Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1. Referenznachweise Erkundungsarbeiten (Bohrungen u. Drucksondierungen) mit nachfolgenden Anforderungen:
1.1 Aufschlussarbeiten auf Autobahn (>20 Ansatzpunkten) mit Verkehrssicherung als Baustellen kürzerer und längerer Dauer mit Nennung des Projektes, Auftraggeber und Umfang)
1.2 Aufschlussarbeiten in umwelttechnischen anspruchsvollem Umfeld (Landschaftsschutzgebiet) mit Nennung des Projektes, Auftraggeber und Umfang
2. Referenznachweis Erkundungsarbeiten:
2.1 Referenznachweis von Erkundungsarbeiten mit Aufschlusstiefen von bis zu 50 m und durchgehender Gewinnung gekernter Bodenproben durch Übergabe von mind. 3 Bohrprofilen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind
3. Nachweise Gerätelisten mit Erklärungen über:
3.1 die gleichzeitige Verfügbarkeit von mind. 2 Bohrgeräten, davon 1 Gerät auf Raupenfahrwerk mittels Foto und Datenblätter mit den gerätespezifischen techn. Angaben
4. Vorlage Unterlagen zum Nachweis qualitätsgerechter Durchführung der Aufschlussarbeiten und der Dokumentation:
4.1 Referenzen zu Bohrkernfotos (in Farbe, Format 9x13 ,4 lfdm Bohrkern pro Bild mit eindeutiger Beschriftung, Grau- und Farbskala, Vergleichsmaßstab, verzerrungsfrei, Maßstab 1:10)Farbskala, Vergleichsmaßstab, verzerrungsfrei, Maßstab 1:10)
4.2 Referenzen Schichtenverzeichnissen
4.3 Dokumentation von Feldversuchen von je einem Referenzprojekt
4.4 Dokumentation von Bohrlochscans von je einem Referenzprojekt
5. Sonstige Nachweise
5.1 Gültiger Präqualifikationsnachweis für den Leistungsbereich
-214-01 (Bohrarbeiten).
Sofern der Bieter / die Bietergemeinschaft für den vorgenannten Leistungsbereich nicht präqualifiziert ist, sind Eigenerklärungen gem. Formblatt HVA B-StB "Eigenerklärung Eignung" einschließlich aller darin genannten Unterlagen vorzulegen. Dies gilt auch für den Einsatz anderer Nachunternehmen.
5.2 Qualifizierungsnachweis des einzusetzenden, deutschsprachigen Personals nach DIN EN ISO 22475-1
Die v. g. Nachweise zu Nr. 1.-5. Gelten auch für den vorgesehenen Einsatz von Nachunternehmern.