Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbruch und Neubau Kindertagesstätte "Flax und Krümel"
Produkte/Dienstleistungen: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten📦
Kurze Beschreibung: Los 5 Rohbau 1. und 2. BA Beton-/Holzbau
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 562 065 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Sömmerda🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 99610 Sömmerda
Beschreibung der Beschaffung:
“LV 04 Erdbau / Entwässerung BA1
Leistungsbeschreibung
1.725 cbm Bodenaushub, laden und verwerten/entsorgen
200 cbm Bodenaushub, seitlich lagern
2.100 qm...”
Beschreibung der Beschaffung
LV 04 Erdbau / Entwässerung BA1
Leistungsbeschreibung
1.725 cbm Bodenaushub, laden und verwerten/entsorgen
200 cbm Bodenaushub, seitlich lagern
2.100 qm Planum Baugrubensohle, Geotextil
2.685 cbm Gründungspolster, Schottertragschicht 0/45, liefern, einbauen, verdichten DPr 1
8 St Lastplattendruckversuch (Baugrubensohle / OK Schottertragschicht)
920 cbm Rohrgrabenaushub und Baugruben Schacht, wiederverfüllen/verdichten, Leitungszone Kiessand
568 lfm KG-Rohrleitung Regenwasser, DN 110 bis 400, einschl. Bögen, Abzweige, Reduzierungen, Anschlüsse
373 lfm KG2000-Rohrleitung Schmutzwasser, DN 110 bis 150, einschl. Bögen, Abzweige, Reduzierungen, Anschlüsse
15 St Kontrollschacht PVC-U, Regenwasser, DN 600, mit 1 bis 2 Zuläufen und 1 Ablauf
8 St Kontrollschacht PP, Schmutzwasser, DN 600, mit 0 bis 2 Zuläufen und 1 Ablauf
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 562 065 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2023-11-13 📅
Datum des Endes: 2024-03-08 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273267” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273267” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273267” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=273267”
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2023-08-24
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2023-12-03 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2023-08-24
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Bau- und Umweltamt Stadtverwaltung Sömmerda
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250-Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2023/S 124-394741 (2023-06-26)