Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"

Stadtverwaltung Sömmerda

Los 1- Baustelleneinrichtung

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2023-06-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2023-04-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2023-04-28 Auftragsbekanntmachung
2023-08-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2023-04-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustelleneinrichtung
Kurze Beschreibung: Los 1- Baustelleneinrichtung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustelleneinrichtung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sömmerda 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Sömmerda
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Postleitzahl: 99610
Postort: Sömmerda
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadt-soemmerda.de 🌏
E-Mail: bauamt@stadtsoemmerda.de 📧
Telefon: +49 3634350358 📞
Fax: +49 3634350305 📠
URL der Dokumente: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=269366 🌏
URL der Teilnahme: http://www.vergabe-suche.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-04-28 📅
Einreichungsfrist: 2023-06-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-05-03 📅
Datum des Beginns: 2023-09-04 📅
Datum des Endes: 2023-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 086-263835
ABl. S-Ausgabe: 86

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 114 122 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
LV 01 Baustelleneinrichtung
Leistungsbeschreibung
220 m Bauzaun, geschlossen, aufstellen, umsetzen, 168 Wochen vorhalten, räumen
170 m Bauzaun, Stahlrohrrahmen, inkl. 3 Tore, aufstellen, umsetzen, 168 Wochen vorhalten, räumen
1 Sanitärcontainer, aufstellen, umsetzen, 168 Wochen unterhalten, räumen
1 Besprechungs-/Doppelcontainer aufstellen, umsetzen, 168 Wochen unterhalten, räumen
1.500 m² Baustellenverkehrsfläche herstellen, unterhalten, beräumen
Baustrom- und Bauwasseranschluss sowie -verteilung, herstellen, unterhalten, räumen
Geschätzter Wert ohne MwSt: 114 122 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99610 Sömmerda

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269366
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269366
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269366
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=269366

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2023-07-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2023-06-02 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Bau- und Umweltamt Stadtverwaltung Sömmerda

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.stadt-soemmerda.de 🌏
Dokumente URL: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekVuUrl?z_param=269366 🌏
URL der Teilnahme: www.vergabe-suche.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 086-263835 (2023-04-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2023-08-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Los 1 Baustelleneinrichtung Leistungsbeschreibung 220 m Bauzaun, geschlossen, aufstellen, umsetzen, 168 Wochen vorhalten, räumen 170 m Bauzaun, Stahlrohrrahmen, inkl. 3 Tore, aufstellen, umsetzen, 168 Wochen vorhalten, räumen 1 Sanitärcontainer, aufstellen, umsetzen, 168 Wochen unterhalten, räumen 1 Besprechungs-/Doppelcontainer aufstellen, umsetzen, 168 Wochen unterhalten, räumen 1.500 m² Baustellenverkehrsfläche herstellen, unterhalten, beräumen Baustrom- und Bauwasseranschluss sowie -verteilung, herstellen, unterhalten, räumen
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Gesamtwert des Auftrags: 178 676 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 34350358 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 158-500791
Verweist auf Bekanntmachung: 2023/S 086-263835
ABl. S-Ausgabe: 158

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 1 Baustelleneinrichtung

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-07-19 📅
Name: BplusL Infra Log GmbH, Johann-Esche-Str.27
Postort: Limbach- Oberfrohna
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland 🇩🇪
Zwickau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 178 676 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Quelle: OJS 2023/S 158-500791 (2023-08-14)