ABBR Abbruch Bestandsgebäude

München Klinik gGmbH

München Klinik Harlaching

Deadline

Deadline 2026-08-27

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2026-07-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2026-07-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ABBR Abbruch Bestandsgebäude
Referenznummer: KH.ENB1.0008.001
Kurze Beschreibung: München Klinik Harlaching
Art des Vertrags: Bauleistung
Produkte/Dienstleistungen: Abbruch von Gebäuden sowie allgemeine Abbruch- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Beschreibung
Interne Kennung: KH.ENB1.0008.001
Beschreibung der Beschaffung: Erd-und Abbrucharbeiten Haus B, W und D2
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Asbestbeseitigungsarbeiten 📦
Postanschrift: Seybothstraße 59 a
Postleitzahl: 81545
Stadt: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Dauer: 25 Monate
Vergabekriterien
Preis
Preis (Gewichtung): 100.0
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001

Verfahren
Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2026-08-27 10:00:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2026-08-27 10:01:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH Vergabe- und Claimmanagement Kölner Platz 1 80804 München
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 60 Tage
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen
Eröffnungstermin: 2026-08-27 10:01:00 📅
Ort des Eröffnungstermins:
München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH Vergabe- und Claimmanagement Kölner Platz 1 80804 München
Zusätzliche Informationen:
Bei der Öffnung ist keine Teilnahme von Bietern oder eventuellen Bevollmächtigten zugelassen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 2026-08-14 23:59:59 📅
Zusätzliche Informationen: siehe § 16a EU VOB/A
Vergabekriterien
Gewichtungsart: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Eignungskriterium: Eintragung in das Handelsregister
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) vorzulegen: 1) Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister, in der Handwerksrolle und/oder bei der Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Stelle, bei der Eintragungspflicht besteht; alternativ Eigenerklärung über eine nicht bestehende Eintragungspflicht. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter zur Bestätigung seiner Erklärung auf Verlangen vorzulegen: Nachweis der Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. 2) Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Falls sein Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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Eignungskriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mit dem Angebot sind vorzulegen: Drei (3) Referenzprojekte (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über in den letzten fünf (5) Kalenderjahren fertiggestellte Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Vergleichbar sind Leistungen, die jeweils alle nachfolgenden Anforderungen erfüllen (d.h. alle drei (3) Referenzprojekte müssen jeweils die nachfolgenden Anforderungen erfüllen): 1. Es handelt sich um drei Referenzprojekte über dem Bieter beauftragte und von ihm ausgeführte und fertiggestellte Leistungen über vergleichbare Leistungen. Vergleichbar bedeutet: Es sind Abbrucharbeiten inkl. Schadstoffrückbau nach TRGS ausgeführt worden. 2. Der dem Bieter beauftragte Auftragswert des Referenzprojekts beträgt für EINE der Referenzen mindestens 5 Mio EUR netto und eine weitere Referenz mindestens 3 Mio EUR netto. 3. Alle drei (3) Referenzen wurden im dicht bebauten Stadtraum (inkl. Staub- und Erschütterungsschutz) ausgeführt. 4. Projektstand aller drei (3) Referenzprojekte bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Der Referenznehmer hat die referenzgegenständlichen Leistungen im Zeitraum 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist fertiggestellt (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2022 begonnen worden sein). Die Möglichkeit des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, sich auf mehr als drei (3) Referenzprojekte für Teilleistungen zu berufen, ist ausgeschlossen. Zum Nachweis der Referenzprojekte hat der Bieter/die Bietergemeinschaft je eine Referenzbescheinigung pro Referenzprojekt einzureichen. Die Referenzbescheinigungen haben mindestens folgende Angaben zu enthalten: Angaben bzgl. o.g. Mindestanforderungen, Ansprechpartner des Auftraggebers der Referenzleistung; Art, Umfang, Inhalt und Auftragssumme der ausgeführten Leistung; Ausführungszeitraum; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Angaben in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung: https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/bauthemen/vergabeundvertragswesen/vhb/z5_vergabe_bauauftraege_formblatt_444_referenz.docx Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
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Eignungskriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, hat der Bieter die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal, anzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft sind je Kalenderjahr jeweils die Zahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Keine. Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung oder die berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
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Eignungskriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters jeweils bezogen auf die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen, jeweils in EUR netto. Mindestanforderung ist ein Umsatz mit vergleichbaren Leistungen des Bieters, in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023-2025), von mindestens 10 Mio EUR netto. Der Bewerber muss also für JEDES der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre einen Mindestjahresumsatz für vergleichbare Leistungen von 10 Mio. EUR (netto) vorweisen. Vergleichbar sind Leistungen, die die Umsetzung von Schadstoffrückbau und Abbruchmaßnahmen eines Hochbauprojektes enthielten. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Umsätze mit vergleichbaren Leistungen der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Umsatz mit vergleichbaren Leistungen anzugeben Auf gesondertes Verlangen ist die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder Gewinn- und Verlustrechnungen einzureichen.
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Eignungskriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung bei einem (in einem EU-Mitgliedstaat bzw. einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum) zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen in EUR abgeschlossen / im Auftragsfall abgeschlossen wird: a) mit Deckungssummen von mindestens 5 000 000 EUR für Personenschäden je Schadensfall, 5 000 000 EUR für Sachschäden je Schadensfall und von mindestens 3 000 000 EUR für sonstige Schäden je Schadensfall; b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter (im Falle von Bietergemeinschaften von jedem Mitglied) der Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein) über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung vorzulegen. Sollte bisher kein Versicherungsschutz bestehen oder im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird bzw. die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird. Der Bieter ist verpflichtet, während der gesamten Bauzeit eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung aller sich aus der im Zusammenhang mit den Leistungen des Vertrags ergebenden, in Deutschland tarifmäßig versicherbarer Risiken, insbesondere gegen alle Haftpflicht- und Unfallschäden ohne Berücksichtigung einer Radiusklausel, sowie inklusive der Umwelthaftpflicht und inklusive der erweiterten Planungshaftpflicht für vom Bieter zu erbringende Planungsleistungen, zu unterhalten oder abzuschließen und die Kosten dieser Versicherung zu tragen. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich auch, wenn die MüK eine Bau-Exzedenten-Haftpflichtversicherung nach Ziffer 5.3 BVB abgeschlossen hat, da diese das Bestehen einer Haftpflichtversicherung des Bieters mit den Deckungssummen nach Ziffer 13.2 BVB voraussetzt.
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Eignungskriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Mindestanforderung und mit dem Angebot einzureichen sind: Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb und Nachweis der Zulassung als Fachbetrieb Asbest gem. § 11 a Abs. 3 Anhang I Nr. 3 Ziffer 3.4 Abs. 1 Gefahrenstoffverordnung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: siehe Vergabeunterlagen
Bedingungen für die Teilnahme
Ausschlussgrund: Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen
Beschreibung der Ausschlussgründe:
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1-3 VOB/A 2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 4 VOB/A 3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 6 Nr. 1-4, 7 und 8 VOB/A 4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes 5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
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Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: München Klinik gGmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB154102
Postanschrift: Thalkirchner Straße 48
Postleitzahl: 80337
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: München Klinik Bau Projektgesellschaft mbH
E-Mail: teambox.vergabe@muenchen-klinik-bau.de 📧
Telefon: +49 893068-5950 📞
Fax: +49 893068-5951 📠
URL: https://www.muenchen-klinik.de 🌏
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Haupttätigkeit
Gesundheit
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32M3KL/documents 🌏
Teilnahme-URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32M3KL 🌏
URL des Beschaffungsinstruments: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y32M3KL 🌏
Elektronische Einreichung: Erforderlich

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
#Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32M3KL# 1) Es ist ausschließlich elektronische Angebotsabgabe zugelassen. 2) Präqualifizierte Unternehmen haben eigenverantwortlich zu überprüfen, ob die in Ziffer 5.1.9. verlangten Eignungskriterien und -nachweise durch die im PQ-Verzeichnis enthaltenen Unterlagen abgedeckt sind. Soweit das nicht der Fall ist, sind sie vom Bieter wie gefordert mit dem Angebot vorzulegen. 3) Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 4) Das gesamte Vergabeverfahren wird elektronisch über die unter Ziffer 5.1.12. genannte Plattform abgewickelt. Zur Teilnahme am Verfahren müssen sich alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer auf der Vergabeplattform https://www.dtvp.de registrieren. Es ist zu beachten, dass an die bei der Registrierung hinterlegte E-Mail-Adresse die gesamte Kommunikation des Vergabeverfahrens gerichtet sein wird. Der Auftraggeber informiert die Wirtschaftsteilnehmer, die sich registriert haben, über die Vergabeplattform über beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie sonstige Mitteilungen. Jeder Wirtschaftsteilnehmer erhält mit der Registrierung Zugriff auf ein in-dividuelles Postfach, das von der Vergabestelle für die Kommunikation verwendet wird. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die individuellen Postfächer auf der Vergabeplattform für die rechtswirksame Übermittlung verfahrenserheblicher Erklärungen genutzt werden. Der Wirtschaftsteilnehmer bringt durch seine Registrierung zum Ausdruck, Rechtsgeschäfte mittels elektronischer Erklärungen in Form von Nachrichten über die Vergabeplattform abschließen zu wollen. Das individuelle Postfach gehört dementsprechend zum Machtbereich des jeweiligen Wirtschaftsteilnehmers. Für den Zugang verfahrenserheblicher Erklärungen kommt es daher nicht auf den Zugang von etwaigen Notifizierungs-E-Mails über versandte Informationen an, sondern es genügt bereits allein der Eingang der Nachricht im individuellen Postfach des jeweiligen Teilnehmers auf der Vergabeplattform. Die zusätzliche Information über die Einstellung einer neuen Nachricht auf der Vergabeplattform per E-Mail erfolgt also lediglich zu Informationszwecken und ist für den Zugang nicht erforderlich. Solange Wirtschaftsteilnehmer sich nicht auf der Vergabeplattform in dem Projektraum dieses Vergabeverfahrens registrieren, obliegt es ihnen, sich dort laufend selbst über etwaige Änderungen, wie beispielsweise über neue beantwortete Bieterfragen, etwaig überarbeitete Vergabeunterlagen sowie Mitteilungen des Auftraggebers zu informieren (Holschuld). 5) Sollten interessierte Wirtschaftsteilnehmer über die folgenden Angaben hinaus weitere technische Hilfe benötigen, ist der Support der Vergabeplattform zu kontaktieren. web: https://support.cosinex.de/unternehmen/ Telefon: +49234-298796-11 (Montag-Freitag 7-17 Uhr) E-Mail: support@cosinex.de. Hinsichtlich der Systemvoraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten sind die Informationen ebenfalls beim Support von Cosinex/DTVP erhältlich: https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Systemvoraussetzungen+VMP. 6) Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende Angaben behält sich der Auftraggeber in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. 7) Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen bei dem Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bieter/die Bietergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen erkennbare Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bieter/der Bietergemeinschaft, unverzüglich - spätestens zu der unter Ziffer 5.1.11. genannten Frist zur Stellung von Bieterfragen - über die Vergabeplattform seine Frage(n) zu stellen bzw. auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten bzw. Fehler hinzuweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bieterfragen nach dem unter Ziffer 5.1.11. genannten Datum zu beantworten. Anfragen außerhalb der Vergabeplattform werden inhaltlich nicht beantwortet. Die Fragen der Bieter werden ausschließlich über die Vergabeplattform beantwortet, sofern sie für das Verfahren relevant sind. 8) Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechts-verbindlich vertritt, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, dass jedes Mitglied im Auftragsfall der Arbeitsgemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen wird, und dass im Auftragsfall alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
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Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Nationale Registrierungsnummer: 09-0318006-60
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
URL: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/ 🌏
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit: 1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, oder 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen wer-den. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-07-27+02:00 📅
Quelle: OJS 2026/S 144-523204 (2026-07-27)