Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Vorlage min. 2 geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Angabe, welche Teile des Auftrags wir als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigen
Mit der Angebotsabgabe sind die folgenden Nachweise vorzulegen.
Für die Probenehmer:
- Sachkundenachweis "Probenahme von festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerter Materialien gemäß LAGA PN 98", Alter maximal 5 Jahre
- Nachweis über praktische Erfahrung mit der Probenahme im Verkehrswegebau und Teilnahme an regelmäßigen Schulungen im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnung/Abfall in den letzten 4 Jahren.
Für das Prüflabor:
- Nachweis der Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025
Für das Ingenieurbüro:
Mindestens eine der folgenden Qualitätsanforderungen muss nachgewiesen werden:
- RAP Stra 15-Prüfstelle, Anerkennung mind. zweier Fachgebiete, davon muss eins um Fachgebiet A, H oder I sein, inkl. Teilnahme von mind. einem Mitarbeitenden an regelmäßigen Schulungen im Bereich Boden/Gesteinskörnung/Abfall in den letzten 4 Jahren oder
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 inkl. Teilnahme von mind. einem Projektmitarbeitenden an regelmäßigen Schulungen im Bereich Boden/Gesteinskörnung/Abfall in den letzten 2 Jahren oder
- DakkS-Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 inkl. Teilnahme von mind. einem Projektmitarbeitenden an regelmäßigen Schulungen im Bereich Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten 2 Jahren oder
- Teilnahme von mind. zwei Projektmitarbeitenden an regelmäßigen Schulungen im Bereich Boden/Gesteinskörnungen/Abfall in den letzten 2 Jahren
Für die Schulungen gilt für alle o.g. Fälle: Mind. 2 Schulungen pro Person. Schulungen im Bereich Probenahme Boden/Gesteinskörnung/Abfall werden mit folgenden Themen anerkannt: Probenahme Gesteinskörnung gemäß DIN EN 932-1, Beprobung von Böden und Bauschutt, Umgang mit Bauabfällen, Bodenschutz und Altlasten, Ersatzbaustoffverordnung, Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung, Sachkundenachweis Abfall nach LAGA PN 98.)
Mit der Angebotsabgabe sind die folgende Nachweis vorzulegen.
- Erlaubnis nach §7 SprengG als Betriebsnachweis
- Qualifikation des Verantwortlichen für die Kampfmittelräumungsarbeiten gemäß §20 SprengG
Auf gesondertes Verlangen:
- entsprechende Nachweise in Form von Studiennachweisen oder sonstigen Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübten Tätigkeiten zu
den Personen
- Benennung der Unterauftragnehmer