Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Nachweise zu führen:
1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes;
2. Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB, § 6e EU VOB/A, insbesondere
2.1 Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z. B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132 a StPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265 b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324 a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335 a StGB
2.2 Erklärung, dass der Bewerber in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist,
2.3 der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.
3. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (sofern erforderlich)
Werden Kapazitäten anderer Unternehmen gemäß § 6 d EU Abs. 1 VOB/A ("Eignungsleihe") in Anspruch genommen, so muss die Nachweisführung auch für diese Unternehmen erfolgen. Dies gilt auch für Nachunternehmen.
Der Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung gemäß Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" zu führen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind entsprechende Bestätigungen der Eigenerklärung vorzulegen. Hierbei sind elektronische Kopien ausreichend. Nachweise die durch Präqualifikation erworben wurden, werden anerkannt.