 01/2016 für ein Tätigkeitsfeld im Bereich der Bauüberwachung, Planprüfung oder Planerstellung im Zusammenhang mit Straßenbrücken mit einem Projektvolumen von mindestens 5 Mio. Euro brutto
Für die Leistungen der Bauoberleitung, der örtlichen Bauüberwachung, Fertigungsüberwachung und Planprüfer - Prüfung der Ausführungsunterlagen sind zwingend verschiedene Personen vorzusehen, d.h. eine Mehrfachbenennung einer Person für mehrere Bereiche ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu den Personen auf einer gesonderten Anlage mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandard: Nichterfüllung führt zum Ausschluss des Angebots