Zusätzliche Informationen
Auswahlbedingungen zur Beschränkung der Zahl der Bewerber:
1.) § 45 (4) Nr. 4 VgV: Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (20 %):
Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich
des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1, 2, und 3 gem. §
47 HOAI an Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Der Gesamtumsatz in diesem Bereich muss mindestens 100.000, - € betragen.
Wertung mit max. 3 Punkten: größer oder gleich 300.000 Euro = 3 Punkte, größer oder gleich 200.000 Euro = 2 Punkte, größer oder gleich 100.000 Euro = 1
Punkt, unter 100.000 Euro = Ausschluss.
Erklärung über den kumulativen Umsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich
des Auftrages in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Dies umfasst die Objektplanung Verkehrsanlagen Leistungsphasen 5 und 6 gem. § 47
HOAI an Bundesstraßen und Bundesautobahnen. Der Gesamtumsatz in diesem
Bereich muss mindestens 75.000, - € betragen.
Wertung mit max. 3 Punkten: größer oder gleich 125.000 Euro = 3 Punkte, größer oder gleich 100.000 Euro = 2 Punkte, größer oder gleich 75.000 Euro = 1
Punkt, unter 75.000 =Ausschluss.
2.) § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten drei Jahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. (60 %):
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Referenzprojekte der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, die in die-sem Zeitraum abgeschlossen wurden. Die Leistungen können jedoch früher begonnen worden sein. Es werden zwei Referenzprojekte gewertet.
Nennung der Referenzprojekte mit:
-Projektbezeichnung, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer,
Bausumme, bearbeitete Leistungsbilder, bearbeitete Leistungsphasen, Darlegung des zeitlichen Ablaufes des Planungsprozesses mit Angabe von Planungsbeginn und Planungsende
Wertung: Es können max. 10 Punkte je Referenz und max. 20 Punkte insgesamt erreicht werden.
Bausumme: größer 2,5 Mio. Euro = 2 Punkte, kleiner oder gleich 2,5 Mio. Euro
= 1 Punkt, kleiner 1,0 Mio. Euro = 0 Punkte
Bearbeitung der LP 1 - 3 und 5 - 6 gem. § 47 HOAI (Bundesstraßen und Bundesautobahnen) = 1 Punkt je bearbeiteter LP (max. 5 Punkte)
Erstellung eines Bauablaufkonzeptes, von Verkehrsführungsplänen und Verkehrszeichenplänen = 3 Punkte
3.) § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten drei Jahren. (20 %)
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren gegliedert in: Führungskräfte (dazu zählen auch Projektleiter) und Ingenieure.
Wertung mit max. 3 Punkten:
Weniger als 2 Ingenieure = Ausschluss
Mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und mind. 1 Ingenieur = 1 Punkt,
Mind. 1 Führungskraft/Projektleiter und mind. 2 Ingenieure = 3 Punkte.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens in den letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: Mindeststandard sind 1 Ingenieur und 1
Führungskraft/Projektleiter sowie eine technische Zeichnungskraft