Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: AB Deich Wartenburg-Dabrun
23/S/0292/WB
Produkte/Dienstleistungen: Aufschlussbohrungen📦
Kurze Beschreibung: Baugrundhauptuntersuchung an einem Hochwasserschutzdeich
1️⃣
Ort der Leistung: Wittenberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deich Wartenburg-Dabrun km 0,00 bis 1,85
Beschreibung der Beschaffung:
“Baugrundhauptuntersuchung an einem Hochwasserschutzdeich
- 38 Rammkernsondierungen bis 12 m Tiefe
- 13 schwere Rammkernsondierungen bis 15 m Tiefe
- 5...”
Beschreibung der Beschaffung
Baugrundhauptuntersuchung an einem Hochwasserschutzdeich
- 38 Rammkernsondierungen bis 12 m Tiefe
- 13 schwere Rammkernsondierungen bis 15 m Tiefe
- 5 geoelektrische Vertikalschnitte
- Kornverteilungsanalysen, Nasssiebung / Sieb- und Schlämmanalyse
- weitere Kennwertbestimmungen
- Bestimmung LAGA Boden / LAGA Bauschutt
Bestimmung BBodSchV
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-20 📅
Datum des Endes: 2024-02-28 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Eler-hws
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
- Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
- Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. (z.B. Referenzen, Angabe zu Arbeitskräften, Berufsregister, Gewerbeanmeldung, Bescheinigung in Steuersachen, Sozialkasse, Freistellungsbescheinigung § 48b EStG, Berufsgenossenschaft)
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich / ggf. geforderte Eignungsnachweise
s. Vergabeunterlagen
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für den erfolgreichen Bieter dürfen keine schwerwiegenden Vergehen gegen die §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
Der erfolgreiche Bieter muss erklären, dass keine Ausschlussgründe gemäß EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russland auf die Ukraine vorliegen.
Es ist der Tariflohn gemäß gültigen Tarifvertrag am Ausführungsort zu zahlen, jedochmindestens 13,48 € vergabespezifisches Mindeststundenentgelt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-10-16
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-10-16
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle (Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfverfahrens ist entsprechend Rechtsbehelfbelehrung gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2; § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 180-563512 (2023-09-14)