Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Angabe zu zwingenden bzw. optionalen Ausschlussgründen
-Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
-Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen
-Erklärung, dass Sie in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden sind.
-Erklärung, dass Sie Ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben
-Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
-Angabe zu Registereintragungen
-Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-Angabe des Jahresumsatzes und des Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Vorlage min. drei geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind
- Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt: Durchführung der Verkehrssicherung auf einer Bundesautobahn bei Tag und Nacht
- Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
Auf gesondertes Verlangen sind die o.g. Erklärung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch folgende Unterlagen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Gewerbeanmeldung, Berufs/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
- Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
- Referenznachweise/Bescheinigung über die ordnungsgemäße Ausführung
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen und gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen (MVAS-Nachweis) Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Hierbei ist zu beachten, dass die von uns gestellten Mindestanforderungen erfüllt sein müssen. Sollten die Mindestanforderungen nicht anhand der von Ihnen im PQ-Verein hinterlegten Nachweisen erfüllt sein, sind die Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.