Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden, erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien.
.
1. Personalstruktur:
Die Angaben werden wie folgt bewertet: mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellte Mitarbeiter*innen und Büroinhaber*innen im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, Wichtung 10 v.H.,
≥ 3 Personen = 3 Punkte;
2 Personen = 1 Punkt.
.
2. Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit:
Referenzen: Angaben zu in den vergangenen 5 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen.
.
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
.
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 22,5 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 22,5 v.H.
.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen von Büro/Unternehmen und Projektleitung, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte
= 2 Ref. je WK = 2 P.
= 1 Ref. je WK = 1 P.
.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen:
.
Wertungskriterium Büro/Unternehmen 22,5 v.H.
Wertungskriterium Projektleitung 22,5 v.H.
Für das Büro/Unternehmen sowie die Projektleitung jeweils:
.
Wertungskriterium:
.
Erfahrungen in Planung und Realisierung eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen an Komplexität, mit mindestens 2 Mio. EUR Baukosten (KG300/400 brutto).
A)
Gebäude mit Aufenthaltsräumen, Hybridbauweise = 3 Punkte
Gebäude mit Aufenthaltsräumen = 2 Punkte
Sonstige Gebäude = 1 Punkt
B)
≥ 4 Mio. EUR Baukosten brutto = 3 Punkte
≥ 2,5 Mio. EUR und < 4 Mio. EUR Baukosten brutto = 2 P.
≥ 1 Mio. EUR und < 2,5 Mio. EUR Baukosten brutto = 1 P.
.
Die Punktwerte zu A. und B. werden je Referenz addiert und gemittelt
.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium
arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insgesamt max. 300 Punkte.
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, während eines Verhandlungsgesprächs ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten und der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3